Chullin — Blatt 3a

1an einen mit dem Schwerte Erschlagenen, das Schwert gleicht dem Erschlagenen, somit überträgt er seine Urunreinheit auf das Messer, und das Messer macht das Fleisch unrein!? –

2Vielmehr, wenn er durch ein Kriechtier unrein geworden ist. Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich, wenn er durch eine Leiche unrein geworden ist, jedoch in dem Falle, wenn er einen Rohrstreifen untersucht und damit geschlachtet hat, denn es wird gelehrt, man dürfe mit allem schlachten, mit einem Steine, mit Glas oder mit einem Rohr.

3Abajje erklärte: Er lehrt folgendes: alle dürfen schlachten, selbst ein Samaritaner. Dies nur in dem Falle, wenn ein Jisraélit dabei steht, wenn er aber nur aus- und eingeht, so darf er nicht schlachten;

4hat er bereits geschlachtet, so schneide man ein olivengroßes Stück Fleisch ab und gebe es ihm; ißt er es, so darf man von seiner Schlachtung essen, ißt er es nicht, so darf man von seiner Schlachtung nicht essen.

5Ausgenommen ein Tauber, ein Blöder und ein Minderjähriger; auch dann nicht, wenn bereits erfolgt, denn sie könnten unterbrechen, aufdrücken oder durchbohren. –

6Worauf beziehen sich [die Worte] ‘haben sie alle geschlachtet’: wenn auf Taube, Blöde und Minderjährige, so spricht er ja von diesen, somit müßte es ja heißen: haben sie geschlachtet,

7und wenn auf einen Samaritaner, so sagst du ja, wenn ein Jisraélit dabei steht, dürfe er auch von vornherein schlachten!? –

8Ein Einwand. Raba sprach: Darf er denn, wenn jemand aus- und ein geht, dies nicht auch von vornherein, wir haben ja gelernt, wenn jemand einen Nichtjuden in seinem Laden zurückgelassen hat, und ein Jisraélit aus- und eingeht, sei er erlaubt!? – Da heißt es nicht ‘lasse zurück’, sondern ‘zurückgelassen hat’, wenn bereits erfolgt.

9Vielmehr, hieraus: der Beobachtende muß nicht dasitzen und beobachten, vielmehr genügt es, wenn er nur aus- und eingeht!?

10Vielmehr, erklärte Raba, lehrt er folgendes: alle dürfen schlachten, auch ein Samaritaner. Dies jedoch nur in dem Falle, wenn ein Jisraélit aus- und eingeht, wenn er aber hereinkommt und findet, daß er bereits geschlachtet hat, so schneide man ein olivengroßes Stück Fleisch ab und gebe es ihm; ißt er es, so darf man von seiner Schlachtung essen, ißt er es nicht, so darf man von seiner Schlachtung nicht essen.

11Ausgenommen ein Tauber, ein Blöder und ein Minderjähriger, auch nicht, wenn bereits erfolgt, denn sie könnten unterbrechen, aufdrücken oder durchbohren. – Worauf beziehen sich [die Worte] ‘haben sie alle geschlachtet’, wenn auf Taube, Blöde und Minderjährige, so spricht er ja von diesen, somit müßte es ja heißen: haben sie geschlachtet,

12und wenn auf einen Samaritaner, so sagst du ja, wenn jemand aus- und eingeht, dürfe er auch von vornherein schlachten!? – Ein Einwand.

13R. Aši erklärte: Er lehrt folgendes: alle dürfen schlachten, auch ein abtrünniger Jisraélit. – In welcher Hinsicht abtrünnig? – Der Aas aus Gier ißt. Dies nach Raba, denn Raba sagte, für einen abtrünnigen Jisraéliten, der Aas aus Gier ißt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.