Chullin — Blatt 30b

1einer durch den anderen könnte aufdrücken.

2R. Abin wandte ein: Hat man die Speiseröhre unten und die Luftröhre oben oder die Speiseröhre oben und die Luftröhre unten durchgeschnitten, so ist die Schlachtung gültig. Wieso denn, die Schlachtstelle ist ja nicht freigelegt!?

3Er richtete diesen Einwand und er selber erklärte es: wenn die Schlachtung kalamartig erfolgt ist.

4Einst wurde ein Rind an zwei, drei Stellen geschlachtet, und R. Jiçḥaq, Sohn des R. Šemuél b. Martha, ging und kaufte vom allerbesten. Da sprach R. Zera zu ihm: Du hast uns, Meister, damit gelehrt, daß unsre Mišna von zwei Personen mit zwei Messern spreche.

5R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Hat man das Messer zwischen das eine und das andere Halsorgan gestoßen und es durchgeschnitten, so ist es untauglich; wenn unter die Haut, so ist es tauglich. –

6Was lehrt er uns damit, wir haben ja bereits gelernt: oder wenn man das Messer unter das zweite gesteckt und es durchgeschnitten hat, so ist es, wie R. Jesebab sagt, Aas, und wie R. A͑qiba sagt, Totverletztes!? –

7Aus der Mišna könnte man entnehmen, dies gelte nur von dem Falle, wenn es von unten nach oben erfolgt ist, nicht in der Art des Schlachtens, wenn aber von oben nach unten, in der Art des Schlachtens, sei es tauglich, so lehrt er uns.

8«Unter die Haut, so ist es tauglich.» In der Schule Rabhs sagten sie: Wenn unter die Haut, weiß ich es nicht.

9Sie fragten: Wie ist es nach der Schule Rabhs, nach der er es, wenn unter die Haut, nicht wußte, wenn dies unter einen Lappen oder unter struppiges Haar erfolgt ist? – Dies bleibt unentschieden.

10R. Papa fragte: Wie ist es, wenn man beim kleineren Teile der Halsorgane durchbohrt hat? – Dies bleibt unentschieden.

11HAT MAN ZWEI KÖPFE MIT EINEM MALE GESCHLACHTET, SO IST DIE SCHLACHTUNG GÜLTIG. HABEN ZWEI DAS MESSER GEHALTEN UND GESCHLACHTET, SELBST EINER OBEN UND DER ANDERE UNTEN, SO IST DIE SCHLACHTUNG GÜLTIG.

12HAT MAN DEN KOPF MIT EINEM HIEBE ABGETRENNT, SO IST ES UNGÜLTIG; HAT MAN BEIM SCHLACHTEN DEN KOPF IN EINEM ZUGE ABGETRENNT, SO IST ES, WENN DAS MESSER EINE HALSLÄNGE HAT, GÜLTIG. HAT MAN BEIM SCHLACHTEN MIT EINEM ZUGE ZWEI KÖPFE ABGETRENNT, SO IST ES, WENN DAS MESSER EINE HALSLÄNGE HAT, GÜLTIG. DIES NUR IN DEM FALLE, WENN MAN HIN- UND NICHT HER- ODER HER- UND NICHT HINGEFAHREN IST, WENN MAN ABER HIN- UND HERGEFAHREN IST, SO IST ES, WOMIT ES AUCH IST, SELBST MIT EINEM SCHNITZMESSERCHEN, GÜLTIG.

13GEMARA. Woher dies? Šemuél erwiderte: Die Schrift sagt: ein gezogener Pfeil ist ihre Zunge, Trug ihr Wort.

14In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt: Er schlachte; unter schlachten ist das ziehen zu verstehen, denn so heißt es:gezogenes Gold. Ferner heißt es: ein gezogener Pfeil ist ihre Zunge, Trug ihr Wort.

15Wozu ist das ‘ferner’ nötig? – Man könnte glauben, unter gezogenes Gold sei zu verstehen, fadenartiggedreht, so heißt es: ein gezogener Pfeil ist ihre Zunge.

16Einst untersuchte Raba einen Pfeil für R. Jona b. Taḥlipha und dieser schlachtete damit einen Vogel im Fluge. – Es konnte ja ein Durchbohren erfolgt sein!? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.