Chullin — Blatt 26a
1Sie streiten über den Fall, wenn er gezogen hat, und die Mišna vertritt die Ansicht R. Jehudas. Ebenso sagte auch R. Jose b. R. Ḥanina, sie streiten über den Fall, wenn er gezogen hat.
2R Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Wenn man für den Erlös des Zehnten Lauerwein gekauft und er nachher gezogen hat, so hat der Zehnt ihn geeignet, denn es stellte sich rückwirkend heraus, daß es eine Frucht ist. –
3Wieso lehrt demnach unsere Mišna, daß dies nur von dem Falle gelte, wenn er gezogen hat, nicht aber, wenn er nicht gezogen hat, vielleicht würde er, wenn man ihn stehen ließe, später gezogen haben!? Rabba erwiderte: Wenn man davon in einem Becher zurückgelassen und er nicht gezogen hat.
4Raba erwiderte: Hier ist die Ansicht des R. Joḥanan b. Nuri vertreten, denn wir haben gelernt: Wenn in drei Log Wasser weniger eines Qurṭub ein Qurṭub Wein gekommen ist und es wie Wein aussieht, so macht es, wenn es in ein Quellbad geschüttet worden ist, dieses nicht untauglich;
5wenn in drei Log Wasser weniger eines Qurṭub ein Qurṭub Milch gekommen ist und es wie Wasser aussieht, so macht es, wenn es in ein Quellbad geschüttet worden ist, dieses ebenfalls nicht untauglich.
6R. Joḥanan b. Nuri sagt, man richte sich stets nach dem Aussehen.
7R. Joḥanan sagt also, man richte sich nach dem Aussehen, ebenso richte man sich auch hierbei nach dem Aussehen, und dieser hat den Geschmack und das Aussehen von Wasser.
8Er streitet gegen R. Elea͑zar, denn R. Elea͑zar sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn er nicht gezogen hat, man für diesen nicht von anderem entrichte.
9Er ist also der Ansicht, sie streiten über den Fall, wenn er nicht gezogen hat, und R. Jehuda verpflichtet [die Entrichtung] für diesen von diesem, nicht aber von anderem, weil man veranlaßt werden könnte, von Pflichtigem für Unpflichtiges, und von Unpflichtigem für Pflichtiges zu entrichten.
10Die Rabbanan lehrten: Lauerwein darf man, bevor er gezogen hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.