Chullin — Blatt 17b
1Hat ein Messer mehrere Scharten, so ist es als Säge zu betrachten, und hat es nur eine Scharte, so ist es, wenn sie hakt, untauglich, und wenn sie gleitet, tauglich. – Was heißt hakt und was heißt gleitet? R. Elea͑zar erwiderte: Hakt, an beiden Seiten, gleitet, an einer Seite. –
2Wenn an beiden Seiten wohl deshalb, weil die eine Kante lockert und die andere reißt, und auch wenn an einer Seite, lockert die Schärfe des Messers und reißt die Kante!? – Wenn sie sich an der Spitze des Messers befindet. – Aber immerhin lockert ja [das Messer] beim Hinführen und reißt beim Zurückführen!? – Wenn man damit nur hinfährt und nicht zurückfährt.
3Raba sagte: Drei Arten [von Scharten] gibt es beim Messer: hakt es, so darf man damit nicht schlachten, hat man geschlachtet, so ist die Schlachtung ungültig; gleitet es, so darf man damit von vornherein nicht schlachten, hat man geschlachtet, so ist die Schlachtung gültig; ist [die Schneide] auf- und absteigend, so darf man damit von vornherein schlachten.
4R. Hona, Sohn des R. Neḥemja, sprach zu R. Aši: Du sagtest uns im Namen Rabas, wenn es gleitet, sei es untauglich, aber Raba sagte ja, wenn es gleitet, sei es tauglich!? – Das ist kein Widerspruch; eines, wenn man [mit dem Messer] hin- und hergefahren ist, und eines, wenn man damit nur hingefahren ist und nicht hergefahren ist.
5R. Aḥa, Sohn des R. Ivja fragte R. Aši: Wie ist es, wenn es einer Ährenspitze gleicht? Dieser erwiderte: Gäbe uns doch jemand von solchem Fleische, daß wir es essen!
6R. Ḥisda sagte: Wo ist die Untersuchung des Messers in der Tora zu finden? Es heißt: schlachtet damit und esset. –
7Selbstverständlich, wenn eine Verletzung vorhanden ist, gilt es ja als Zerrissenes!? – Wir sprechen von der Benötigung, es einem Gelehrten zu zeigen. – R. Joḥanan sagte ja aber, nur wegen der Ehrung des Gelehrten müsse man ihm das Messer zeigen!? – Es ist rabbanitisch, und der Schriftvers ist nur eine Anlehnung.
8Im Westen untersuchen sie es an der Sonne. In Nehardea͑ untersuchen sie es mit Wasser. R. Šešeth untersuchte es an der Spitze der Zunge. R. Aḥa b. Ja͑qob untersuchte es an einem Haar.
9In Sura sagen sie: Es verzehrt Fleisch, und Fleisch untersuchees auch. R. Papa sagte: Man untersuche es am Fleische und am Nagel, an den drei Seiten.
10Rabina sprach zu R. Aši: R. Sama, Sohn des R. Mešaršeja͑, sagte von dir, daß du im Namen Rabas gesagt hast, es sei eine Untersuchung am Fleische und am Nagel, an den drei Seiten, erforderlich. Dieser erwiderte: Am Fleische und am Nagel sagte ich, nicht aber sagte ich, an den drei Seiten. Manche lesen: Ich sagte allerdings, am Fleische und am Nagel, an den drei Seiten, nicht aber sagte ich es im Namen Rabas.
11Rabina und R. Aḥa, Sohn des Raba, saßen vor R. Aši, und man brachte R. Aši ein Messer zur Untersuchung. Da sagte er zu R. Aḥa, dem Sohne Rabas, daß er es untersuche, und dieser untersuchte es am Nagel und am Fleische, an den drei Seiten. Hierauf sprach er zu ihm: Recht so! So sagte auch R. Kahana.
12R. Jemar sagte: Am Fleische und am Nagel ist es erforderlich, an den drei Seiten ist es nicht erforderlich. R. Zera sagte im Namen Šemuéls, wenn man ein Messer angebrannt und damit geschlachtet hat, sei die Schlachtung gültig, weil die Schärfe früher wirkt als der Brand, und auf unsren Einwand, es sind ja die Seitenflächen vorhanden, wurde erklärt, die Schlachtstelle weite sich aus; ebenso auch hierbei, weil die Schlachtstelle sich ausweitet.
13R. Hona b. R. Qaṭṭina sagte im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš: Es gibt dreierlei Verletzungen: die Verletzung eines Knochens vom Pesaḥlamme, die Verletzung am Ohr des Erstgeboren en und die gebrechenhafte Verletzung an den Opfertieren.
14R. Ḥisda sagte, auch die Verletzung des Messers. – Und jener!? – Von Profanem spricht er nicht.
15Bei diesen allen gilt es als Verletzung, wenn sie der Beschädigung des Altars gleichen. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.