Chullin — Blatt 17a
1und um so mehr jetzt, wo sie es noch weiter haben!? Vielmehr, erklärte R. Joseph, dies nach
2R. A͑qiba, denn es wird gelehrt: Wenn die Stätte, die der Herr, dein Gott, erwählt, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, zu weit von dir entfernt ist, so schlachte von deinem Rindvieh und deinem Kleinvieh. R. A͑qiba sagte: Die Schrift verbietet ihnen damit das Metzelfleisch. Zuerst war ihnen das Metzelfleisch erlaubt, als sie aber in das, Land kamen, wurde ihnen das Metzelfleisch verboten.
3Man könnte nun glauben, jetzt, wo sie sich in der Gefangenschaft befinden, sei die ursprüngliche Erlaubnis wieder eingetreten, daher lehrt er: jederzeit schlachten.
4Worin besteht ihr Streit? – R. A͑qiba ist der Ansicht, das Lustfleisch war niemals verboten, und R. Jišma͑él ist der Ansicht, das Metzelfleisch war niemals erlaubt. –
5Einleuchtend ist es nach R. Jišma͑él, daß es heißt: er schlachte das junge Rind, wieso aber heißt es nach R. A͑qiba: er schlachte!? – Anders ist es bei Opfern.
6Einleuchtend ist es nach R. Jišma͑él, daß es heißt:kann Kleinvieh und Rindvieh für sie geschlachtet werden, wieso aber heißt es nach R. A͑qiba: kann Kleinvieh und Rindvieh für sie geschlachtet werden, es sollte ja heißen: gemetzelt werden!? – Die Metzelung galt bei ihnen als Schlachtung. –
7Einleuchtend ist nach R. Jišma͑él die Lehre, wenn jemand [ein Wild] schlachtet, und es unter seiner Hand Aas wird, oder es metzelt oder [die Gurgel] ausreißt, brauche er [das Blut] nicht zuzudecken, weshalb aber braucht er es nach R. A͑qiba nicht zuzudecken!? –
8Da es einmal verboten worden ist, ist es verboten. –
9Einleuchtend ist es nach R. A͑qiba, welcher sagt, das Lustfleisch war niemals verboten, daß es heißt: nur wie Hirsch und Reh gegessen werden, so iß es, nach R. Jišma͑él aber waren ja auch Hirsch und Reh nicht erlaubt!? –
10Der Allbarmherzige hatte es nur beim zur Darbringung geeigneten Vieh verboten, nicht aber beim zur Darbringung nicht geeigneten Wilde.
11R. Jirmeja fragte: Wie verhielt essich mit den einzelnen Stücken Metzelfleisch, die die Jisraéliten in das Land mitgenommen hatten? –
12Wann, wenn während der sieben [Jahre] der Eroberung, so war ihnen ja, wenn ihnen sogar unreine Dinge erlaubt waren, wie es heißt: Häuser voll Gutes, was R. Jirmeja b. Abba im Namen Rabhs mit Schweineschinken erklärte, um so mehr Metzelfleisch erlaubt!? –
13Vielmehr, nachher. – Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich während der sieben [Jahre] der Eroberung, denn erlaubt war ihnen nur das von den Nichtjuden erbeutete, nicht aber ihres. – Dies bleibt unentschieden.
14Raba sagte: Du hast [die Worte] ‘alle schlachten’ und ‘jederzeit schlachten’ erklärt, wie sind [die Worte] ‘mit allem schlachten’ zu erklären?
15Wolltest du erklären: auch mit einem Steine, mit Glas oder mit einem Rohrstreifen, so lehrt er sie ja gleichlautend mit jenen: beziehen jene sich auf die Schlachtenden, so beziehen sich auch diese auf die Schlachtenden, und beziehen jene sich auf das Geschlachtete, so beziehen sich auch diese auf das Geschlachtete!?
16Vielmehr, erklärte Raba, alle schlachten. Eines schließt einen Samaritaner ein, und eines schließt einen abtrünnigen Jisraéliten ein. Jederzeit schlachten, sowohl am Tage als auch nachts, auch auf der Spitze des Daches und auf der Spitze eines Schiffes. Mit allem schlachten, auch mit einem Steine, mit Glas oder mit einem Rohrstreifen.
17AUSGENOMMEN DIE HANDSICHEL, DIE SÄGE. Der Vater Šemuéls machte eine Scharte und schickte hin, machte eine Scharte und schickte hin. Da ließen sie ihm erwidern: Wir haben gelernt: wie eine Säge.
18Die Rabbanan lehrten:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.