Chullin — Blatt 140b
1Demnach wäre ja [die Bezeichnung] Çipor zur Ausschließung eines unreinen Vogels überflüssig. –
2Es wird aber gelehrt, wenn die Küchlein totverletzt sind, sei man zum Fliegenlassen verpflichtet!? Abajje erwiderte: Dies ist wie folgt zu verstehen: ist die Mutter der Küchlein totverletzt, so ist man zum Fliegenlassen verpflichtet.
3R. Hoša͑ja fragte: Wie ist es, wenn jemand die Hand in das Nest gesteckt und den kleineren Teil der Halsorgane durchgeschnitten hat:
4sagen wir, hiervon heiße es, da sie, wenn er sie so läßt, totverletzt sind: für dich, nicht aber für deine Hunde, oder aber heißt dies, da er die Schlachtung beenden kann: für dich behalten, und er ist zum Fliegenlassen verpflichtet? – Dies bleibt unentschieden.
5R. Jirmeja fragte: Gilt ein Lappen als Trennung? Gelten Federn als Trennung?
6Gelten verdorbene Eier als Trennung? Wie ist es, wenn zwei Schichten Eier sich über einander befinden? Wie ist es, wenn das Männchen auf den Eiern und das Weibchen auf dem Männchen sich befindet? – Dies bleibt unentschieden.
7R. Zera fragte: Wie ist es, wenn eine Taube auf den Eiern eines Tasil brütet? Wie ist es, wenn ein Tasil auf den Eiern einer Taube brütet?
8Abajje erwiderte: Komm und höre: Wenn ein unreiner Vogel auf den Eiern eines reinen oder ein reiner auf den Eiern eines unreinen brütet, so ist man vom Fliegenlassen frei. Demnach ist man, wenn ein reiner auf solchen eines reinen, verpflichtet. – Vielleicht bei einem Rebhuhne.
9BEI EINEM MÄNNLICHEN REBHUHNE IST MAN NACH R. ELIE͑ZER VERPFLICHTET UND NACH DEN WEISEN FREI. R. Abahu sagte: Was ist der Grund R. Elie͑zers? – Er folgert es aus [dem Ausdruck] ‘brüten’. Bei diesem heißt es: wie ein Rebhuhn, das brütet, ohne zu legen, und es heißt: legt und brütet in ihrem Schatten.
10R. Elea͑zar sagte: Sie streiten nur über ein männliches Rebhuhn, über ein weibliches aber stimmen alle überein, daß man verpflichtet sei. – Selbstverständlich, dies wird ja von einem männlichen Rebhuhne gelehrt!? – Man könnte glauben, die Rabbanan befreien auch bei einem weiblichen Rebhuhne, und nur deshalb wird es von einem männlichen gelehrt, um die Ansicht R. Elie͑zers hervorzuheben, so lehrt er uns.
11Ferner sagte R. Elea͑zar: Sie streiten nur über ein männliches Rebhuhn, über ein anderes männliches aber stimmen alle überein, daß man frei sei. – Selbstverständlich, wir haben ja vom männlichen Rebhuhne gelernt!? – Man könnte glauben, R. Elie͑zer verpflichte auch bei anderen männlichen, und nur deshalb wird es von einem männlichen Rebhuhne gelehrt, um die Ansicht der Rabbanan hervorzuheben, so lehrt er uns.
12Ebenso wird auch gelehrt: Bei anderen männlichen ist man frei, bei einem männlichen Rebhuhn ist man nach R. Elie͑zer verpflichtet und nach den Weisen frei.
13WENN [DIE MUTTER DARÜBER] NUR SCHWEBT, SO IST MAN, WENN DIE FLÜGEL DAS NEST BERÜHREN, ZUM FLIEGENLASSEN VERPFLICHTET, UND WENN DIE FLÜGEL DAS NEST NICHT BERÜHREN, VOM FLIEGENLASSEN FREI. BEFINDET SICH DARIN NUR EIN KÜCHLEIN ODER NUR EIN EI, SO IST MAN ZUM FLIEGENLASSEN VERPFLICHTET, DENN ES HEISST Nest, JEDE ART NEST.
