Chullin — Blatt 135a

1DIE ERSTSCHUR HAT GELTUNG IM [JISRAÉL]LANDE UND AUSSERHALBDES LANDES, WENN DER TEMPEL BESTEHT UND WENN DER TEMPEL NICHT BESTEHT, BEI PROFANEM UND NICHT BEI HEILIGEM.

2STRENGER IST [DAS GESETZ VON] BUG, KINNBACKEN UND MAGEN ALS DAS DER ERSTSCHUR, DENN [DAS GESETZ VON] BUG, KINNBACKEN UND MAGEN HAT GELTUNG BEI RINDERN UND BEI SCHAFEN, BEI VIELEM UND BEI WENIGEM, WÄHREND DAS DER ERSTSCHUR NUR BEI SCHAFEN UND NUR BEI VIELEM GELTUNG HAT.

3WAS HEISST VIEL? DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, ZWEI SCHAFE, DENN ES HEISST: wird jeder eine junge Kuh und zwei Schafe halten. DIE SCHULE HILLELS SAGT FÜNF, DENN ES HEISST: fünf hergerichtete Schafe.

4R. DOSA B. ARCHINOS SAGT, WENN BEI DER SCHUR VON FÜNF SCHAFEN JEDES ANDERTHALB MINE WOLLE LIEFERT, SO HAT BEI DIESEN [DAS GESETZ VON] DER ERSTSCHUR GELTUNG: DIE WEISEN SAGEN, BEI FÜNF SCHAFEN, SO VIEL ES AUCH IST.

5WIEVIEL GEBE MAN IHM? DAS GEWICHT VON FÜNF SELA͑ IN JUDÄA, GLEICH ZEHN IN GALILÄA, GEBLEICHT UND NICHT SCHMUTZIG, UM DARAUS EIN KLEINES KLEIDUNGSSTÜCK MACHEN ZU KÖNNEN, DENN ES HEISST: sollst du ihm geben, DASS ES EINE GABE SEI.

6KAM MAN NICHT DAZU, SIE IHM ZU GEBEN, BIS MAN SIE GEFÄRBT HAT, SO IST MAN FREI; WENN ABER NUR GEBLEICHT UND NICHT GEFÄRBT, SO IST MAN VERPFLICHTET.

7KAUFT JEMAND DIE SCHAFSCHUR EINES NICHTJUDEN, SO IST ER VON DER ERSTSCHUR FREI. KAUFT JEMAND DIE SCHAFSCHUR SEINES NÄCHSTEN, SO IST, WENN DIESER ETWAS ZURÜCKBEHÄLT, DER VERKÄUFER VERPFLICHTET, UND WENN ER NICHTS ZURÜCKBEHÄLT, DER KÄUFER VERPFLICHTET. WENN ER ZWEI ARTEN HATTE, DUNKLE UND WEISSE, UND IHM DIE DUNKLE UND NICHT DIE WEISSE VERKAUFT HAT, ODER DIE DER MÄNNCHEN UND NICHT DIE DER WEIBCHEN, SO ENTRICHTE SIE DER EINE BESONDERS UND DER ANDERE BESONDERS.

8GEMARA. Weshalb nicht bei Heiligem? – Die Schrift sagt: deiner Schafe, nicht aber die Schafe des Heiligtums. –

9Nur aus dem Grunde, weil der Allbarmherzige deiner Schafe geschrieben hat, sonst aber würde man geglaubt haben, die Erstschur habe bei Heiligem Geltung, aber dieses ist ja zur Schur verboten, denn es heißt: du sollst das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren!? –

10Bei Heiligem des Altarsist dem auch so, hier aber handelt es sich um Heiliges des Tempelreparaturfonds’. –

11R. Elea͑zar sagte ja, das Heilige des Tempelreparatur fonds’ sei zur Schur und zur Arbeit verboten!? – Rabbanitisch. Da es nach der Tora zur Schur erlaubt ist, könnte man glauben, wenn man es geschoren hat, gebe man sie ihm. –

12Sie ist ja heilig!? – Man könnte glauben, man löse sie aus und gebe sie ihm. –

13Es ist ja ein Hinstellen und Schätzen erforderlich!? Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, das Heilige des Tempelreparaturfonds’ benötige nicht des Hinstellens und Schätzens, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es benötige wohl!?

14R. Mani b. Paṭiš erwiderte im Namen R. Jannajs: In dem Falle, wenn jemand ein Vieh mit Ausnahme der Wolle dem Tempelreparaturfonds geweiht hat; man könnte glauben, er schere sie und gebe sie ihm, daher sagt die Schrift: deiner Schafe, nicht aber der Schafe des Heiligtums. –

15Demnach sollte dies auch vom Heiligen des Altars gelten!? – Es magert dadurch ab. –

16Auch das Heilige des Tempelreparaturfonds magert ja dadurch ab!? – Wenn er gesagt hat: mit Ausnahme der Schur und der Abmagerung. –

17Auch bei Heiligem des Altars kann er ja gesagt haben: mit Ausnahme der Schur und der Abmagerung!? – Die Heiligkeit erstreckt sich dennoch auf das ganze. –

18Woher entnimmst du dies? – R. Jose sagte: Beim Heiligen gilt, wenn jemand sagt, das Bein von diesem [Vieh] sei ein Brandopfer, das ganze als Brandopfer. Und selbst nach R. Meir, welcher sagt, das ganze gelte nicht als Brandopfer, gilt dies nur von dem Falle, wenn man einen Teil geweiht hat, von dem das Leben nicht abhängt, wenn man aber einen Teil geweiht hat, von dem das Leben abhängt, ist [das ganze] heilig.

19Raba erklärte: Wenn man die Schur selbst geweiht hat; man könnte glauben, er müsse sie scheren, auslösen und ihm geben,

20daher sagt die Schrift: die [Erst] schur deiner Schafe sollst du ihm geben, wenn nur die Schur und das Geben fehlt, ausgenommen der Fall, wenn die Schur, das Auslösen und das Geben fehlt. –

21Wozu heißt es demnach deiner Schafe!? – Wegen der folgenden Lehre: Das Vieh von Teilhabern ist zur Erstschur pflichtig, und nach R. Elea͑j frei. Was ist der Grund R. Elea͑js? Die Schrift sagt: deiner Schafe, nicht aber der Teilhaber. –

22Und die Rabbanan!? – Dies schließt die Beteiligung eines Nichtjuden aus. Woher weiß es R. Elea͑j von der Beteiligung eines Nichtjuden!? –

23Dies entnimmt er aus dem Beginne des Schriftverses: das Erste deines Getreides, nicht aber bei Beteiligung eines Nichtjuden. –

24Und die Rabbanan!? – [Das Wort] erste bei der Schur trennt den Zusammenhang. –

25Und R. Elea͑j!? – Das und verbindet sie. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.