Chullin — Blatt 132b

1R. Ošaja erwiderter Wenn es in den Besitz des Priesters gekommen war und er es gebrechenbehaftet an einen Jisraéliten verkauft hat.

2WER FÜR EINEN PRIESTER ODER EINEN NICHTJUDEN SCHLACHTET, IST VON DEN PRIESTERGABEN FREI. Sollte er doch lehren: Priester und Nichtjuden sind von den Priestergaben frei!? Raba erwiderte: Dies besagt, daß die Forderung an den Schlächter zu richten ist.

3Raba trug vor: Vom Volke, nicht aber von den Priestern, und wenn es weiter heißt: von denen, die eine Schlachtung schlachten, so ist auch der wenn er Priester ist, einbegriffen.

4Der Hauswirt R. Ṭablas war ein Priester und er befand sich in Not. Als er zu R. Ṭabla kam, sprach dieser zu ihm: Geh und beteilige dich mit jisraelitischen Schlächtern; da sie dadurch von den Priestergaben frei sind, werden sie sich mit dir beteiligen.

5R. Naḥman aber verpflichtete ihn. Jener sprach. R. Ṭabla hat mich ja befreit!? Dieser erwiderte: Geh und gib sie heraus, sonst treibe ich dir R. Ṭabla aus den Ohren.

6Hierauf kam R. Ṭabla zu R. Naḥman und sprach zu ihm: Weshalb tat dies der Meister? Dieser erwiderte ihm: Als R. Aḥa b. Ḥanina aus dem Süden kam, sagte er im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi, die Ältesten des Südens sagten, ein Schlächter, der Priester ist, sei zwei oder drei Wochen von den Priestergaben frei, von dann ab aber sei er dazu verpflichtet.

7Jener sprach: Sollte der Meister ihm wenigstens nach R. Aḥa b. Ḥanina entschieden haben. Dieser erwiderte: Dies nur dann, wenn er keinen permanenten Fleischladen hat, dieser aber hat einen permanenten Fleischladen.

8R. Ḥisda sagte: Ein Priester, der die Priestergaben nicht entrichtet, sei im Banne des Herrn, des Gottes Jisraéls. Rabba b. R. Šila sagte: Die Schlächter von Huçal befinden sich seit zweiundzwanzig Jahren im von R. Ḥisda [verhängten] Banne]. –

9In welcher Hinsicht, wollte man sagen, daß man sie nicht mehr in den Bann tue, so wird ja gelehrt, dies gelte nur von einem Verbote, wegen eines Gebotes aber, wenn man beispielsweise zu einem sagt, daß er eine Festhütte mache, und er es nicht tut, einen Feststrauß [anschaffe], und er es nicht tut, Çiçith einknüpfe, und er es nicht tut, züchtige man ihn solange, bis er das Leben aushaucht!? –

10Vielmehr, daß man sie ohne Warnung maßregele. So ließ Raba ein Bruststück pfänden; ebenso ließ R. Naḥman b. Jiçḥaq ein Gewand pfänden.

11Ferner sagte R. Ḥisda: Den Bug an einen, den Magen an einen und die Kinnbacken an zwei. – Dem ist ja aber nicht so, als R. Jiçḥaq b. Joseph kam, sagte er ja, im Westen verteilen sie die Knochen einzelnen!?

12Nur von einem Rinde.

13Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Man darf nicht von einem Vieh essen, von dem die Priestergaben nicht entrichtet worden sind. Rabba b. Bar Ḥana sagte [ferner] im Namen R. Joḥanans: Wenn man von einem Vieh ißt, von dem die Priestergaben nicht entrichtet worden sind, so ist es ebenso als würde man Unverzehntetes essen. Die Halakha ist aber nicht wie er.

14R. Ḥisda sagte: Die Priestergaben sind nur gebraten zu essen, auch sind sie nur mit Senf zu essen. – Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt: zum Salben, zur Würde, wie Könige essen.

15Ferner sagte R. Ḥisda: Einem Priester, der in den vierundzwanzig Priestergaben nicht kundig ist, verabreiche man keine Gabe. Dem ist aber nicht so, denn es wird gelehrt: R. Šimo͑n sagte: Ein Priester, der vom Tempeldienste nichts hält, hat keinen Anteil an der Priesterschaft, denn es heißt: wer von den Söhnen Ahrons das Blut des Heilsopfers und das Fett darbringt, dem sei die rechte Keule zuteil.

16Ich weiß dies nur hiervon, woher, daß auch die fünfzehn Dienstleistungen, das Gießen, das Umrühren, das Zerbröckeln, das Salzen, das Schwingen, das Heranbringen, das Aufräuchern, das Ausdrücken, die [Blut]aufnahme,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.