Chullin — Blatt 19b
1denn dadurch würdest du die erste Lehre beeinträchtigen. In jenem Falle erklärst du es als erlaubt, weil das Leben bei Gültigkeit schied, und hierbei schied das Leben bei der Verschiebung.
2R. Naḥman traf in Sura ein und man fragte ihn da: Wie ist es, wenn man ein Drittel durchgeschnitten, ein Drittel verschoben und ein Drittel durchgeschnitten hat? Er erwiderte ihnen: Dies ist der Fall, den R. Elea͑zar b. Minjomi lehrte; R. Elea͑zar b. Minjomi lehrte nämlich, die nach Art eines Kammes erfolgte Schlachtung sei gültig. –
3Vielleicht nur an der Schlachtstelle? – Wozu braucht dies von der Schlachtstelle gelehrt zu werden!? – Man könnte glauben, die Schlachtstelle müsse freigelegt sein, was hierbei nicht der Fall ist, so lehrt er uns.
4R. Abba saß hinter R. Kahana und R. Kahana saß vor R. Jehuda und trug vor: Wie ist es, wenn man ein Drittel durchgeschnitten, ein Drittel verschoben und ein Drittel durchgeschnitten hat? Dieser erwiderte: Die Schlachtung ist gültig. –
5Wie ist es, wenn man ein Drittel verschoben, ein Drittel durchgeschnitten und ein Drittel verschoben hat? Dieser er erwiderte: Die Schlachtung ist ungültig. –
6Wie ist es, wenn man auf eine Verletzung geschlachtet hat? Dieser erwiderte: Die Schlachtung ist gültig. –
7Wie ist es, wenn man beim Schneiden auf eine Verletzung gestoßen ist? Dieser erwiderte: Die Schlachtung ist ungültig.
8Hierauf ging R. Abba und sagte es R. Elea͑zar, und R. Elea͑zar sagte es R. Joḥanan. Dieser fragte: Welchen Unterschied gibt es hierbei?
9Jener erwiderte: Wenn man auf eine Verletzung schlachtet, so ist es ebenso, als wenn ein Nichtjude schlachten und ein Jisraélit es beenden würde, und wenn man schlachtet und auf eine Verletzung stößt, so ist es ebenso, als wenn ein Jisraélit schlachten und ein Nichtjude es beenden würde.
10Da rief er ihm zu: Nichtjude, Nichtjude! Raba sprach: Er hatte recht, daß er ihm ‘Nichtjude, Nichtjude’ zurief; einleuchtend ist dies in jenem Falle, denn der Jisraélit sollte die ganze Schlachtung vollziehen, und da er dies unterlassen hat, so ist das Leben durch die Hand des Nichtjuden geschieden, hierbei aber, wo er allein schlachtet, ist es ja einerlei, ob er auf eine Verletzung schlachtet oder beim Schlachten auf eine Verletzung stößt.
11SCHLACHTET MAN VON DER SEITE, SO IST DIE SCHLACHTUNG GÜLTIG; KNEIFT MAN VON DER SEITE DEN KOPF AB, SO IST DAS ABKNEIFEN UNGÜLTIG. SCHLACHTET MAN VOM GENICK AUS, SO IST DIE SCHLACHTUNG UNGÜLTIG; KNEIFT MAN VOM GENICK AUS DEN KOPF AB, SO IST DAS ABKNEIFEN GÜLTIG. SCHLACHTET MAN VOM HALSE AUS, SO IST DIE SCHLACHTUNG GÜLTIG; KNEIFT MAN VOM HALSE AUS DEN KOPF AB, SO IST DAS ABKNEIFEN UNGÜLTIG. DER GANZE NACKEN IST FÜR DAS ABKNEIFEN GEEIGNET UND DER GANZE HALS IST FÜR DIE SCHLACHTUNG GEEIGNET. SOMIT IST DAS, WAS BEIM SCHLACHTEN GÜLTIG IST, BEIM ABKNEIFEN UNGÜLTIG, UND WAS BEIM ABKNEIFEN GÜLTIG IST, BEIM SCHLACHTEN UNGÜLTIG.
12GEMARA. Was ist unter Genick zu verstehen, wollte man sagen, wörtlich, das Genick, so gilt dies ja nicht nur vom Schlachten, sondern auch vom Abkneifen, denn der Allbarmherzige sagt: gegen das Genick, nicht aber am Genicke selbst. Vielmehr, unter Genick ist die Genickgegend zu verstehen, wie er auch im Schlußsatz lehrt: der ganze Nacken ist für das Abkneifen geeignet.
13Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Gegen das Genick, die Gegend, die das Genick sieht. So heißt es auch: er sitzt mir gegenüber. Ferner heißt es: sie wandten mir das Genick zu und nicht das Gesicht. – Wozu ist das ‘ferner’ nötig!? – Man könnte glauben, vom Genicke selbst wissen wir nicht, wo es sich befindet, um zu wissen, wo das Gegenüber liegt, so heißt es: sie wandten mir das Genick zu und nicht das Gesicht, wonach das Genick sich gegenüber dem Gesichte befindet.
14Die Söhne R. Ḥijas sagten: Es ist Gebot, beim Abkneifen die Halsorgane hinter das Genick umzudrehen und abzukneifen. Manche erklären, man dürfe sie auch umdrehen, und manche erklären, man müsse sie umdrehen. Einleuchtend ist jedoch die Ansicht desjenigen, welcher erklärt, man dürfe sie auch drehen. –
15Woher dies? – Er lehrt, wenn man vom Genicke aus schlachtet, sei das Schlachten ungültig, und wenn man vom Genicke aus abkneift, sei das Abkneifen gültig.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.