Chullin — Blatt 38b

1Ein Rind oder ein Lamm, ausgenommen der Mischling; oder eine Ziege, ausgenommen das Abnorme; das geboren wird, ausgenommen die Seitengeburt; sieben Tage, ausgenommen das des Alters Ermangelnde; bei seiner Mutter, ausgenommen das Verwaiste.

2Von welchem Falle des Verwaistseins wird hier gesprochen: wenn das Muttertier zuerst geboren hat und nachher verendet ist, so kann es ja nicht dauernd leben; wenn es zuerst verendet ist und nachher geboren hat, so geht dies ja hervor aus [den Worten:] das geboren wird, doch wohl, wenn das eine zum Tod und das andere zum Leben sich getrennt hat.

3Einleuchtend ist es, wenn du sagst, das Lebenszeichen müsse bei Beendigung der Geburt erfolgt sein, daß ein Schriftvers nötig ist, diesen Fall auszuschließen, wozu aber ist er nötig, wenn du sagst, bei Beendigung der Geburt sei kein Lebenszeichen erforderlich, dies geht ja hervor aus [den Worten:] das geboren wird!?

4Raba sagte: Die Halakha ist wie die folgende Lehre: Hat ein Kleinvieh einen Vorderfuß ausgestreckt und nicht eingezogen, so ist es untauglich. Dies gilt nur vom Vorderfuße, wenn aber einen Hinterfuß, so ist es tauglich, einerlei, ob es ihn ausgestreckt und nicht eingebogen oder eingebogen und nicht ausgestreckt hat.

5Dies gilt nur von einem Kleinvieh, ein Großvieh aber ist tauglich, einerlei, ob es mit dem Vorderfuße oder mit dem Hinterfuße erfolgt ist, ob es ihn ausgestreckt und nicht eingebogen oder eingebogen und nicht ausgestreckt hat. Bei einem Vogel gilt es als Zucken, auch wenn er nur den Flügel bewegt oder den Schwanz geschüttelt hat. –

6Was lehrt er uns damit, dies alles haben wir ja bereits gelernt: wenn ein Kleinvieh einen Vorderfuß ausgestreckt und nicht zurückgezogen hat, so ist es untauglich, weil dies nichts weiter als [ein Zeichen] des Verendens ist. Nur einen Vorderfuß, nicht aber einen Hinterfuß, nur ein Kleinvieh, nicht aber ein Großvieh!? – Nötig ist dies hinsichtlich eines Vogels, von dem wir dies gelernt haben.

7HAT MAN FÜR EINEN NICHTJUDEN GESCHLACHTET, SO IST DIE SCHLACHTUNG GÜLTIG, NACH R. ELIE͑ZEA ABER UNGÜLTIG. R. ELIE͑ZER SAGTE: SELBST WENN MAN ES GESCHLACHTET HAT, DAMIT DER NICHTJUDE NUR VOM LEBERLAPPEN ESSE, IST ES UNTAUGLICH, DENN DER NICHTJUDE DENKT GEWÖHNLICH AN SEINEN GÖTZEN.

8R. JOSE SPRACH: ES IST JA [EIN SCHLUSS] VOM SCHWEREREN AUF DAS LEICHTERE ZU FOLGERN: WENN MAN SICH IN EINEM FALLE, WO DIE ABSICHT UNTAUGLICH MACHT, BEI DEN OPFERN, NUR NACH DEM DIENSTTUENDEN RICHTE, UM WIEVIEL MEHR RICHTE MAN SICH IN EINEM FALLE, WO DIE ABSICHT NICHT UNTAUGLICH MACHT, BEI PROFANEM, NUR NACH DEM SCHLACHTENDEN.

9GEMARA. Diese Autoren sind der Ansicht des R. Elea͑zar b. R. Jose, denn es wird gelehrt, R. Elea͑zar b. R. Jose sagte, er habe gehört, der Eigentümer könne [das Opfer] verwerflich machen.

10Der erste Autor ist der Ansicht, nur wenn man von ihm diese Absicht gehört hat, sonst aber nicht, denn wir sagen nicht, ein Nichtjude denke gewöhnlich an seinen Götzen, und R. Elie͑zer ist der Ansicht, auch wenn man von ihm diese Absicht nicht gehört hat, denn wir sagen, ein Nichtjude denke gewöhnlich an seinen Götzen. Hierzu sagte R. Jose, auch wenn man von ihm die Absicht gehört hat, denn wir sagen nicht, einer könne beabsichtigen und der andere den Dienst verrichten.

11Manche sagen: Sie streiten über den Fall, wenn man von ihm diese Absicht gehört hat; der erste Autor ist der Ansicht, nur bei der [Schlachtung] innerhalb sagen wir, einer könne beabsichtigen und der andere den Dienst verrichten, nicht aber bei der äußeren,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.