Chullin — Blatt 116a

1wird eines von einem [gefolgert, so ist dies durch einen Hinweis auf] eine erleichternde oder erschwerende Eigenheit zu widerlegen, nicht aber, wenn sie unwesentlich ist, wenn eines von zwei, so ist dies durch jeden möglichen Einwand zu widerlegen,

2wenn eines von dreien, so ist, wenn die Replikation sich wiederholen läßt und vom Gemeinsamen gefolgert wird, dies durch jeden möglichen Einwand zu widerlegen, wenn aber nicht, so ist dies nur durch einen Hinweis auf eine erleichternde oder erschwerende Eigenheit zu widerlegen, nicht aber, wenn sie unwesentlich ist. –

3Es ist ja zu erwidern: wohl gilt dies von der Mischfrucht des Weinberges, da sie keine Zeit der Tauglichkeit hatte!? R. Ada b. Ahaba erwiderte: Dies besagt eben, daß von der Mischfrucht des Weinberges auch die Wurzel verboten ist, und diese hatte vor dem Keimen eine Zeit der Tauglichkeit.

4R. Šema͑ja b. Zee͑ra wandte ein: Wenn jemand einen durchlochten Pflanzentopf durch einen Weinberg getragen hat, so ist er, wenn er um ein Zweihundertstel gewachsen ist, verboten. Nur wenn er gewachsen ist, sonst aber nicht!?

5Abajje erwiderte: Es sind zwei Schriftverse vorhanden; es heißt: daß der Ertrag nicht heilig würde, und es heißt: die Saat;

6wie ist dies nun zu erklären? Ist von vornherein da gesät worden, so erfolgt es beim Keimen, ist das Gesäte da hineingebracht worden, so erfolgt es nur dann, wenn es gewachsen ist, nicht aber, wenn es nicht gewachsen ist.

7Unsre Mišna vertritt nicht die Ansicht des Autors der folgenden Lehre: R. Šimo͑n b. Jehuda sagte im Namen R. Šimo͑ns: Fleisch mit Milch ist zum Essen verboten und zur Nutznießung erlaubt, denn hierbei heißt es: du bist ein geheiligtes Volk, und dortheißt es: heilige Leute sollt ihr mir sein;

8wie es dort zum Essen verboten und zur Nutznießung erlaubt ist, ebenso ist es auch hierbei zum Essen verboten und zur Nutznießung erlaubt.

9R. A͑QIBA SAGTE: BEI WILD UND GEFLÜGEL &C. Diese sind ja für die Lehre Šemuéls verwandt worden!? –

10R. A͑qiba ist der Ansicht, ein Verbot erstrecke sich auf Verbotenes, somit sind wegen des Talges und des Verendeten keine besonderen Schriftverse nötig, auch gilt der Embryo als richtiges Böckchen; demnach sind sie überflüssig und schließen Wild, Geflügel und unreines Vieh aus.

11R. JOSE DER GALILÄER SAGTE: ES HEISST: ihr sollt keinerlei [Aas] essen. Welchen Unterschied gibt es zwischen R. Jose dem Galiläer und R. A͑qiba? –

12Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich eines Wildes; R. Jose der Galiläer ist der Ansicht, das Wild sei nach der Tora, und R. A͑qiba ist der Ansicht, das Wild sei rabbanitisch [mit Milch verboten].

13Wenn du aber willst, sage ich, ein Unterschied bestehe zwischen ihnen hinsichtlich des Geflügels; R. A͑qiba ist der Ansicht, Wild und Geflügel seien zwar nicht nach der Tora, jedoch rabbanitisch verboten, und R. Jose der Galiläer ist der Ansicht, das Geflügel sei auch rabbanitisch nicht verboten.

14Ebenso wird auch gelehrt: In der Ortschaft R. Elie͑zers fällte man Holz zur Bereitung von Kohlen zur Bearbeitung des Eisens. In der Ortschaft R. Jose des Galiläers aß man Geflügel mit Milch.

15Einst kam Levi zu Joseph dem Jäger und man setzte ihm einen Pfauenkopf in Milch vor, und er sagte ihnen nichts. Als er hierauf zu Rabbi kam, sprach dieser zu ihm: Weshalb hast du sie nicht in den Bann getan?

16Er erwiderte: Es ist die Ortschaft des R. Jehuda b. Bethera, und ich dachte, er habe ihnen nach R. Jose dem Galiläer entschieden, der lehrt: ausgenommen das Geflügel, das keine Muttermilch hat.

17DAS LAB [VON EINEM VIEH] EINES NICHTJUDEN UND VON AAS IST VERBOTEN. LÄSST MAN [MILCH] MIT DER LABHAUT (EINES TAUGLICHEN VIEHS) GERINNEN,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.