Chullin — Blatt 18a

1Was gilt beim Altar als Beschädigung? – Wenn sie den Fingernagel zurückhält.

2Man wandte ein: Was gilt beim Altar als Beschädigung? R. Šimo͑n b. Joḥaj sagt, in Handbreite; R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, in Olivengröße!? – Das ist kein Einwand; eines gilt vom Kalke und eines von den Steinen.

3R. Hona sagte: Wenn ein Schlächter nicht das Messer dem Gelehrten vorzeigt, so tue man ihn in den Bann. Raba sagte: Man setze ihn ab und mache bekannt, daß sein Fleisch Totverletztes sei.

4Sie streiten aber nicht; eines, wenn sein Messer tauglich befunden wird, und eines, wenn sein Messer untauglich befunden wird. Rabina sagte: Wenn sein Messer untauglich befunden wird, so beschmiere man [sein Fleisch] mit Kot, damit es nicht einmal an einen Nichtjuden zu verkaufen sei.

5Einst zeigte ein Schlächter Raba b. Ḥenana das Messer nicht vor; da tat er ihn in den Bann, setzte ihn ab und machte bekannt, daß sein Fleisch Totverletztes sei. Als hierauf Mar-Zuṭra und R. Aši ihn besuchten, sprach er zu ihnen: Mögen die Gelehrten seine Sache prüfen, da er kleine Kinder hat.

6Hierauf untersuchte R. Aši das Messer und es wurde tauglich befunden; da erklärte er ihn als zulässig. Mar-Zuṭra sprach zu ihm: Berücksichtigt der Meister nicht den Greis? Dieser erwiderte: Wir führen nur seinen Auftrag aus.

7Rabba b. Hona sagte: Mit einem losgelösten Zahne und einem losgelösten Fingernagel darf man von vornherein schlachten. – Wir haben ja aber eine Lehre: ausgenommen die Sense, die Säge, die Zähne und der Fingernagel, weil diese nur würgen!? –

8Hinsichtlich eines Zahnes besteht kein Widerspruch, denn eines gilt von einem und eines von zweien, und hinsichtlich des Fingernagels besteht ebenfalls kein Widerspruch, denn eines gilt von einem losgelösten und eines von einem haftenden.

9HAT MAN MIT EINER SENSE HINFAHREND GESCHLACHTET, SO IST ES NACH DER SCHULE ŠAMMAJS UNGÜLTIG UND NACH DER SCHULE HILLELS GÜLTIG. SIND DIE ZÄHNE GEGLÄTTET, SO GLEICIIT SIE EINEM MESSER.

10GEMARA. R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn die Schule Hillels es auch als gültig erklärt, so erstreckt sich dies nur auf die Reinheit, daß nämlich [das Vieh] nicht als Aas gilt, zum Essen aber ist es verboten. R. Aši sagte: Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt, es sei nach der Schule Šammajs ungültig und nach der Schule Hillels gültig, er lehrt aber nicht, es sei nach der Schule Šammajs verboten und nach der Schule Hillels erlaubt. – Nach deiner Erklärung sollte es doch heißen, es sei nach der Schule Šammajs unrein und nach der Schule Hillels rein!? Vielmehr sind [die Ausdrücke] ‘ungültig und gültig’ und ‘verboten und erlaubt’ gleichbedeutend.

11HAT MAN DEN RING SO DURCHSCHNITTEN, DASS NUR EIN FADEN BREIT UM DEN GANZEN ZURÜCKBLEIBT, SO IST DIE SCHLACHTUNG GÜLTIG. R. JOSE B. R. JEHUDA SAGT, EIN FADEN BREIT UM DIE GRÖSSERE HÄLFTE.

12GEMARA. Rabh und Šemuél sagten beide, die Halakha sei wie R. Jose b. R. Jehuda. Aber auch R. Jose b. R. Jehuda sagte es nur vom großen Ringe, weil er die ganze Luftröhre umgibt, nicht aber von den übrigen Ringen. –

13Gilt dies etwa nicht auch von den übrigen Ringen, es wird ja gelehrt: R. Jose b. R. Jehuda sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.