Chullin — Blatt 140a

1In seinem Gezweige wohnen die Çipor des Himmels!? – Sie heißen wohl Çipor des Himmels, nicht aber Çipor schlechthin. –

2Komm und höre: Jeder reine Çipor; demnach gibt es auch unreine!? – Nein, demnach gibt es verbotene. –

3Welche sind es: wenn totverletzte, so befindet sich dies ja ausdrücklich in der Schrift, und wenn für Aussätzige geschlachtete, so geht es ja aus dem Schlüsse des Schriftverses hervor: folgende von ihnen dürft ihr nicht essen, dies schließt für einen Aussätzigen geschlachtete ein!? –

4Tatsächlich bezieht es sich auf für Aussätzige geschlachtete, damit man dieserhalb ein Gebot und ein Verbot übertrete. – Sollte er es doch auf totverletzte beziehen, damit man dieserhalb ein Gebot und ein Verbot übertrete!? – Dies ist aus dem Zusammenhänge zu entnehmen, denn der Zusammenhang handelt von Geschlachtetem. –

5Komm und höre: Zwei lebende Çiparim; unter lebend ist wohl zu verstehen, die für den Mund lebend sind; demnach gibt es solche, die nicht für den Mund lebend sind!? – Nein, unter lebend ist zu verstehen, deren Hauptglieder leben. –

6Komm und höre den Schlußsatz: reine, demnach gibt es auch unreine!? – Nein, demnach gibt es totverletzte. –

7Hinsichtlich der Totverletzten ist es ja aus [dem Worte] lebende zu folgern!? Allerdings nach demjenigen, welcher sagt, das Totverletzte könne leben, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, das Totverletzte könne nicht leben. Ferner ist diesja sowohl nach demjenigen, welcher sagt, das Totverletzte könne leben, als auch nach demjenigen, welcher sagt, es könne nicht leben, aus einer Lehre der Schule R. Jišma͑éls zu entnehmen!?

8In der Schule R. Jišma͑éls wurde nämlich gelehrt: Es gibt Tauglichmachendes und Sühnendes innerhalb und es gibt Tauglichmaehendes und Sühnendes außerhalb,

9wie beim Tauglichmachenden und Sühnenden innerhalb das Tauglichmachende dem Sühnenden gleicht, ebenso gleicht beim Tauglichmachenden und Sühnenden außerhalb das Tauglichmachende dem Sühnenden.

10Vielmehr, erklärte R. Naḥman b. Jiçḥaq, dies schließt die Vögel in einer abtrünnigen Stadt aus. – Von welchem gilt dies, wenn vom fliegenzulassenden, so hat ja die Tora das Fliegenlassen nicht zum Anstoße angeordnet!? – Vielmehr, vom zu schlachtenden.

11Raba erklärte: Dies besagt, daß man ihn vor dem Fliegenlassen nicht einem anderen zu paaren darf. – Wofür, wenn zum Schlachten, so muß man ihn ja fliegen lassen!? – Vielmehr, zum Fliegenlassen.

12R. Papa erklärte: Dies bezieht sich auf Vögel, die aus dem Erlös von Götzendienstlichem herrühren. Es heißt: und du gleich ihm dem Banne verfällst; was du daraus erzielst, gleicht diesem. – Von welchem gilt dies, wenn vom fliegenzulassenden, so hat ja die Tora das Fliegenlassen nicht zum Anstoße angeordnet!? – Vielmehr, vom zu schlachtenden.

13Rabina erklärte: Hier handelt es sich um den Fall, wenn ein Vogel einen Menschen getötet hat. – In welchem Falle, ist er abgeurteilt worden, so ist er ja hinzurichten!? – Vielmehr, vor der Aburteilung. – Von welchem gilt dies, wenn vom fliegenzulassenden, so muß man ihn ja vor das Gericht bringen und an ihm vollziehen: du sollst das Böse aus deiner Mitte austilgen!? – Vielmehr, vom zu schlachtenden.

14BRÜTET EIN UNREINER VOGEL AUF EIERN EINES REINEN &C. Einleuchtend ist dies von dem Falle, wenn ein unreiner Vogel auf Eiern eines reinen brütet, denn dies gilt nur von einem Çipor, was dieser nicht ist, wenn aber ein reiner Vogel auf Eiern eines unreinen brütet, ist es ja ein Çipor!? –

15Wie R. Kahana erklärt hat: sollst du für dich behalten, nicht aber für deine Hunde, ebenso ist auch hierbei zu erklären: sollst du. für dich behalten, nicht aber für deine Hunde. –

16Worauf bezieht sich die Erklärung R. Kahanas? – Auf folgende Lehre: Ist die Mutter totverletzt, so ist man zum Fliegenlassen verpflichtet; sind die Küchlein totverletzt, so ist man vom Fliegenlassen frei. Woher dies? R. Kahana erwiderte: Die Schrift sagt: sollst du für dich behalten, nicht aber für deine Hunde. –

17Sollte er doch die totverletzte Mutter mit den Küchlein vergleichen: wie man bei totverletzten Küchlein vom Fliegenlassen frei ist, ebenso ist man bei einer totverletzten Mutter vom Fliegenlassen frei!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.