Chullin — Blatt 16a

1Da nun hier ein Widerspruch besteht, so ist zu erklären, es sei zu unterscheiden zwischen dem Falle, wenn es von vornherein haftend war, und dem Falle, wenn es lose war und man es angeheftet hat. Schließe hieraus.

2Der Meister sagte: Hat man vermittelst eines Rades geschlachtet, so ist die Schlachtung gültig. Es wird ja aber gelehrt, die Schlachtung sei ungültig!? – Das ist kein Widerspruch; eines gilt von einem Töpferradeund eines von einem Wasserrade.

3Wenn du aber willst, sage ich : beides von einem Wasserrade, dennoch besteht hier kein Widerspruch, denn eines gilt von der direkten Kraft und eines von der indirekten Kraft.

4Dies nach einer Lehre R. Papas: Wenn jemand einen gebunden und über ihn einen Wasserstrahl entfesselt hat, und er getötet wird, so ist er strafbar, denn seine Pfeile haben dies herbeigeführt. Dies nur dann, wenn es direkt durch seine Kraft erfolgt ist, wenn aber indirekt, so ist dies nur eine Veranlassung.

5Rabh saß hinter R. Ḥija und R. Ḥija vor Rabbi, und Rabbi trug vor: Woher, daß das Schlachten mit einem losen Gegenstande erfolgen muß? Es heißt: er nahm das Messer, um zu schlachten. Da sprach Rabh zu R. Ḥija: Was sagt er da? Dieser erwiderte: Was er sagt, ist ein Vav auf einen Span. – Er berief sich ja auf einen Schriftvers!? – Der Schriftvers erzählt nur die Achtsamkeit Abrahams.

6Raba sagte: Es ist mir entschieden, daß, wenn es vorher lose war und nachher befestigt worden ist, es hinsichtlich des Götzendienstes als lose gelte. Der Meister sagte nämlich, wenn jemand ein Haus anbetet, mache er es verboten, und wenn man sagen wollte, es gelte als haftend, so heißt es ja: ihre Götter auf den Bergen, nicht aber sind die Berge ihre Götter.

7Hinsichtlich der Befähigung von Sämereien besteht hierüber ein Streit von Tannaím. Wir haben nämlich gelernt: Wenn man eine Schüssel an die Wandl ehnt, damit sie ausgespült werde, so ist [das Wasser] befähigend; wenn aber, damit die Wand nicht beschädigt werde, so ist es nicht befähigend.

8Da dies nun sich widerspricht, denn zuerst lehrt er, damit sie ausgespült werde, sei es befähigend, wonach es nicht befähigend ist, wenn in der Absicht, daß damit die Wand abgespült werde,

9und nachher lehrt er, damit die Wand nicht beschädigt werde, sei es nicht befähigend, wonach es befähigend ist, wenn in der Absicht, daß die Wand abgespült werde,

10erklärte R. Elea͑zar, [die Mišna] sei zu teilen, wer das eine lehrte, lehrte das andere nicht. R. Papa erklärte: Die ganze ist von einem Autor, nur gilt eines von einer Höhlenwand und eines von einer gebauten Wand.

11Sie ist wie folgt zu verstehen: wenn man eine Schüssel an die Wand lehnt, damit sie ausgespült werde, so ist [das Wasser] befähigend, wenn aber, damit die Wand abgespült werde, so ist es nicht befähigend;

12dies gilt nur von einer Höhlenwand, bei einer gebauten Wand aber ist es nur dann nicht befähigend, wenn in der Absicht, daß die Wand nicht beschädigt werde, wenn aber, damit die Wand abgespült werde, so ist es befähigend.

13Folgendes aber fragte Raba:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.