Chullin — Blatt 117a
1VERUNTREUUNG UND MAN IST WEGEN DESSEN SCHULDIG WEGEN VERWERFLICHEM, ÜBRIGGEBLIEBENEM UND UNREINHEIT, WAS ABER BEIM BLUTE NICHT DER FALL IST.
2STRENGER IST ES BEIM BLUTE, DENN [DAS VERBOT] DES BLUTES HAT GELTUNG BEIM VIEH, BEIM WILD UND BEIM GEFLÜGEL, SOWOHL BEI UNREINEN ALS AUCH BEI REINEN, WÄHREND DAS DES TALGES NUR BEIM REINEN VIEHGELTUNG HAT.
3GEMARA. Woher dies? R. Jannaj erwiderte: Die Schrift sagt: wie es vom Rinde der Heilsopferschlachtung abgehoben wird; was ist von jetzt ab vom Rinde der Heilsopferschlachtung zu lernen?
4Was lehren sollte, lernt nun; er vergleicht das Rind der Heilsopferschlachtung mit dem Farren des gesalbten Priesters: wie es beim Farren des gesalbten Priesters eine Veruntreuung gibt, ebenso gibt es beim Rind der Heilsopferschlachtung eine Veruntreuung.
5R. Ḥanina sprach zu ihm: Mißfällt dir denn das, was Rabbi lehrte!? Aller Talg gehört dem Herrn, dies schließt die Opferteile der minderheiligen Opfer hinsichtlich der Veruntreuung ein.
6Abajje erwiderte: Beides ist nötig. Würde der Allbarmherzige nur Talg geschrieben haben, so könnte man glauben, dies gelte nur vom Talge, nicht aber vom Leberlappen und den beiden Nieren, daher schrieb er auch: wie abgehoben wird.
7Und würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: wie abgehoben wird, so könnte man glauben, dies gelte nicht vom Fettschwanze, da ein Rind einen solchen nicht hat, daher schrieb er auch: aller Talg.
8R. Mari sprach zu R. Zebid: Wenn der Fettschwanz Talg heißt, so sollte er zum Essen verboten sein!? Dieser erwiderte: Deinetwegen sagt die Schrift: aller Talg von Rind. Schaf und Ziege, das, was bei Rind, Schaf und Ziege gleich ist.
9R. Aši erwiderte: Dieses heißt wohl Schwanzfett, nicht aber schlechthin Fett. – Demnach sollte es dabei keine Veruntreuung geben!? – Am richtigsten ist vielmehr die Erwiderung R. Zebids.
10WAS ABER BEIM BLUTE NICHT DER FALL IST. Woher dies? U͑la erwiderte: Die Schrift sagt euch, es gehört euch. In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Zur Sühne, ich habe es zur Sühne bestimmt, nicht aber zur Veruntreuung.
11R. Joḥanan erklärte: Die Schrift sagt es, es ist vor der Sühne ebenso wie nach der Sühne: wie es dabei nach der Sühne keine Veruntreuung gibt, ebenso gibt es dabei vor der Sühne keine Veruntreuung. –
12Vielleicht nach der Sühne wie vor der Sühne: wie es dabei vor der Sühne eine Veruntreuung gibt, ebenso gibt es dabei nach der Sühne eine Veruntreuung!? – Du hast nichts, wobei es eine Veruntreuung gibt, nachdem damit das Gebot ausgeübt worden ist. –
13Etwa nicht, dies ist ja bei der abgehobenen Asche der Fall: damit ist das Gebot ausgeübt worden, und es gibt dabei eine Veruntreuung, denn es heißt: er lege sie neben den Altar!? –
14Vom Abheben der Asche und von den Priestergewändern lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern.
15Allerdings nach den Rabbanan, welche sagen, [die Worte] und lege sie da nieder lehren, daß sie verwahrt werden müssen, wie ist es aber nach R. Dosa zu erklären, welcher sagt, nur er dürfe sie nicht an einem folgenden Versöhnungstage benutzen!? –
16Vielmehr, vom Abheben der Asche und vom genickbrochenen Kalbe lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. –
17Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, es sei nicht zu folgern, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei wohl zu folgern!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.