Chullin — Blatt 133a
1die Besprengung, das Trinkenlassen der Ehebruchsverdächtigten, das Genickbrechen des Kalbes, die Reinigung des Aussätzigen und das Hochheben der Hände innerhalb und außerhalb, einbegriffen sind? Es heißt: von den Söhnen Ahrons, Dienstleistungen, die den Söhnen Ahrons übertragen worden sind;
2ein Priester, der davon nichts hält, hat keinen Anteil an der Priesterschaft. Nur, wenn er nichts hält, wenn er aber davon hält, auch wenn er darin nicht kundig ist.
3R. Abba sagte im Namen R. Honas im Namen Rabhs: Die Äderchen der Kinnbacken sind verboten; einem Priester, der sie nicht herauszunehmen versteht, verabreiche man keine Gaben.
4Dem ist aber nicht so. Beim Braten fließt [das Blut] aus, und beim Kochen fließt es, da sie zerschnitten und gesalzen werden, ebenfalls aus.
5Raba sagte: R. Joseph prüfte uns [durch folgende Frage:] Ist, wenn ein Priester nach den Priestergaben hascht, dies eine Verehrung des Gottgefälligen, oder eine Schändung des Gottgefälligen? Wir entschieden es ihm hieraus: Er gebe, dieser darf nicht selber nehmen.
6Abajje sagte: Früher pflegte ich nach den Priestergaben zu haschen, denn ich sagte, dies sei eine Verehrung des Gottgefälligen; nachdem ich aber [die Auslegung] hörte: er gebe, dieser darf nicht selber nehmen, haschte ich nicht mehr danach, sondern bat, sie mir zu geben. Als ich später die Lehre R. Meírs hörte, daß die Söhne Šemuéls ihren Anteil mit dem Munde verlangten, unterließ ich es auch, darum zu bitten, jedoch nahm ich sie, wenn man sie mir gab.
7Seitdem ich aber die Lehre hörte, daß die Frommen ihre Hände davon zurückzogen und die Gefräßigen sie unter sich verteilten, nehme ich sie auch nicht mehr, außer am Vorabende des Versöhnungslages, um meine Zugehörigkeit zur Priesterschaft zu wahren. –
8Sollte er sich doch am Priestersegen beteiligt haben!? – Es gebrach ihm an Zeit.
9R. Joseph sagte: Hat ein Priester einen Gelehrten in seiner Nachbarschaft, der in Not ist, so kann er ihm die Priestergaben abtreten, auch wenn sie noch nicht in seinen Besitz gekommen sind. Dies gilt von Bekannten unter Priestern und Leviten.
10Raba und R. Saphra kamen einst zu Mar Joḥana, dem Sohne des R. Ḥana b. Ada, und manche sagen, zu Mar Joḥana, dem Sohne des R. Ḥana b. Bizna, und er richtete für sie ein Drittlingskalb her. Da sprach Raba zum Diener: Tritt uns die Priestergaben ab, denn ich möchte eine Zunge mit Senf essen.
11Da trat er sie ihnen ab. Raba aß sie, R. Saphra aß sie nicht. Hierauf las man R. Saphra im Traume vor: wie ein zerrissenes Gewand an einem hallen Tage, wie Essig auf Natron, so, wer einem betrübten Herzen Lieder singt.
12Als er darauf zu R. Joseph kam, sprach er zu ihm: Vielleicht las man es mir aus dein Grunde vor, weil ich die Lehre des Meisters übertreten habe? Dieser erwiderte: Ich sagte es nur von einem Fremden, ein Diener aber tut dies gezwungen; ferner sagte ich es nur, wenn nicht anders möglich ist,
13da aber war es nicht nötig. – Weshalb las man es mir demnach vor? – Gegen Raba. – Sollte man es Raba vorgelesen haben? – Raba hatte einen Verweis erhalten.
14Abajje sprach zu R. Dimi: Worauf bezieht sich der Schriftvers in seinem einfachen Sinne? Dieser erwiderte: Auf den, der einen unwürdigen Schüler unterrichtet.
15R. Jehuda sagte nämlich im Namen Rabhs: Wer einen unwürdigen Schüler unterrichtet, kommt ins Fegefeuer, denn es heißt: im tiefsten Dunkel sind seine Schätze versteckt, ein Feuer, das nicht angefacht wird, verzehrt ihn; es weidet ab das Übrigbleibende in seinem Zelte, und unter Übrigbleibende ist ein Schriftgelehrter zu verstehen, denn es heißt: unter den Übrigbleibenden, die der Herr beruft.
16R. Zera sagte im Namen Rabhs: Wenn jemand einen unwürdigen Schüler unterrichtet, so ist es ebenso, als würde er dem Merkurius einen Stein werfen, denn es heißt: wie man einen Stein an die Schleuder bände, so, wer einem Toren Ehre gibt. Ferner heißt es: einem Toren ziemt nicht Wonne.
17WEH SICH MIT IHNEN BETEILIGT, MUSS ES KENNZEICHNEN. Selbst wenn mit einem Nichtjuden, und dem widersprechend wird ja gelehrt, wenn man sich mit einem Priester beteiligt, müsse man es kennzeichnen, und wenn mit einem Nichtjuden oder an einem untauglichen Opfertiere, brauche man es nicht kennzeichnen!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.