Chullin — Blatt 12a
1Wolllest du sagen, dem sei auch so, wie ist es hinsichtlich des Pesaḥlamms und der Opfer zu erklären!? Vielmehr nur da, wo es möglich ist, und wo es nicht möglich ist, ist es nicht möglich, ebenso hierbei nur da, wo es möglich ist, und wo es nicht möglich ist, ist es nicht möglich.
2R. Naḥman sagte im Namen Rabhs: Wenn man jemand schlachten gesehen hat, so darf man, wenn man es von Anfang bis Ende gesehen hat, von seiner Schlachtung essen, wenn aber nicht, so darf man von seiner Schlachtung nicht essen. –
3In welchem Falle: weiß man, daß er kundig ist, so ist ja das Sehen nicht nötig, weiß man, daß er unkundig ist, so ist dies ja selbstverständlich,
4und weiß man nicht, ob er kundig oder unkundig ist, so ist ja anzunehmen, daß die meisten, die sich mit dem Schlachten befassen, kundig sind!?
5Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand ein geschlachtetes Huhn auf der Straße findet, oder wenn jemand seinen Boten beauftragt hat, eines zu schlachten, und es nachher geschlachtet findet, so gilt es als [vorschriftsmäßig] geschlachtet.
6Wir sagen also, die meisten, die sich mit dem Schlachten befassen, sind kundig, ebenso sollte man auch hierbei sagen, die meisten, die sich mit dem Schlachten befassen, sind kundig. –
7Tatsächlich, wenn man weiß, daß er nicht kundig ist, und zwar, wenn er ein Halsorgan richtig durchgeschnitten hat; man könnte glauben, da es bei dem einen richtig erfolgt ist, sei es auch beim anderen richtig erfolgt, so lehrt er uns, daß dies Zufall sein und er beim anderen unterbrochen oder aufgedrückt haben kann.
8R. Dimi b. Joseph fragte R. Naḥman: Wie ist es, wenn jemand zu seinem Beauftragten gesagt hat, daß er gehe und schlachte, und es nachher geschlachtet findet? Dieser erwiderte: Es gilt als [vorschriftsmäßig] geschlachtet. – Wie ist es, wenn jemand zu seinem Beauftragten gesagt hat, daß er gehe und für ihn die Hebe absondere, und sie darauf abgesondert findet? Dieser erwiderte: Es gilt nicht als abgesondert –
9Wie du es nimmst: gilt es als feststehend, daß ein Beauftragter seinen Auftrag ausführte, so sollte dies auch von der Hebe gelten, und gilt es nicht als feststehend, daß ein Beauftragter seinen Auftrag ausführe, so sollte dies auch vom Schlachten gelten!?
10Dieser erwiderte: Wenn du dafür ein Kor Salz gemessen haben wirst. Tatsächlich gilt es nicht als feststehend, daß ein Beauftragter seinen Auftrag ausführe. Beim Schlachten ist, auch wenn ein Fremder es gehört und geschlachtet hat, [nichts dabei,] da die meisten, die sich mit dem Schlachten befassen, kundig sind, wenn aber bei der Hebe ein Fremder es gehört und die Hebe abgesondert hat, so ist dies ohne Wissen [des Eigentümers] erfolgt, und die Absonderung der Hebe ohne Wissen [des Eigentümers] ist ungültig.
11Es wäre anzunehmen, daß hierüber, ob die meisten, die sich mit dem Schlachten befassen, kundig sind, Tannaim streiten. Es wird gelehrt: Wenn jemandem Böckchen oder Hühner abhanden gekommen waren und er sie geschlachtet findet, so sind sie nach R. Jehuda verboten und nach R. Ḥanina, dem Sohne R. Jose des Galiläers, erlaubt. Rabbi sagte: Die Worte R. Jehudas sind einleuchtend in dem Falle, wenn man sie auf einem Misthaufen findet, und die Worte R. Ḥaninas, des Sohnes R. Jose des Galiläers, wenn man sie im Hause findet.
12Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, wir sagen, die meisten, die sich mit dem Schlachten befassen, sind kundig, und einer ist der Ansicht, wir sagen nicht, die meisten, die sich mit dem Schlachten befassen, sind kundig.
13R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Nein, alle sind der Ansicht, die meisten, die sich mit dem Schlachten befassen, sind kundig. Findet man sie im Hause, so stimmen alle überein, daß sie erlaubt sind, und findet man sie auf einem Straßenmisthaufen, so stimmen alle überein, daß sie verboten sind, und sie streiten nur über den Fall, wenn man sie auf einem Hausmisthaufen findet; einer ist der Ansicht, man pflege Äser auf den Hausmisthaufen zu werfen, und einer ist der Ansicht, man pflege nicht Äser auf den Hausmisthaufen zu werfen.
14Der Meister sagte: Rabbi sagte: Die Worte R. Jehudas sind einleuchtend in dem Falle, wenn man sie auf einem Misthaufen findet. Was heißt Misthaufen: wenn ein Straßenmisthaufen, so sagst du ja, alle stimmen überein, daß sie verboten sind; doch wohl ein Hausmisthaufen.
15Wie ist nun der Schlußsatz zu erklären: und die Worte R. Ḥaninas, des Sohnes R. Jose des Galiläers, wenn man sie im Hause findet. Was heißt Haus: wenn ein wirkliches Haus, so sagst du ja, alle stimmen überein, daß sie erlaubt sind; doch wohl ein Hausmisthaufen. Rabbi befindet sich also in einem Widerspruche mit sich selbst!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.