Chullin — Blatt 12b

1Er meint es wie folgt: die Worte R. Jehudas leuchten R. Ḥanina, dem Sohne R. Jose des Galiläers, ein bei einem Straßenmisthaufen, denn auch R. Ḥanina, der Sohn R. Jose des Galiläers, streitet gegen ihn nur über einen Hausmisthaufen, während er ihm bei einem Straßenmisthaufen beipflichtet.

2AUSGENOMMEN EIN TAUBER, EIN BLÖDER UND EIN MINDERJÄHRIGER, WEIL SIE DIE SCHLACHTUNG VERDERBEN KÖNNTEN. Es heißt nicht: verdorben haben können, sondern: verderben könnten; hierzu sagte Raba: Hieraus ist zu entnehmen, daß man ihnen von vornherein Profanes nicht anvertraue.

3HABEN SIE ALLE GESCHLACHTET UND ANDERE SIE BEOBACHTET, SO IST IHRE SCHLACHTUNG GÜLTIG. Wer ist der Autor, welcher sagt, beim Schlachten sei keine Beabsichtigung erforderlich?

4Raba erwiderte: Es ist R. Nathan, denn Oša͑ja, der Kleinste unter den Genossen, lehrte: Wenn jemand ein Messer geworfen hat, um es in die Wand zu stecken, und es im Fluge die Schlachtung richtig vollzogen hat, so ist diese nach R. Nathan gültig und nach den Weisen ungültig. Er lehrte es, und er sagte auch, die Halakha sei wie R. Nathan. –

5Es ist ja ein Hin- und Herfahren erforderlich!? – Wenn es richtig hin- und hergefahren ist.

6R. Ḥija b. Abba sagte: R. Joḥanan fragte, ob es bei einem Minderjährigen eine Absichtgebe oder nicht.

7R. Ami sprach zu ihm: Er sollte doch ebenso hinsichtlich der Handlung gefragt haben!? Hinsichtlich der Handlung fragte er wohl deshalb nicht, weil wir gelernt haben, bei ihnen gebe es eine Handlung, ebenso sollte es ihm auch hinsichtlich der Absicht nicht fraglich sein, denn wir haben gelernt, bei ihnen gebe es keine Absicht.

8Wir haben nämlich gelernt: Wenn Kinder eine Eichel, einen Granatapfel oder eine Nuß ausgehöhlt haben, um damit Erde zu messen, oder sie als Wagschale zu benutzen, so sind sie verunreinigungsfähig, weil es bei ihnen eine Handlung gibt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.