Chullin — Blatt 40b
1R. Papa erwiderte: Hier handelt es sich um ein Geflügel-Sündopfer, wobei alle [Verbote] gleichzeitig erfolgen. —
2Merke, R. Hona trug ja seine Lehre nach U͑la vor und U͑la spricht ja von irgend einer Handlung!? —
3Vielmehr, wenn er gesagt hat, er verehre ihn mit der Beendigung der Schlachtung. —
4Weshalb demnach ein Sündopfer, sollte er es doch von einem Schlachtopfer allgemein lehren!?
5Vielmehr, erklärte Mar-Zuṭra im Namen R. Papas, hier handelt es sich um den Fall, wenn die Hälfte der Luftröhre verletzt war und er etwas hinzugefügt und beendet hat, wobei alle [Verbote] gleichzeitig erfolgen.
6R. Papa sagte: Hätte R. Hona nicht von einem Halsorgan gesprochen, so wäre aus [der Lehre vom] Sündopfer gegen ihn nichts einzuwenden, denn unter Handlung könnte eine bedeutende Handlung zu verstehen sein.
7Ferner sagte R. Papa: Hätte R. Hona nicht vom Vieh seines Nächsten gesprochen, so wäre aus [der Lehre vom] Sündopfer gegen ihn nichts einzuwenden, denn man kann nur das eigene verboten machen, nicht aber ein fremdes. —
8Selbstverständlich!? — Man könnte glauben, da er es zur Sühne gekauft hat, gelte es als seines, so lehrt er uns.
9R. Naḥman, R. A͑mram und R. Jiçḥaq sagten: Man kann nicht das verboten machen, was nicht ihm gehört.
10Man wandte ein: Hat jemand am Šabbath außerhalb ein Sündopfer für einen Götzen geschlachtet, so ist er drei Sündopfer schuldig. Wir bezogen es auf ein Geflügel-Sündopfer oder auf den Fall, wenn die Hälfte der Luftröhre verletzt war; nur bei einem Geflügel-Sündopfer, wobei alle [Verbote] gleichzeitig erfolgen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.