Chullin — Blatt 134b
1bei der Erstschur, den Priestergaben, der Auslösung seines Sohnes und der Auslösung des Erstgeborenen eines Esels ist er frei.
2Als Rabin kam, sagte er, er hätte ihn auf einen Widerspruch hinsichtlich des Halmgetreides hingewiesen.
3Levi säte in Kišar, und es waren keine Armen da zum Einsammeln der Nachlese. Da kam er zu R. Šešeth, und dieser sprach zu ihm: Für den Armen und den Fremdling sollst du es zurücklassen, nicht aber für Raben und Fledermäuse.
4Man wandte ein: Man braucht die Hebe nicht von der Tenne nach der Stadt oder aus der Wüste nach einer bewohnten Gegend zu bringen; ist da kein Priester vorhanden, so miete man eine Kuh und hole sie, weil die Hebe verderben würde. –
5Anders verhält es sich bei der Hebe; [das Getreide] ist unverzehntet, und es ist nicht angängig, sie nicht abzuheben. –
6Bei den Priestergaben ist ja Unverzehntetes nicht zu berücksichtigen, dennoch wird gelehrt, daß in Ortschaften, wo es üblich ist, Kälber zu sengen, man den Bug nicht abziehe,
7den Kopf abzuziehen, man die Kinnbacken nicht abziehe, und daß, wenn kein Priester anwesend ist, man ihren Wert schätze und sie esse, wegen der Schädigung des Priesters!? –
8Anders ist es bei den Priester gaben, denn bei diesen wird [der Ausdruck] ‘geben’ gebraucht. Da du nun darauf gekommen bist, so ist auch hinsichtlich der Hebe zu erklären, bei dieser werde [der Ausdruck] ‘geben’ gebraucht. –
9Wozu heißt es überflüssigerweise zurücklassen!? –
10Wegen der folgenden Lehre: Wenn jemand seinen Weinberg preisgegeben und sich morgens früh aufgemacht und ihn abgewinzert hat, so ist er [zur Zurücklassung von] Abfall, Nachlese, Vergessenem und Eckenlaß verpflichtet, jedoch vom Zehnten frei.
11Einst wurde ein Sack mit Denaren ins Lehrhaus gebracht und R. Ami kam zuvor und nahm sie in Besitz. – Wieso tat er dies, es heißt ja: er gebe, jener darf nicht selbst nehmen!? – R. Ami nahm sie in Besitz für die Armen.
12Wenn du aber willst, sage ich: anders verhält es sich bei einem bedeutenden Manne. Es wird nämlich gelehrt: Und der Priester, der größte unter seinen Brüdern, er muß seinen Brüdern in Schönheit, Weisheit und Reichtum überlegen sein.
13Manche sagen: Woher, daß, wenn er nichts hat, seine Priesterbrüder ihn groß machen? Es heißt: und der Priester, der größte unter seinen Brüdern, man mache ihn groß mit dem seiner Brüder.
14WAS HEISST BUG? VOM GELENKE DES SCHIENBEINES BIS ZUM SCHULTER BLATTE. DIES GILT AUCH BEIM NAZIR. DEM ENTSPRECHEND AM HINTERFUSSE HEISST SCHENKEL. R. JEHUDA SAGT, DER SCHENKEL REICHE VOM GELENKE DES SCHIENBEINES BIS ZUR VERZWEIGUNG DES FUSSES. WAS HEISST KINNBACKE? VOM BACKENGELENKE BIS ZUM GURGELRINGE.
15GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Bug, das ist der rechte Arm. Du sagst, der rechte Arm, vielleicht ist dem nicht so, sondern der linke Arm? Es heißt: den Bug. –
16Wieso geht dies hieraus hervor? – Wie Raba erklärt hat: die Hüfte, die rechte der Hüften, ebenso auch hierbei: den Bug, den rechten der Buge. –
17Und die Kinnbacken; worauf deutet dies? – Dies schließt die Kopf wolle der Schafe und das Barthaar der Böcke ein. Und den Magen; worauf deutet dies? – Dies schließt das Fett am Magen und das Fett im Magen ein. R. Jehošua͑ b. Levi sagte nämlich: Die Priester haben aus Wohlwollen eingeführt, es dem Eigentümer zu lassen. Nur aus dem Grunde, weil sie es eingeführt haben, sonst aber würde es ihnen gehören.
18Die Schrifterklärer erklärten: Den Bug, entsprechend der Hand, denn es heißt: da nahm er eine Lanze in seine Hand.
19Die Kinnbacken, entsprechend dem Gebete, denn es heißt: da trat Pinḥas heran und betete. Den Magen, dem Wortlaute gemäß, denn es heißt: das Weib durch den Magen.
20Der folgende Autor entnimmt es hieraus: Die rechte Keule; ich weiß dies nur von der rechten Keule, woher dies vom Buge des Opfers? Es heißt: als Hebe. Woher dies vom Buge des Profanen? Es heißt: sollt ihr geben.
21WAS HEISST KINNBACKE? VOM BACKENGELENKE BIS ZUM GURGELRINGE.
22Es wird ja aber gelehrt: man nehme sie heraus und damit die Schlachtstelle!? – Das ist kein Widerspruch; eines nach den Rabbanan und eines nach R. Ḥanina b. Antigonos.
23Es wird nämlich gelehrt: Ist eine Verschiebung erfolgt, so ist es ungültig. R. Ḥanina b. Antigonos bekundete, daß, wenn eine Verschiebung erfolgt ist, es gültig sei.
24Wenn du aber willst, sage ich: beides nach den Rabbanan, denn unter ‘damit’ ist das Vieh zu verstehen.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.