Chullin — Blatt 135b
1Und die Rabbanan!? – Sollte der Allbarmherzige weder und noch erste geschrieben haben. –
2Und R. Elea͑j!? – Da von dem einen nur der Geldwert und das andere an sich heilig ist, so hat er sie getrennt und nachher verbunden.
3Wenn du aber willst, sage ich: nach den Rabbanan ist man auch bei Beteiligung eines Nichtjuden zur [Entrichtung der] Hebe verpflichtet. Es wird nämlich gelehrt: Wenn ein Jisraélit und ein Nichtjude gemeinschaftlich ein Feld gekauft haben, so sind Hebepflichtiges und Profanes mit einander vermischt– so Rabbi; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, das des Jisraéliten sei pflichtig und das des Nichtjuden sei frei.
4Ihr Streit besteht nur darin, indem einer der Ansicht ist, es gebe eine fiktive Sonderung, und einer der Ansicht ist, es gebe keine fiktive Sonderung, das aber, woran ein Nichtjude beteiligt ist, ist nach aller Ansicht pflichtig.
5Wenn du aber willst, sage ich: nach R. Elea͑j ist beides aus [dem Worte] deiner Schafe zu entnehmen.
6Bei einer Beteiligung eines Nichtjuden erfolgt dies aus dem Grunde, weil es nicht ihm allein gehört, und auch bei der eines Jisraéliten gehört es nicht ihm allein. – Und die Rabbanan!? – Ein Nichtjude ist dazu nicht verpflichtet, ein Jisraélit aber ist dazu verpflichtet.
7Raba sagte: R. Elea͑j pflichtet hinsichtlich der Hebe bei, obgleich es deines Getreides heißt, nur deines und nicht das Gemeinschaftliche,
8denn der Allbarmherzige schrieb: eure Heben. – Wozu heißt es demnach deines Getreides? – Dies schließt die Beteiligung eines Nichtjuden aus.
9Ferner auch hinsichtlich der Teighebe, obgleich es hierbei erstes heißt, und man durch [das Wort] erstes von der Erstschur folgern könnte: wie diese nicht von Gemeinschaftlichem, ebenso auch jene nicht von Gemeinschaftlichem, denn der Allbarmherzige schrieb: eures Teiges –
10Nur weil es eures Teiges heißt, sonst aber würde man geglaubt haben, es sei durch [das Wort] erstes von der Erstschur zu folgern; im Gegenteil, man sollte ja von der Hebe folgern!? –
11Dem ist auch so. – Wozu heißt es demnach eures Teiges? Im Quantum eures Teiges.
12Ferner auch hinsichtlich des Eckenlasses, obgleich es deines Feldes heißt, nur deines und nicht von Gemeinschaftlichem, denn der Allbarmherzige schrieb; wenn ihr die Ernte eures Landes erntet. – Wozu heißt es demnach deines Feldes? – Dies schließt die Beteiligung eines Nichtjuden aus.
13Ferner auch hinsichtlich des Erstgeborenen, obgleich es heißt: jedes Erstgeborene, das unter deinen Rindern und unter deinen Schafen geboren wird, nur deines und nicht das Gemeinschaftliche,
14denn der Allbarmherzige schrieb: und die Erstgeburten eurer Rinder und eurer Schafe. – Wozu heißt es demnach: deinen Rindern und deinen Schafen? – Dies schließt die Beteiligung eines Nichtjuden aus.
15Ferner auch hinsichtlich der Mezuza, obgleich es deines Hauses heißt, nur deines und nicht das Gemeinschaftliche, denn der Allbarmherzige schrieb: auf daß sich mehren eure Tage und die Tage eurer Kinder. – Wozu heißt es demnach deines Hauses? – Dies nach Rabba, denn Rabba sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.