Chullin — Blatt 128a

1wie R. Meír sagt, wenn beim Anfassen des kleineren Teiles der größere mitgezogen wird, jenem, und wenn nicht, gleiche er ihm nicht.

2Und R. Joḥanan erklärte, er habe hier seine Ansicht geändert. –

3Was ist dies denn für ein Widerspruch, vielleicht unterscheidet R. Meír zwischen [der Unreinheit] des am selben Tage Untergetauchten und anderen Unreinen!? –

4Es wird gelehrt: Rabbi sagte, dies gelte sowohl von [der Unreinheit] des am selben Tage Untergetauchten als auch von anderen Unreinen. –

5Vielleicht unterscheidet Rabbi nicht, R. Meír aber wohl!? –

6R. Jošija erwiderte: R. Joḥanan sagte wie folgt: Nach den Worten Rabbis hat er hier seine Ansicht geändert.

7Raba erwiderte: Sie streiten darüber, ob ein Stiel von Bedeutung ist nur für die Unreinheit und nicht für die Befähigung;

8einer ist der Ansicht, der Stiel sei von Bedeutung nur für die Unreinheit, nicht aber für die Befähigung, und einer ist der Ansicht, der Stiel sei von Bedeutung für die Unreinheit und für die Befähigung.

9R. Papa erwiderte: Sie streiten über die Befähigung vor der Absicht.

10Wir haben nämlich gelernt: R. Jehuda sagte: R. A͑qiba lehrte, der Talg von Geschlachtetem benötige in Dörfern der Absicht, nicht aber der Befähigung, da er bereits durch die Schlachtung befähigt worden ist.

11Da sprach ich zu ihm: Du hast uns gelehrt, Meister, daß, wenn man Endivien für ein Vieh gesammelt und abgespült hat, und sich nachher überlegt, sie für Menschen zu verwenden, sie wiederum der Befähigung benötigen. Hierauf trat R. A͑qiba zurück und lehrte wie R. Jehuda.

12Einer ist der Ansicht der ursprünglichen Lehre [R. A͑qibas], und einer ist der Ansicht der späteren Lehre.

13R. Aḥa, Sohn des Iqa, erwiderte: Sie streiten über den Fall, wenn zwischen dem Durchschneiden des einen und des anderen Halsorganes das Blut fortgewischt wurde;

14einer ist der Ansicht, die Schlachtung habe Gültigkeit vom Beginne bis zur Beendigung, somit ist es Blut der Schlachtung, und einer ist der Ansicht die Schlachtung habe Gültigkeit erst bei Beendigung, somit ist es Blut einer Verletzung.

15R. Aši erwiderte: Sie streiten darüber, ob nur die Schlachtung und nicht das Blut befähige.

16Rabba fragte: Gilt ein lebendes Vieh als Stiel eines Gliedes? – Dies bleibt unentschieden.

17Abajje sagte: Sie sagten: Wenn man Gurken in einen Pflanzentopf gepflanzt hat und sie gewachsen sind und über den Pflanzentopf hinausragen, so sind sie rein.

18R. Šimo͑n sprach: Weshalb sollten sie dadurch rein sein!? Vielmehr sind die verunreinigungsfähigen verunreinigungsfähig und die reinen rein.

19Folgendes aber fragte Abajje: Gilt die eine als Stiel der anderen? – Dies bleibt unentschieden.

20R. Jirmeja sagte: Sie sagten, wenn man einen halben Kürbis götzendienstlich verehrt hat, habe man ihn verboten gemacht. Folgendes aber fragte R. Jirmeja:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.