Chullin — Blatt 131b

1Vergessenes und Eckenlaß, denn es heißt: wenn ihr die Ernte eures Landes erntet, so sollst du bei deinem Ernten die Ecke deines Feldes nicht vollends abmähen, und die Nachlese deiner Ernte &c. [Ferner heißt es:] wenn du deine Ernte auf dem Felde erntest und eine Garbe auf dem Felde vergissest &c.

2Die zwei von den Baum[früchten], Vergessenes und Eckenlaß, denn es heißt: wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du nicht hinterher die Zweige absuchen, und in der Schule R. Jišma͑éls erklärten sie, man beraube sie nicht des Schmuckes, und [das Wort] hinterher ist auf das Vergessene [zu beziehen].

3Füṛ all dieses hat der Eigentümer keinen Dank zu beanspruchen, denn bei ihnen wird [der Ausdruck] ‘zurücklassen’ gebraucht.

4Sie werden selbst dem Ärmsten in Jisraél abgenommen, denn es heißt: und die Nachlese deiner Ernte sollst du nicht auflesen, für den Armen und den Fremdling sollst du sie lassen; dies ist ein Gebot für den Armen inbetreff des seinigen.

5Für den Armenzehnten, der zuhause verteilt wird, gehört der Dank dem Eigentümer, denn hierbei wird [der Ausdruck] ‘geben’ gebraucht.

6Dieser wird selbst dem Ärmsten in Jisraél abgenommen, denn R. Ilea͑ sagte, dies sei durch [das Wort] Fremdling von jenen zu folgern; wie dies bei jenen auch für den Armen inbetreff des seinigen gilt, ebenso gilt dies hierbei auch für den Armen inbetreff des seinigen.

7Die übrigen Priestergaben, wie Bug, Kinnbacken und Magen werden von einem Priester für einen anderen Priester oder von einem Leviten für einen anderen Leviten nicht genommen. Demnach werden sie von einem Leviten für einen Priester genommen, somit gehören sie ja zum Volke!? –

8Wie der Bug, nicht aber der Bug selbst, das ist nämlich der erste Zehnt. –

9Der erste Zehnt gehört ja dem Leviten!? – Nach R. Elea͑zar b. A͑zarja, denn es wird gelehrt: Die Hebe dem Priester, der erste Zehnt dem Leviten – so R. A͑qiba; R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, auch dem Priester. –

10Allerdings sagt R. Elea͑zar b. A͑zarja, auch dem Priester, sagt er etwa: nur dem Priester und nicht dem Leviten!? – Freilich, nachdem E͑zra sie gemaßregelt hat. –

11Allerdings hat E͑zra sie gemaßregelt, daß man ihn ihnen nicht gebe, sagte er etwa auch, daß man ihn von ihnen nehme!? – Vielmehr, wie der Bug, nicht aber der Bug selbst, das ist die Erstschur. –

12Komm und höre: Die Regel hierbei ist: alles, woran Heiligkeit haftet, wie Hebe, Zehnthebe und Teighebe, bringe man aus seinem Besitze, und woran Heiligkeit nicht haftet, wie Bug, Kinnbacken und Magen, bringe man nicht aus seinem Besitze. –

13Wie der Bug, nicht aber den Bug selbst, nämlich den ersten Zehnten, nachdem E͑zra sie gemaßregelt hat. –

14Komm und höre: Wer für einen Priester oder einen Nichtjuden geschlachtet hat, ist von den Priestergaben frei. Demnach ist er, wenn für einen Leviten oder Jisraélilen, verpflichtet!? – Folgere nicht: wenn für einen Leviten oder einen Jisraéliten, so ist er verpflichtet, sondern: wenn für einen Jisraéliten, so ist er verpflichtet. –

15Sollte er doch, wenn er demnach frei ist, falls für einen Leviten, lehren: wer für einen Leviten oder einen Nichtjuden schlachtet, ist von den Priestergaben frei!? Ferner wird ausdrücklich gelehrt, wer für einen Priester oder einen Nichtjuden schlachtet, sei von den Priestergaben frei, und wenn für einen Leviten oder einen Jisraéliten, verpflichtet. Dies ist eine Widerlegung Rabhs!? –

16Rabh kann dir erwidern: hierüber [streiten] Tannaim, denn es wird gelehrt: Er entsündige das Heilige des Heiligtums, das ist das Allerheiligste;

17das Offenbarungszelt, das ist der Tempel; den Altar, dem Worte gemäß; soll er entsündigen, das sind die Vorhöfe; den Priestern, dem Worte gemäß; dem Volke, das sind die Jisraéliten; schaffe er Sühne, das sind die Leviten.

18Dagegen lehrt ein Anderes: Schaffe er Sühne, das sind die Sklaven. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: nach der einen Ansicht gehören sie zum Volke und nach der anderen Ansicht gehören sie nicht zum Volke. –

19Sollte Rabh doch, wenn er der Ansicht des einen Autors ist, es sagen, und wenn er der Ansicht des anderen Autors ist, es sagen!? – Ihm war es zweifelhaft, ob nach dem einen oder dem anderen Autor zu entscheiden sei.

20Meremar trug vor: Die Halakha ist wie Rabh. Die Halakha ist aber wie R. Ḥisda.

21U͑la gab die Priestergaben einer Priester[tochter]. Da wandte Raba gegen U͑la ein: Das Speisopfer einer Priesters[tochter] wird gegessen, das Speisopfer eines Priesters darf nicht gegessen werden.

22Wenn du nun sagst, unter Priester sei auch eine Priester[tochter] zu verstehen, so heißt es ja: und jedes Speisopfer eines Priesters sei Ganzopfer, es soll nicht gegessen werden!? Dieser erwiderte: Meister,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.