Chullin — Blatt 32b
1wenn die Speiseröhre durchlöchert oder die Gurgel durchgerissen ist!?
2Raba erwiderte: Dies ist kein Widerspruch; eines gilt von dem Falle, wenn man zuerst durchgeschnitten und nachher durchgerissen hat und eines, wenn man zuerst durchgerissen und nachher durchgeschnitten hat. Wenn man zuerst durchschneidet und nachher durchreißt, wird es beim Schlachten untauglich, und wenn man zuerst durchreißt und nachher durchschneidet, ist es ebenso, als würde es durch einen anderen Umstand untauglich geworden sein.
3R. Aḥa b. Hona wandte gegen Raba ein: Hat man die Speiseröhre durchgeschnitten und die Gurgel durchgerissen oder die Gurgel durchgerissen und nachher die Speiseröhre durchgeschnitten, so ist es Aas!? –
4Lies: und die Speiseröhre bereits durchgeschnitten hatte.
5Jener entgegnete: Dagegen gibt es zwei Einwände: erstens ist dies identisch mit dem ersten Falle, und zweitens heißt es: und nachher!?
6Vielmehr, erklärte Raba, er lehrt die Fälle des Verbotenseins; in manchen ist es Aas und in manchen ist es Totverletztes. –
7Demnach sollte er auch den von Ḥizqija gelehrten Fall mitzählen, denn Ḥizqija sagte, wenn man es entzweigeschnitten hat, sei es Aas.
8Und ferner sollte er den von R. Elea͑zar gelehrten Fall mitzählen, denn R. Elea͑zar sagte, wenn die Hüfte mit einer Höhlungfortgenommen ist, sei es Aas!? – Er lehrt nur Fälle, in welchen es lebend nicht als Aas verunreinigend ist, nicht aber Fälle, in welchen es lebend als Aas verunreinigendist.
9R. Šimo͑n b. Laqiš erklärte: Eines gilt von dem Falle, wenn man an der aufgetrennten Stelle geschlachtet hat, und eines von dem Falle, wenn man nicht an der aufgetrennten Stelle geschlachtet hat. Hat man an der aufgetrennten Stelle geschlachtet, so wird es beim Schlachten untauglich, und wenn nicht an der aufgetrennten Stelle, so ist es ebenso, als würde es durch einen anderen Umstand untauglich geworden sein. –
10Kann R. Šimo͑n b. Laqiš dies denn gesagt haben, R. Šimo͑n b. Laqiš sagte ja, wenn man die Luftröhre durchgeschnitten hat und die Lunge nachher durchlöchert worden ist, sei es tauglich. Es ist also ebenso, als läge sie in einem Korbe, ebenso sollte es auch hierbei sein, als läge sie in einem Korbe!?
11Vielmehr, erklärte R. Ḥija b. Abba im Namen R. Joḥanans, dies ist kein Widerspruch; eines lehrte er vor seinem Rücktritte und eines nach seinem Rücktritte, an der Mišna aber wurde nichts gerührt.
12Der Text. R. Šimo͑n b. Laqiš sagte: Wenn man die Luftröhre durchgeschnitten hat und die Lunge nachher durchlöchert worden ist, so ist es tauglich. Raba sagte: R. Šimo͑n b. Laqiš sagte es nur von der Lunge, weil das Leben der Lunge von der Luftröhre abhängt, nicht aber vom Eingeweide.
13R. Zera wandte ein: Wenn du es als erlaubt erklärst, trotzdem eine tötliche Verletzung entstanden ist, so ist es ja einerlei, ob sie an der Lunge oder am Eingeweide entstanden ist!?
14R. Zera trat aber davon zurück, denn R. Zera fragte: Wie ist es, wenn zwischen dem [Durchschneiden des] einen und des anderen Halsorganes das Eingeweide durchlöchert worden ist: wird das erste Halsorgan mit dem anderen vereinigt, um es von der Unreinheit des Aases zu entheben, oder nicht?
15Hierzu sagten wir, dies sei dasselbe, was Ilpha fragte: Wie ist es, wenn das Junge zwischen dem [Durchschneiden des] einen und des anderen Halsorganes einen Vorderfuß herausgestreckt hat:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.