14BEFINDEN SICH DARIN FLÜGGE KÜCHLEIN ODER VERDORBENE BIER, SO IST MAN VOM FLIEGENLASSEN FREI, DENN ES HEISST: und die Mutter auf den Küchlein oder den Eiern liegt, WIE KÜCHLEIN LEBENSFÄHIG SIND, EBENSO EIER, WENN SIE LEBENSFÄHIG SIND, AUSGENOMMEN VERDORBENE; UND WIE FERNER DIE EIER DER MUTTER BENÖTIGEN, EBENSO KÜCHLEIN, DIE DER MUTTER BENÖTIGEN, AUSGENOMMEN FLÜGGE.
15GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Brütet, nicht aber schwebt. Man könnte glauben, auch [dann nicht,] wenn die Flügel das Nest berühren, so heißt es brütet. – Wieso geht dies hieraus hervor? – Da es nicht ‘sitzt’ heißt.
16R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wenn [die Mutter] zwischen zwei Ästen des Baumes sitzt, so richte man sich danach: würde sie, falls sie abgleitet, auf [die Eier] fallen, so ist man zum Fliegenlassen verpflichtet, wenn aber nicht, so ist man frei.
17Man wandte ein: Sitzt sie zwischen ihnen, so ist man vom Fliegenlassen frei, wenn auf ihnen, so ist man zum Fliegenlassen verpflichtet; schwebt sie [über dem Neste], so ist man, selbst wenn die Flügel das Nest berühren, vom Fliegenlassen frei.
18Doch wohl auf ihnen, wie zwischen ihnen: wie zwischen ihnen, wenn [die Flügel] sie berühren, ebenso auf ihnen, wenn sie sie berühren; wenn aber zwischen Ästen, so ist man frei!? –
19Nein, auf ihnen, wie zwischen ihnen: wie zwischen ihnen, wenn [die Flügel] sie oben nicht berühren, ebenso auf ihnen, wenn sie sie oben nicht berühren, wenn sie nämlich zwischen den Ästen [sitzt].
20Dies ist auch einleuchtend; wenn man sagen wollte, falls zwischen Ästen, sei man frei, so brauchte er ja nicht zu lehren, wenn sie schwebt, sei man, selbst wenn die Flügel das Nest berühren, vom Fliegenlassen frei, sollte er es doch vom [Sitzen zwischen] Ästen lehren, und umso mehr, wenn sie schwebt. –
21Vom Schweben ist dies [zu lehren] nötig, daß man nämlich vom Fliegenlassen frei ist, auch wenn die Flügel das Nest berühren. –
22Wir haben ja aber gelernt, wenn die Flügel das Nest berühren, sei man zum Fliegenlassen verpflichtet!? R. Jirmeja erwiderte: Die Barajtha lehrt es von dem Falle, wenn sie es von der Seite berühren.
23Manche lesen: Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Sitzt sie zwischen ihnen, so ist man vom Fliegenlassen frei, wenn auf ihnen, so ist man zum Fliegenlassen verpflichtet; schwebt sie [über dem Neste], so ist man, selbst wenn die Flügel es berühren, vom Fliegenlassen frei.
24Doch wohl auf ihnen, wie zwischen ihnen: wie zwischen ihnen, wenn [die Flügel] es nicht berühren, ebenso auf ihnen, wenn sie es nicht berühren, wenn sie nämlich zwischen Ästen [sitzt]. –
25Nein, auf ihnen, wie zwischen ihnen: wie zwischen ihnen, wenn sie es berühren, ebenso auf ihnen, wenn sie es berühren; wenn sie aber zwischen Ästen [sitzt], so ist man frei. – Weshalb lehrt er demnach im Schlußsatze, wenn sie schwebt, sei man frei, selbst wenn die Flügel das Nest berühren,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.