Chullin — Blatt 39a

1denn man folgere nicht von der inneren auf die äußere, und R. Elie͑zer ist der Ansicht, man folgere von der inneren auf die äußere. Hierzu sagte R. Jose, auch bei der inneren sagen wir nicht, einer könne beabsichtigen und der andere den Dienst verrichten.

2Es wurde gelehrt: Hat jemand ein Vieh geschlachtet in der Absicht, das Blut für einen Götzen zu sprengen oder das Fett für einen Götzen aufzuräuchern, so ist es, wie R. Joḥanan sagt, verboten, und wie R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, erlaubt.

3R. Joḥanan sagt, es sei verboten, weil man während der einen Verrichtung eine Absicht hinsichtlich einer anderen hegen kann, und man folgere von der inneren [Schlachtung] auf die äußere.

4Reš-Laqiš sagt, es sei erlaubt, weil man während der einen Verrichtung keine Absicht hinsichtlich einer anderen hegen kann, und man folgere nicht von der inneren auf die äußere.

5Sie vertreten hierbei ihre Ansichten, denn es wurde gelehrt: Hat man [ein Sündopfer] auf den richtigen Namen geschlachtet in der Absicht, das Blut auf einen anderen Namen zu sprengen, so ist es, wie R. Joḥanan sagt, untauglich, und wie R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, tauglich.

6R. Joḥanan sagt, es sei untauglich, weil man während der einen Verrichtung eine Absicht hinsichtlich der anderen hegen kann, und man folgere von der Absicht bei der Verwerflichmachung. R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, es sei tauglich, weil man während der einen Verrichtung keine Absicht hinsichtlich einer anderen hegen kann, und man folgere nicht von der Absicht der Verwerflichmachung.

7Und beide [Lehren] sind nötig. Würde nur die eine gelehrt worden sein, so könnte man glauben, R. Šimo͑n b. Laqiš vertrete seine Ansicht nur bei dieser, weil man nicht hinsichtlich der äußeren [Schlachtung] von der inneren folgere, während er R. Joḥanan beipflichte, daß man hinsichtlich der inneren von der inneren folgere.

8Und würde nur die andere gelehrt worden sein, so könnte man glauben, R. Joḥanan vertrete seine Ansicht nur bei dieser, während er bei der ersteren R. Šimo͑n b. Laqiš beipflichte. Daher sind beide nötig.

9R. Šešeth wandte ein: R. Jose sprach: Es ist ja [ein Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn man sich in einem Falle, wo die Absicht untauglich macht, bei den Opfern, nur nach dem Diensttuenden richte, um wieviel mehr richte man sich in einem Falle, wo die Absicht nicht untauglich macht, bei Profanem, nur nach dem Schlachtenden.

10Was heißt die Absicht mache bei Profanem nicht untauglich: wollte man sagen, sie mache überhaupt nicht untauglich, wieso kann es demnach vorkommen, daß die für einen Götzen erfolgte Schlachtung verboten ist;

11doch wohl während der einen Verrichtung hinsichtlich einer anderen, und dies ist wie folgt zu verstehen: wenn in einem Falle, wo die Absicht hinsichtlich der einen Verrichtung während einer anderen untauglich macht, bei den Opfern, man sich nur nach dem Diensttuenden richte, um wieviel mehr richte man sich in dem Falle, wo die Absicht hinsichtlich der einen Verrichtung nur während dieser Verrichtung und nicht während einer anderen untauglich macht, bei Profanem, nur nach dem Schlachtenden.

12Hinsichtlich der inneren [Schlachtung] ist dies ein Einwand gegen R. Šimo͑n b. Laqiš, und hinsichtlich der äußeren ist dies ein Einwand gegen R. Joḥanan!?

13Allerdings ist bezüglich des Einwands gegen Reš Laqiš hinsichtlich der inneren zu erklären, eines sagte er, bevor er es von R. Joḥanan hörte, und eines, nachdem er es von R. Joḥanan hörte, aber hinsichtlich der äußeren ist dies ja ein Einwand gegen R. Joḥanan!?

14Er richtete diesen Einwand, und er selbst erklärte es auch: er spricht von den vier Verrichtungen, und dies ist wie folgt zu verstehen: wenn man sich in einem Falle, wo die Absicht bei den vier Verrichtungen untauglich macht, bei den Opfern, nur nach dem Diensttuenden richte, um wieviel mehr richte man sich in

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.