Chullin — Blatt 35b
1hierbei ist es anders, da zu berücksichtigen ist, seine menstruierende Frau könnte darauf gesessen haben, bei Früchten aber gilt dies nicht.
2R. Jirmeja aus Diphte wandte ein: Gilt dies denn von Früchten, wir haben ja gelernt, wenn er sagt, er habe darin ein Viertel[log] als Heiliges bestimmt, sei er glaubwürdig. Die Hebe macht somit das Heilige nicht unrein. Wenn du nun sagst, deren Reinheit gelte dem Heiligen gegenüber als Unreinheit, sollte doch die Hebe das Heilige unrein machen!?
3(Jener erwiderte:) Von der Unreinheit bei Verbundenem ist nichts zu beweisen; da er hinsichtlich des Heiligen glaubwürdig ist, ist er auch hinsichtlich der Hebe glaubwürdig.
4R. Hona b. Nathan wandte ein: Das zweitgradig [Unreine] macht bei Profanem Flüssigkeiten unrein, und Personen, die Hebe essen, hierfür untauglich, und das drittgradige macht bei Heiligem Flüssigkeiten unrein, und Personen, die Heiliges essen, hierfür untauglich; dies gilt von Profanem, das in Reinheit des Heiligen zubereitet worden ist!? –
5Hierüber streiten Tannaím, denn es wird gelehrt: Profanes, das in Reinheit des Heiligen zubereitet worden ist, gleicht Profanem;
6R. Elie͑zer b. Çadoq sagt, es gleiche der Hebe, indem es zweimal unrein und einmal untauglich macht.
7R. ŠIMO͑N SAGT, SIE SEIEN DURCH DIE SCHLACHTUNG BEFÄHIGT WORDEN. R. Asi sagte: R. Šimo͑n ist der Ansicht, nur die Schlachtung mache es befähigt und nicht das Blut.
8Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: R. Šimo͑n sagt, sie seien durch die Schlachtung befähigt worden. Doch wohl nur durch die Schlachtung und nicht durch das Blut. – Nein, auch durch die Schlachtung. –
9Komm und höre: R. Šimo͑n sprach zu ihnen: Macht denn das Blut befähigt, die Schlachtung macht es ja befähigt!? – Er meint es wie folgt: macht es denn das Blut allein befähigt, auch die Schlachtung macht es befähigt. –
10Komm und höre: R. Šimo͑n sagt, das Blut eines Toten mache nicht befähigt. Wahrscheinlich macht das Blut der Schlachtung wohl befähigt!? – Nein, das Blut eines Erschlagenen macht befähigt. –
11Wenn demnach das Blut der Schlachtung nicht befähigt macht, so sollte er es doch vom Blute der Schlachtung lehren, und um so mehr würde dies vom Blute eines Toten gelten!? – Vom Blute eines Toten ist dies [zu lehren] nötig; man könnte glauben, es sei einerlei, ob [ein Mensch] oder der Würgengel es getötet hat, so lehrt er uns. –
12Komm und höre: R. Šimo͑n sagt, das Blut einer Verletzung mache nicht befähigt. Wahrscheinlich macht das Blut der Schlachtung wohl befähigt!? – Nein, das Blut eines Erschlagenen macht befähigt. – Wenn demnach das Blut der Schlachtung nicht befähigt macht,
13so sollte er es doch vom Blute der Schlachtung lehren, und um so mehr würde dies vom Blute einer Verletzung gelten!? – Vom Blute einer Verletzung ist dies [zu lehren] nötig; man könnte glauben, es sei einerlei, ob man es vollständig oder nur zur Hälfte getötet hat. –
14Das Blut eines Erschlagenen macht wohl deshalb befähigt, weil es heißt: und das Blut der Erschlagenen wird er trinken,
15und auch vom Blute der Schlachtung heißt es ja: auf die Erde gieße es wie Wasser!? – Dies deutet darauf, daß das Blut der untauglichen Opfer zur Nutznießung erlaubt sei.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.