Chullin — Blatt 18b
1Wenn jemand [durch Durchschneiden der] übrigen Ringe schlachtet, so ist, obgleich sie nicht die ganze Luftröhre umgeben, die Schlachtung gültig, da sie den größeren Teil der Luftröhre umgeben. Ist eine Verschiebung erfolgt, so ist sie ungültig. R. Ḥanina b. Antigonos bekundete, daß, wenn eine Verschiebung erfolgt ist, sie gültig sei.
2R. Joseph erwiderte: R. Jose b. R. Jehuda lehrt zwei Dinge; hinsichtlich des einen sind sie seiner Ansicht, und hinsichtlich des anderen streiten sie gegen ihn. –
3Sie sagen ja aber ‘sagte es nur’!? – Dies ist wie folgt zu verstehen: die Halakha ist wie er hinsichtlich des großen Ringes, und die Halakha ist nicht wie er hinsichtlich der übrigen Ringe.
4Als R. Zera hinaufging, aß er von dem, wobei nach Rabh und Šemuél eine Verschiebung erfolgt war. Da sprachen sie zu ihm: Rist du etwa nicht aus der Ortschaft von Rabh und Šemuél? Er erwiderte ihnen: Wer sagte es? – Joseph b. Ḥija. – Joseph b. Ḥija hat ja von aller Welt gelernt.
5Als R. Joseph dies hörte, nahm er es übel und sprach: Ich habe von aller Welt gelernt, aber ich habe auch von R. Jehuda gelernt, der sogar das lehrte, worüber ein Zweifel hinsichtlich der Personen bestand. So lehrte R. Jehuda: R. Jirmeja b. Abba sagte, es ist aber zweifelhaft, ob im Namen Rabhs oder im Namen Šemuéls, wenn kein Gelehrter vorhanden ist, so können drei [Laien] das Erstgeborene erlaubt machen. –
6Ist R. Zera denn nicht der Ansicht, daß man einem die Erschwerungen der Ortschaft, die er verlassen hat, und die Erschwerungen der Ortschaft, in der er sich befindet, auferlege!?
7Abajje erwiderte: Dies gilt nur von dem Falle, wenn man aus einer babylonischen nach einer babylonischen oder aus einer palästinensischen nach einer palästinensischen oder aus einer palästinensischen nach einer babylonischen [Ortschaft kommt], wenn aber aus einer babylonischen nach einer palästinensischen, so richte man sich nach dieser, weil wir ihnen unterworfen sind.
8R. Aši erwiderte: Du kannst auch sagen, wenn aus einer babylonischen nach einer palästinensischen, denn dies gilt nur von dem Falle, wenn man zurückzukehren beabsichtigt, R. Zera aber beabsichtigte nicht zurückzukehren.
9Abajje sprach zu R. Joseph: Die Rabbanan, die aus Maḥoza kamen, sagten ja, R. Zera habe im Namen R. Naḥmans gesagt, [ein Vieh], an dem eine Verschiebung erfolgt ist, sei tauglich!? Dieser erwiderte: Jeder Fluß hat seinen Lauf.
10R. Šimo͑n b. Laqiš erklärte es als tauglich, wenn es an der Kappenspitze erfolgt ist. Da rief R. Joḥanan hierüber: Zuviel, zuviel. R. Papi sagte im Namen Rabas: Ist man auf die Drüsen gestoßen, so gilt [das Vieh] als Totverletztes.
11Sie fragten: Gestoßen und berührt, wie es heißt: er stieß ihn nieder und er starb, oder gestoßen und nicht berührt, wie es heißt: und es stießen auf ihn die Engel Gottes?
12Es wurde gelehrt: R. Papa sagte im Namen Rabas: Bleibt etwas von den Drüsen zurück, so ist es tauglich. R. Amemar, Sohn des Mar Januqa, sagte: Ich stand vor R. Ḥija, dem Sohne R. Ivjas, und er sagte mir, wenn etwas von den Drüsen zurückbleibt, sei es tauglich. Rabina sprach zu R. Aši: R. Šamen aus Sikhra erzählte mir, Mar-Zuṭra sei nach seiner Ortschaft gekommen und habe vorgetragen, wenn etwas von den Drüsen zurückbleibt, sei es tauglich. Mar, Sohn des R. Aši, sagte : Ist man auf die Drüsen gestoßen, so ist es tauglich, bleibt etwas von den Drüsen zurück, so gilt es als Totverletztes.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.