Chullin — Blatt 20a

1Wenn man nun sagen wollte, man müsse umdrehen, so gilt dies ja nicht nur vom Abkneifen sondern auch vom Schlachten. Hieraus ist also zu entnehmen, daß man auch umdrehen darf, und die Mišna spricht von dem Falle, wenn man nicht umdreht.

2R. Jannaj sagte: Die Kinder sollen nun ihre Erwiderung haben. Er lehrt: somit ist das, was beim Schlachten gültig ist, beim Abkneifen ungültig, und was beim Abkneifen gültig ist, beim Schlachten ungültig; dies schließt wohl das Umdrehen der Halsorgane hinter das Genick aus.

3Rabba b. Bar Ḥana erwiderte: Nein, dies schließt Zahn und Fingernagel aus. – Hinsichtlich des Zahnes und des Fingernagels wird dies ja ausdrücklich gelehrt!?

4Vielmehr, erklärte R. Jirmeja, dies schließt das Hin- und Herfahren aus. – Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, wenn das Abkneifen hin- und herfahrend erfolgt ist, sei es ungültig, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, es sei gültig!? – Die Söhne R. Ḥijas sind der Ansicht desjenigen, welcher sagt, wenn das Abkneifen hin- und herfahrend erfolgt, sei es ungültig.

5R. Kahana sagte, es ist Gebot, beim Abkneifen [den Kopf] hinabdrückend abtrennen; dies ist die richtige Vorschrift. R. Abin wollte erklären, nur hinabdrückend abtrennen, nicht aber hin- und herfahrend, da sprach R. Jirmeja zu ihm: Hin- und herfahrend ist das Abkneifen erst recht gültig, und [die Worte,] dies ist die richtige Vorschrift, sind zu verstehen: auch dies ist die richtige Vorschrift.

6R. Jirmeja sagte im Namen Šemuéls: Alles, was beim Schlachten gültig ist, ist gegenüber am Genick beim Abkneifen gültig. Demnach ist, was beim Schlachten ungültig ist, auch beim Abkneifen ungültig; was schließt dies aus: wollte man sagen, dies schließe den Fall aus, wenn die Halsorgane ausgerissen sind, so lehrt ja Rami b. Jeḥezqel, beim Geflügel gebe es kein Ausreißen der Halsorgane!?

7R. Papa erwiderte: Dies schließt den Kopf aus. – Vom Kopfe ist dies ja selbstverständlich, der Allbarmherzige sagt ja: gegen das Genick, nicht aber am Kopf!? –

8Unter Kopf ist die Abschrägung vom Kopf aus zu verstehen; wenn man [das Geflügel] am Kopfe anfaßt und [das Abkneifen] durch eine Verschiebung nach unten erfolgt. Dies nach einer Lehre R. Honas im Namen R. Asis, denn R. Hona sagte im Namen R. Asis, wenn man ein Drittel verschoben und zwei Drittel durchschnitten hat, sei es ungültig.

9R. Aḥa, der Sohn Rabas, sprach zu R. Aši: Die Lehre des Rami b. Jeḥezqel, beim Geflügel gebe es kein Ausreißen der Halsorgane, gilt nur nach demjenigen, welcher sagt, das Geflügel benötige nach der Tora nicht des Schlachtens,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.