Chullin — Blatt 121b
1Weil es später schwer unrein wird.
2Ḥizqija erwiderte: Weil man es in Teile unter Olivengröße zerstückeln kann.
3R. Jirmeja sprach zu R. Zera: Kann Ḥizqija dies denn gesagt haben, es wurde ja gelehrt, wenn man beide [Halsorgane] oder den größeren Teil von beiden durchgeschnitten hat und es noch zuckt, unterliege es, wie Ḥizqija sagt, nicht mehr [dem Verbote] eines Gliedes, und wie R. Joḥanan sagt, unterliege es [dem Verbote] eines Gliedes.
4Ḥizqija sagt, es unterliege nicht [dem Verbote] eines Gliedes, denn es gilt als tot; R. Joḥanan sagt, es unterliege wohl [dem Verbote] eines Gliedes, denn es gilt nicht als tot.
5Dieser erwiderte: Es ist nicht mehr lebend, aber auch nicht tot.
6Der Text. Wenn man beide [Halsorgane] oder den größeren Teil von beiden durchgeschnitten hat und es noch zuckt, so unterliegt es, wie Ḥizqija sagt, nicht [dem Verbote] eines Gliedes, und wie R. Joḥanan sagt, unterliegt es [dem Verbote] eines Gliedes. R. Elea͑zar sagte: Halte dich an die Ansicht R. Joḥanans, denn übereinstimmend mit ihm lehrt es auch R. Oša͑ja.
7R. Oša͑ja lehrte nämlich: Wenn ein Jisraélit ein unreines Vieh für einen Nichtjuden schlachtet, so ist es, wenn er beide [Halsorgane] oder den größeren Teil von beiden durchgeschnitten hat und es noch zuckt, als Speise verunreinigungsfähig, nicht aber als Aas verunreinigend.
8Ein von diesem abgetrenntes Glied gilt als von Lebendem abgetrennt, von diesem abgetrenntes Fleisch gilt als von Lebendem abgetrennt, und es ist Noaḥiden selbst nach dem Verenden verboten.
9Hat er eines oder den größeren Teil von einem durchgeschnitten, so ist es nicht als Speise verunreinigungsfähig; hat er es gemetzelt, so haftet ihm überhaupt keine Verunreinigungsfähigkeit an.
10Wenn ein Nichtjude ein reines Vieh für einen Jisraéliten schlachtet und es noch zuckt, so ist es als Speise verunreinigungsfähig, nicht aber als Aas verunreinigend.
11Ein von diesem abgetrenntes Glied gilt als von Lebendem abgetrennt, von diesem abgetrenntes Fleisch gilt als von Lebendem abgetrennt, und es ist Noaḥiden selbst nach dem Verenden verboten.
12Hat er eines oder den größeren Teil von einem durchgeschnitten, so ist es nicht als Speise verunreinigend; hat er es gemetzelt, so haftet ihm überhaupt keine Verunreinigungsfähigkeit an.
13Wenn ein Nichtjude [ein Vieh] schlachtet, ohne es auf den Tod zu verletzen, und ein Jisraélit kommt und [das Schlachten] beendet, so ist es tauglich.
14Wenn ein Jisraélit es schlachtet, einerlei ob er es dadurch auf den Tod verletzt oder er es nicht auf den Tod verletzt, und ein Nichtjude kommt und [das Schlachten] beendet, so ist es untauglich.
15Wer etwas von einem Vieh essen will, bevor das Leben ausgeschieden ist, schneide ein olivengroßes Stück aus der Schlachtstelle, salze es gut, spüle es gut ab, warte bis das Leben ausgeschieden ist, und esse es dann; sowohl einem Nichtjuden als auch einem Jisraéliten ist es erlaubt.
16Dies ist eine Stütze für R. Idi b. Abin, denn R. Idi b. Abin sagte im Namen des R. Jiçḥaq b. Ašjan: Wer kräftig werden will, schneide ein olivengroßes Stück aus der Schlachtstelle, salze es gut, spüle es gut ab und warte, bis das Leben ausgeschieden ist; sowohl einem Nichtjuden als auch einem Jisraéliten ist es erlaubt.
17R. Elea͑zar fragte: Wie ist es, wenn er dabei unterbrochen oder aufgedrückt hat?
18Ein Greis erwiderte ihm: Folgendes sagte R. Joḥanan: es benötigt der Tauglichmachung bei der Schlachtung, wie bei einem reinen Vieh. – Welcher Art der Tauglichmachung? R. Šemuél b. R. Jiçḥaq erwiderte: Die Untersuchung des Messers.
19R. Zera fragte R. Šešeth: Schützt es das, was darin verschluckt ist?
20Dieser erwiderte: Es ist als Speise verunreinigungsfähig und sollte schützen!? Jener entgegnete: Es ist nicht als Aas verunreinigend und sollte nicht schützen!?
21Abajje sagte: Es schützt nicht das, was darin verschluckt ist, denn es ist als Speise verunreinigungsfähig; wer aber damit Bestialität begeht, ist schuldig, denn es ist als Aas nicht verunreinigend.
22R. JEHUDA SAGT &C. ABFALL. R. Hona sagte: Dies nur, wenn man es zusammengelesen hat.
23R. Hona sagte: Sind an der Haut zwei halbe Oliven, so verlieren sie sich durch die Haut. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.