Chullin — Blatt 19a
1Die Halakha ist: wenn unterhalb der Abschrägung der Kappenspitze, so ist es tauglich. Dies heißt von den Drüsen zurückbleiben.
2R. Naḥman erklärte es unter der Kappenspitze als tauglich. Da sprach R. Ḥanan b. R. Qaṭṭina zu R. Naḥman: Nicht wie die Rabbanan und nicht wie R. Jose b. R. Jehuda!?
3Dieser erwiderte: Ich kenne weder Ḥileq noch Bileq, sondern folgende Lehre: R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans, manche sagen, R. Abba b. Zabhda im Namen R. Ḥaninas, und manche sagen, R. Ja͑qob b. Idi im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi: Wenn unter der Kappenspitze, so ist es tauglich.
4Ferner sagte R. Jehošua͑ b. Levi, [ein Vieh,] an dem nach den Rabbanan eine Verschiebung erfolgt ist, sei nach R. Jose b. R. Jehuda tauglich,
5und an dem dies nach R. Jose b. R. Jehuda erfolgt ist, sei nach R. Ḥanina b. Antigonos tauglich. –
6Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, R. Ḥanina b. Antigonos beziehe sich auf die Rabbanan, so lehrt er uns. –
7Vielleicht ist dem auch so!? – Demnach müßte es ja heißen: hierzu bekundete. Die Halakha ist wie R. Ḥanina b. Antigonos, da R. Naḥman nach ihm entschied.
8R. Hona sagte im Namen R. Asis: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn man zwei Drittel durchgeschnitten und ein Drittel verschoben hat, denn die Rabbanan sind der Ansicht, die ganze Schlachtung müsse am großen Ringe erfolgen, während R. Jose b. R. Jehuda der Ansicht ist, der größere Teil gleiche dem ganzen;
9wenn man aber ein Drittel verschoben und zwei Drittel durchgeschnitten hat, stimmen alle überein, daß es ungültig sei, denn beim Scheiden des Lebens muß der größere Teil durchgeschnitten sein, was dann nicht der Fall ist.
10R. Ḥisda sprach zu ihm: Im Gegenteil, der Meister sollte doch entgegengesetzt sagen: der Streit besteht nur über den Fall, wenn man ein Drittel verschoben und zwei Drittel durchgeschnitten hat, denn R. Jose b. R. Jehuda ist der Ansicht, hierbei sei es ebenso wie in dem Falle, wenn die Hälfte der Luftröhre verletztist,
11und die Rabbanan sind der Ansicht, da sei es die Schlachtstelle, hierbei sei es aber nicht die Schlachtstelle;
12wenn man aber zwei Drittel durchgeschnitten, und ein Drittel verschoben hat, stimmen alle überein, daß es gültig; sei, denn wir haben gelernt, der größere Teil [des Halsorgans] gleiche dem ganzen!?
13R. Joseph erwiderte: Wer sagt uns, daß es nicht R. Jose b. R. Jehuda ist, der dies dort vom größeren Teile lehrt, vielleicht ist es R. Jose b. R. Jehuda, der dies lehrt!?
14Abajje entgegnete: Sollte denn überall, wo der größere Teil berücksichtigt wird, R. Jose b. R. Jehuda vertreten sein!? Dieser erwiderte: Ich spreche von der Berücksichtigung des größeren Teiles beim Gesetze vom Schlachten, da wir von ihnen wissen, daß sie dagegen streiten.
15Manche haben folgende Lesart: R. Hona sagte im Namen R. Asis: Der Streit besteht nur über den Fall, wenn man ein Drittel verschoben und zwei Drittel durchgeschnitten hat, denn R. Jose b. R. Jehuda ist der Ansicht, hierbei sei es ebenso wie in dem Falle, wenn die Hälfte der Luftröhre verletzt ist, und die Rabbanan sind der Ansicht, da sei es die Schlachtstelle, hierbei aber sei es nicht die Schlachtstelle;
16wenn man aber zwei Drittel durchgeschnitten und ein Drittel verschoben hat, stimmen alle überein, daß es gültig sei, denn wir haben gelernt, der größere Teil [des Halsorgans] gleiche dem ganzen.
17R. Ḥisda wandte ein: Wer sagt uns, daß es nicht R. Jose b. R. Jehuda ist, der dies dort vom größeren Teile lehrt, vielleicht ist es R. Jose b. R. Jehuda, der dies lehrt!? R. Joseph erwiderte: Sollte denn überall, wo der größere Teil berücksichtigt wird, R. Jose b. R. Jehuda vertreten sein!? Jener entgegnete: Ich spreche von der Berücksichtigung des größeren Teiles beim Gesetze vom Schlachten, da wir von ihnen wissen, daß sie dagegen streiten.
18Hat man ein Drittel verschoben, ein Drittel durchgeschnitten und ein Drittel verschoben, so ist es, wie R. Hona im Namen Rabhs sagt, erlaubt, und wie R. Jehuda im Namen Rabhs sagt, verboten. R. Hona sagt im Namen Rabhs, es sei erlaubt, weil dann das Leben beim Schlachten scheidet; R. Jehuda sagt im Namen Rabhs, es sei verboten, weil der größere Teil durchgeschnitten werden muß, was hierbei nicht der Fall ist.
19Hat man ein Drittel durchgeschnitten, ein Drittel verschoben und ein Drittel durchgeschnitten, so ist es, wie R. Jehuda im Namen Rabhs sagt, erlaubt. Da gingen sie zu R. Hona und befragten ihn, und er sagte, es sei verboten. Als R. Jehuda dies hörte, nahm er es ihm übel, indem er sprach : Sage ich verboten, so sagt er erlaubt, sage ich erlaubt, so sagt er verboten. Hierauf sagte R. Hona: Mit Recht nimmt er es mir übel; erstens hat er es von Rabh gehört, ich aber nicht, und zweitens ist ja der größere Teil durchgeschnitten worden.
20R. Ḥisda sprach zu ihm: Tritt du nicht zurück,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.