Chullin — Blatt 136a
1[Richte dich] nach deinem Eintreten, rechts.
2Ferner auch hinsichtlich des Zehnten, obgleich es den Zehnten deines Getreides heißt, nur deines und nicht das Gemeinschaftliche, denn der Allbarmherzige schrieb: eure Zehnten. – Wozu heißt es demnach den Zehnten deines Getreides? – Dies schließt die Beteiligung eines Nichtjuden aus. Ferner auch hinsichtlich der Priestergaben,
3obgleich der Allbarmherzige er gebe geschrieben hat, und man durch [das Wort] geben
4von der Erstschur folgern könnte, wie bei dieser das Gemeinschaftliche ausgeschlossen ist, ebenso ist auch bei jenen das Gemeinschaftliche ausgeschlossen, denn der Allbarmherzige schrieb: von denen, die ein Schlachtopfer schlachten. –
5Nur weil der Allbarmherzige geschrieben hat: von denen, die ein Schlachtopfer schlachten, sonst aber würde man geglaubt haben, es sei von der Erstschur zu folgern; im Gegenteil, man sollte ja von der Hebe folgern!? –
6Dem ist auch so. – Wozu heißt es demnach: von denen, die ein Schlachtopfer schlachten? – Wegen einer Lehre Rabas, denn Raba sagte, die Forderung sei an den Schlächter zu richten.
7Ferner auch hinsichtlich der Erstlinge, obgleich es dein Land heißt, nur dein Land und nicht das Gemeinschaftliche,
8denn der Allbarmherzige schrieb: die Erstlinge von allem, was in eurem Lande ist. – Wozu heißt es demnach dein Land? – Dies schließt das Ausland aus.
9Ferner auch hinsichtlich der Çiçith, obgleich es dein Gewand heißt, nur deines und nicht das Gemeinschaftliche,
10denn der Allbarmherzige schrieb: an den Zipfeln ihrer Gewänder, für ihre Geschlechter. – Wozu heißt es demnach dein Gewand? – Wegen einer Lehre R. Jehudas, denn R. Jehuda sagte, das entliehene Gewand sei dreißig Tage von den Çiçith frei.
11Ferner auch hinsichtlich eines Geländers, obgleich es für dein Dach heißt, nur dein Dach und nicht das Gemeinschaftliche,
12denn der Allbarmherzige schrieb: wenn jemand herunterfalten sollte von diesem. – Wozu heißt es demnach dein Dach? – Dies schließt Bet- und Lehrhäuser aus.
13R. Bebaj b. Abajje sagte: Jene Lehren sind nichts. Es wird gelehrt, das Vieh von Teilhabern sei erstgeburtspflichtig und nach R. Elea͑j frei.
14R. Elea͑j ist dieser Ansicht aus dem Grunde, weil es heißt: deinen Rindern, deinen Schafen. – Es heißt ja aber: eurer Rinder und eurer Schafe!? – Von allen Jisraéliten.
15R. Ḥanina aus Sura sagte: Jene Lehren sind nichts. Es wird gelehrt, das Vieh von Teilhabern sei zur Entrichtung der Priestergaben pflichtig, und nach R. Elea͑j davon frei. Er ist dieser Ansicht aus dem Grunde, weil er durch [das Wort] geben von der Erstschur folgert, wie diese nicht von Gemeinschaftlichem, ebenso jene nicht von Gemeinschaftlichem.
16Wenn man nun sagen wollte, es sei hinsichtlich der Hebe pflichtig, so sollte er es durch [das Wort] geben von der Hebe folgern. Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß es auch hinsichtlich der Hebe frei sei. –
17Demnach sollte doch, wie die Hebe nur im [Jisraél]lande und nicht außerhalb des Landes Geltung hat, auch die Erstschur nur im [Jisraél]lande und nicht außerhalb des Landes Geltung haben!? R. Jose aus Neharbel erwiderte: Dem ist auch so, denn es wird gelehrt: R. Elea͑j sagte, die Priestergaben haben Geltung nur im [Jisraél]lande; ebenso sagte R. Elea͑j, die Erstschur habe Geltung nur im [Jisraél]lande. –
18Was ist der Grund R. Elea͑js? Raba erwiderte: er folgert dies durch [das Wort] geben von der Hebe; wie die Hebe nur im [Jisraél]lande und nicht außerhalb des Landes Geltung hat, ebenso hat auch die Erstschur nur im [Jisraél]lande und nicht außerhalb des Landes Geltung.
19Abajje sprach zu ihm: Demnach sollte doch, wie die Hebe Hebepflichtiges macht, auch die Erstschur Erstschurpflichtiges machen!? Dieser erwiderte: Die Schrift sagt: das Erste der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben; es gehört ihm, erst wenn es Erstes ist. –
20Sollte man, wie man wegen der Hebe der Todesstrafe verfälltund das Fünftelschuldig ist, auch wegen der Erstschur der Todesstrafe verfallen und das Fünftel schuldig sein!? –
21Die Schrift sagt: und sie deswegen sterben, er füge dazu; dazu, nicht aber zur Erstschur, deswegen, nicht aber wegen der Erstschur. –
22Sollte doch, wie bei der Hebe auf die erste eine zweite folgt, auch bei der Erstschur auf die erste eine zweite folgen!? – Die Schrift sagt: das Erste, es gibt dabei nur ein Erstes. –
23Sollte doch, wie die Hebe nicht von Neuem für Altes zu entrichten ist, auch die Erstschur nicht von Neuem für Altes entrichtet werden!? – Dem ist auch so.
24Es wird gelehrt: Wenn jemand zwei Schafe hat und sie zwei oder drei Jahre geschoren und [die Wolle] aufbewahrt hat, so werden sie nicht vereinigt. Demnach werden fünf wohl vereinigt,
25und dem widersprechend wird gelehrt, daß sie nicht vereinigt werden. Wahrscheinlich gilt eines nach R. Elea͑jund eines nach den Rabbanan. –
26Sollte doch, wie bei der Hebe das, was in Pflichtigkeit gewachsen ist, pflichtig ist, und was in Freiheit gewachsen ist, frei ist, auch bei der Erstschur das, was in Pflichtigkeit gewachsen ist, pflichtig sein, und was in Freiheit gewachsen ist, frei sein!? –
27Woher dies von der Hebe? – Es wird gelehrt: Wenn ein Jisraélit in Syrien ein Feld von einem Nichtjuden gekauft hat, so ist es, wenn es ein Drittel [der Reife] noch nicht erlangt hat, pflichtig; hat es bereits ein Drittel erlangt, so ist das Hinzugewachsene nach R. A͑qiba pflichtig und nach den Weisen frei.
28Wolltest du sagen, dem sei auch so, so haben wir ja gelernt, wer die Schafschur eines Nichtjuden kauft, sei von der Erstschur frei: demnach ist er, wenn Schafe zur Schur, verpflichtet. – Die Mišna
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.