Chullin — Blatt 136b
1vertritt nicht die Ansicht R. Elea͑js. –
2Sollte doch, wie die Hebe nicht von einer Art für eine andere Art zu entrichten ist, auch die Erstschur nicht von einer Art für eine andere Art entrichtet werden!? –
3Woher dies von der Hebe? – Es wird gelehrt: Wer zwei Arten Feigen hat, schwarze und weiße, und ebenso zwei Arten Weizen, darf die Hebe und den Zehnten nicht von der einen für die andere entrichten. R. Jiçḥaq sagte im Namen R. Elea͑zars: Die Schule Šammajs sagt, er dürfe nicht entrichten, und die Schule Hillels sagt, er dürfe wohl entrichten. Ebenso sollte die Erstschur nicht von einer Art für eine andere entrichtet werden!? –
4Dem ist auch so, denn wir haben gelehrt: Wenn er zwei Arten hat, dunkle und weiße, und ihm die dunkle und nicht die weiße verkauft hat, so entrichte sie der eine besonders und der andere besonders. –
5Demnach erfolgt dies im Schlußsatze, in dem gelehrt wird, wenn er ihm die der Männchen und nicht die der Weibchen [verkauft hat], entrichte sie der eine besonders und der andere besonders, ebenfalls aus dem Grunde, weil es zwei Arten sind!?
6Er lehrt vielmehr einen guten Rat, daß er ihm von der weichen und von der harten gebe, ebenso lehrt er auch in jenem Falle einen guten Rat, daß er ihm von beidem gebe. –
7Wir haben ja erklärt, unsre Mišna vertrete nicht die Ansicht R. Elea͑js. –
8Sollte doch, wie bei der Hebe ein ‘Erstes’ erforderlich ist, wobei das Zurückbleibende kenntlich ist, auch bei der Erstschur ein ‘Erstes’ erforderlich sein, wobei das Zurückbleibende kenntlich ist!? – Dem ist auch so.
9Es wird gelehrt, wenn jemand sagt, seine ganze Tenne möge Hebe sein, oder sein ganzer Teig möge Teighebe sein, seien seine Worte nichtig. Demnach sind, wenn [er gesagt hat], seine ganze Schur möge Erstschur sein, seine Worte gültig, und dem widersprechend lehrt ein Anderes, seine Worte seien nichtig.
10Wahrscheinlich eines nach R. Elea͑jund eines nach den Rabbanan. Schließe hieraus.
11R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: Jetzt verfährt das Volk nach folgenden drei Greisen. Nach R. Elea͑j inbetreff der Erstschur, denn es wird gelehrt: R. Elea͑j sagt, die Erstschur habe Geltung nur im [Jisraél]lande.
12Nach R. Jehuda b. Bethera inbetreff der Worte der Tora, denn es wird gelehrt: R. Jehuda b. Bethera sagt, Worte der Tora seien für die Unreinheit nicht empfänglich.
13Und nach R. Jošija inbetreff der Mischsaat, denn es wird gelehrt: R. Jošija sagt, man sei nur dann schuldig, wenn man Weizen, Gerste und Weinbeerkerne mit einem Handwurfe gesät hat.
14STRENGER IST DAS GESETZ VOM BUG &C. Sollte er doch lehren: strenger ist es bei der Erstschur, denn sie hat Geltung bei Tot verletztem, was aber bei den Priestergaben nicht der Fall ist!? –
15Rabina erwiderte: Hier ist die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten, denn es wird gelehrt, R. Šimo͑n befreie das Totverletzte von der Erstschur, – Was ist der Grund R. Šimo͑ns? – Er folgert dies durch [das Wort] geben von den Priestergaben; wie die Priestergaben nicht von Totverletztem, ebenso die Erstschur nicht von Totverletztem. –
16Wenn er durch [das Wort] geben von den Priestergaben folgert, so sollte er durch [das Wort] geben auch von der Hebe folgern; wie die Hebe nur im [Jisraél]lande und nicht außerhalb des Landes, ebenso auch die Erstschur nur im [Jisraél]lande und nicht außerhalb des Landes, während gelehrt wird, die Erstschur habe Geltung sowohl im [Jisraél]lande als auch außerhalb des Landes!? –
17Vielmehr, folgendes ist der Grund R. Šimo͑ns: er folgert durch [das Wort] Schaf vom Zehnten; wie der Zehnt nicht von Totverletztem, ebenso die Erstschur nicht von Totverletztem.
18Woher dies von jenem? – Es heißt: alles, was unter dem Stab durchgeht, ausgenommen das Totverletzte, das nicht durchgeht. – Sollte er doch durch [das Wort] Schaf von der Erstgeburt folgern, wie bei der Erstgeburt auch das Totverletzte, ebenso die Erstschur auch von Totverletztem!? –
19Es ist einleuchtend, daß es vom Zehnten zu folgern sei, denn [sie gleichen einander inbezug auf] Männchen, Unreines,
20Vielheit, Mutterschoß,
21Menschen, Gewöhnliches und [die Zeit] vor der Gesetzgebung. –
22Im Gegenteil, es sollte ja von der Erstgeburt gefolgert werden, denn [sie gleichen einander inbezug auf] Verwaistes, Gekauftes,
23Gemeinschaftliches und Geschenktes, Bestehen [des Tempels], Priester,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.