Chullin — Blatt 24b
1die Trompeter und die Sänger hatten gleichzeitig und einstimmig anzuheben.
2«Bis ins Greisenalter.» Wie lange? R. Elie͑zer erwiderte im Namen R. Ḥaninas : Bis er zittrig wird.
3Dort haben wir gelernt: Wenn ein Ergußbehafteter ein Tauchbad genommen und [vorher] nicht uriniert hat, so ist er, wenn er uriniert, unrein. R. Jose sagt, ein Greis oder ein Kranker sei unrein, ein Junger und Gesunder sei rein.
4Wie lange heißt er jung? R. Elea͑ erwiderte im Namen R. Ḥaninas: Wenn er auf einem Fuße stehend den Schuh aus- und anziehen kann. Man erzählt von R. Ḥanina, daß er mit achtzig Jahren auf einem Fuße stehend den Schuh aus- und anzog. R. Ḥanina sagte: Die Warmbäder und das Öl, mit dem meine Mutter mich in der Kindheit salbte, stehen mir im Alter bei.
5Die Rabbanan lehrten: Sobald einem der Bart ausgewachsen ist, ist er geeignet, Gemeindevertreter zu werden, vor das Betpult zu treten und die Hände [zum Priestersegen] zu erheben. Von wann ab ist er für den Tempeldienst tauglich? – Sobald er zwei Haare bekommen hat. Rabbi sagte: Ich sage, erst wenn er zwanzig Jahre alt ist.
6R. Ḥisda sagte: Folgendes ist der Grund Rabbis, es heißt: und sie bestellten die Leviten von zwanzig Jahren und darüber zur Beaufsichtigung der Arbeiten am Hause des Herrn. – Und jener!? – Anders verhielt es sich bei der Beaufsichtigung. –
7Dieser Schriftvers spricht ja aber von den Leviten!? – Dies nach R. Jehošua͑ b. Levi, denn R. Jehošua͑ b. Levi sagte: An vierundzwanzig Stellen werden die Priester Leviten genannt, und eine von diesen ist folgende: die levitischen Priester, die Söhne Çadoqs
8Die Rabbanan lehrten: Ein Mann von deinen Nachkommen, für alle Zeiten; hieraus folgerte R. Elea͑zar, daß ein Minderjähriger, auch gebrechenfrei, für den Tempeldienst untauglich sei. – Wann wird er für den Tempeldienst tauglich? Sobald er zwei Haare bekommen hat; jedoch lassen ihn seine Priesterbrüder vor dem zwanzigsten Lebensjahre keinen Dienst verrichten.
9Manche sagen, hier sei Rabbi vertreten, wonach er nicht einmal rabbanitisch untauglich ist, und manche sagen, nach Rabbi sei er rabbanitisch untauglich, und hier seien die Rabbanan vertreten, denn auch nach ihnen darf er es nicht von vornherein, und nur wenn bereits erfolgt, ist der Dienst gültig.
10WAS BEIM TONGEFÄSSE REIN IST, IST BEI ALLEN ANDEREN GEFÄSSEN UNREIN, UND WAS BEI ALLEN ANDEREN GEFÄSSEN REIN IST, IST BEIM TONGEFÄSSE UNREIN.
11GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Der Hohlraum eines Tongefäßes ist unrein und die Außenseite ist rein: bei allen anderen Gefäßen ist der Hohlraum rein, und die Außenseite unrein. Somit ist das, was beim Tongefäße rein ist, bei allen anderen Gefäßen unrein, und was bei allen anderen Gefäßen rein ist, beim Tongefäße unrein.
12Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Inneres, auch wenn es nicht berührt worden ist.
13Du sagst, auch wenn es nicht berührt worden ist, vielleicht ist dem nicht so, sondern nur dann, wenn es berührt worden ist? R. Jonathan b. Eutolmios erwiderte: Es heißt Inneres beim Unreinmachen und es heißt Inneres beim Unreinwerden, wie das Innere unrein macht, auch wenn es nicht berührt hat, ebenso wird das Innere unrein, auch wenn es nicht berührt worden ist. –
14Woher dies von jenem? R. Jonathan erwiderte: Die Tora bekundete dies von einem Tongefäße,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.