Chullin — Blatt 20b
1nach demjenigen aber, welcher sagt, das Geflügel benötige nach der Tora des Schlachtens, gibt es auch ein Ausreißen.
2Dieser entgegnete: Das Entgegengesetzte leuchtet ja ein: nach demjenigen, welcher sagt, nach der Tora benötige das Geflügel des Schlachtens, ist anzunehmen, es sei ihm überliefert worden, daß es dabei kein Ausreißen gebe, und selbst nach der Ansicht, es gleiche einem Vieh, gleicht es diesem nicht hinsichtlich des Ausreißens;
3nach demjenigen aber, welcher sagt, nach der Tora benötige das Geflügel nicht des Schlachtens, sondern nur rabbanitisch, wird dies ja vom Vieh gefolgert, somit müßte es ja dem Vieh in jeder Hinsicht gleichen !?
4Rabina erwiderte: Rabin b. Qisi sagte, die Lehre des Rami b. Jeḥezqel, beim Geflügel gebe es kein Ausreißen der Halsorgane, bezieht sich nur auf das Abkneifen, beim Schlachten aber gibt es wohl ein Ausreißen. – R. Jirmeja sagte ja aber im Namen Šemuéls, alles, was beim Schlachten gültig ist, sei beim Abkneifen gegenüber am Genicke gültig, wonach das, was bei jenem ungültig ist, auch bei diesem ungültig ist!? – Er streitet dagegen.
5Zee͑ri sagte: Ist das Genick gebrochen und damit der größere Teil des Fleisches, so gilt [das Tier] als Aas.
6R. Ḥisda sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: Hat man mit einem Messer abgekniffen, so macht es im Schlunde die Kleider unrein. Wenn man sagen wollte, es gelte nur als totverletzt, so sollte doch, da das Abkneifen als Schlachten gilt, das Messer die Wirkung haben, es von der Unreinheit des Aases zu entheben. –
7Ich will dir sagen, da erfolgt dies aus dem Grunde, weil dies nicht als Schlachten gilt. – Weshalb? R. Hona erklärte: Weil man dabei durchbohrt. Raba erklärte: Weil man dabei aufdrückt. – Weshalb erklärt derjenige, welcher sagt, weil man durchbohrt, nicht, weil man aufdrückt? –
8Er ist der Ansicht, das Hin- und Herfahren sei beim Abkneifen zulässig. – Weshalb erklärt derjenige, welcher sagt, weil man aufdrückt, nicht, weil man durchbohrt? – Er kann dir erwidern: unter Durchbohren ist ja zu verstehen, wenn es so erfolgt, wie wenn ein Wiesel Löcher in das Haus bohrt, wenn es verdeckt ist, und hierbei ist es ja offen.
9Raba sprach: Wenn ich einen Einwand erheben wollte, würde es folgender sein: sollte denn das Abkneifen erfolgen, wenn es bereits tot ist?
10Abajje sprach zu ihm: Denselben Einwand könntest du ja hinsichtlich des Geflügelbrandopfers richten, bei dem es an beiden Halsorganen erfolgen muß: sollte denn das Abkneifen erfolgen, wenn es bereits tot ist!? Dieser erwiderte: Bei diesem erfolgt dies, um das Gebot des Abtrennens auszuüben. –
11Demnach sollte dies auch von der Haut gelten!? – Was beim Schiachten unerläßlich ist, ist auch beim Abtrennen unerläßlich, und was beim Schlachten nicht unerläßlich ist, ist auch beim Abtrennen nicht unerläßlich. –
12Der kleinere Teil der Halsorgane ist ja beim Schlachten nach den Rabbanan nicht unerläßlich, beim Abtrennen aber wohl!? – Lies vielmehr: was beim Schlachten einbegriffen ist, ist auch beim Abtrennen einbegriffen, und was beim Schlachten nicht einbegriffen ist, ist auch beim Abtrennen nicht einbegriffen. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.