Chullin — Blatt 41b
1MAN DIES NICHT, UM NICHT DEN MINÄERN NACHZUAHMEN.
2GEMARA. MAN SCHLACHTE NICHT IN &C. In Seen wohl deshalb nicht. weil man sagen könnte, er opfere dem Seegeist, ebenso könnte man ja auch, wenn man in eine Wassergrube schlachtet, sagen, er opfere dem Spiegelbilde!? Raba erwiderte: Dies wird von trübem [Wasser] gelehrt.
3IN EINE GRUBE HINEIN &C. SCHLACHTEN. Du sagtest ja, daß man in eine Grube hinein überhaupt nicht schlachten dürfe!? Abajje erwiderte: Der Anfangsatz spricht von einer Grube auf der Straße.
4Raba sprach zu ihm: Wenn es im Schlußsatze heißt, daß man es auf der Straße nicht tun dürfe, so spricht ja der Anfangsatz wahrscheinlich nicht von einer auf der Straße!?
5Vielmehr, erklärte Raba, ist dies wie folgt zu verstehen: in eine Grube hinein darf man überhaupt nicht schlachten; wie mache man es aber, wenn man seinen Hof rein halten will? — man bereite einen Raum außerhalb der Grube und schlachte da, damit das Blut abfließe und in die Grube rinne; auf der Straße tue man dies nicht, um nicht den Minäern nachzuahmen.
6Übereinstimmend mit Raba wird gelehrt: Wer auf einem Schiffe reist und auf dem Schiffe keinen Platz zum Schlachten hat, strecke die Hand über das Schiff hinaus und schlachte, damit das Blut abfließe und über die Wand des Schiffes rinne. In eine Grube hinein schlachte man überhaupt nicht;
7wie mache man es aber, wenn man seinen Hof rein halten will? — man bereite einen Raum außerhalb der Grube und schlachte da, damit das Blut abfließe und in die Grube rinne; auf der Straße tue man dies nicht, denn es heißt: in ihren Satzungen sollt ihr nicht wandeln. Hat jemand dies getan, so stelle man über ihn eine Untersuchung an.
8HAT MAN AUF DEN NAMEN EINES BRANDOPFERS, EINES SCHLACHTOPFERS, EINES SCHWEBE-SCHULDOPFERS, EINES PESAḤOPFERS ODER EINES DANKOPFERS GESCHLACHTET, SO IST DIE SCHLACHTUNG UNGÜLTIG UND NACH R. ŠIMON GÜLTIG.
9HABEN ZWEI DAS MESSER GEHALTEN UND GESCHLACHTET, EINER AUF DEN NAMEN EINES VON DIESEN UND EINER AUF EINEN ZULÄSSIGEN NAMEN, SO IST DIE SCHLACHTUNG UNGÜLTIG. HAT MAN AUF DEN NAMEN EINES SÜNDOPFERS, EINES GEWISSHEITS-SCHULDOPFERS, EINES ERSTGEBORENEN, EINES ZEHNTEN ODER EINES EINGETAUSCHTEN GESCHLACHTET, SO IST DIE SCHLACHTUNG GÜLTIG.
10DIE REGEL HIERBEI IST: WAS MAN AUF DEN NAMEN [EINES OPFERS], DAS GELOBT UND GESPENDET WERDEN KANN, GESCHLACHTET HAT, 1ST UNGÜLTIG, UND WAS MAN AUF DEN NAMEN [EINES OPFERS], DAS NICHT GELOBT UND GESPENDET WERDEN KANN, GESCHLACHTET HAT, IST GÜLTIG.
11GEMARA. HAT MAN AUF DEN NAMEN EINES BRANDOPFERS &C. Kann denn ein Schwebe-Schuldopfer gelobt und gespendet werden!? R. Joḥanan erwiderte: Hier ist R. Elea͑zar vertreten, welcher sagt, man könne jeden Tag ein Schwebe-Schuldopfer spenden. —
12Kann denn das Pesaḥopfer gespendet und gelobt werden, dafür ist ja eine Zeit festgesetzt!? R. Oša͑ja erwiderte: Anders ist das Pesaḥopfer, da es das ganze Jahr hindurch reserviert werden kann.
13R. Jannaj sagte, dies gelte nur von gebrechenfreien [Tieren], bei gebrechenbehafteten aber weiß man es. R. Joḥanan aber sagte, dies gelte auch von gebrechenbehafteten, denn es kann vorkommen, daß sich etwas auf dem Gebrechen befindet und man es nicht weiß.
14HAT MAN AUF DEN NAMEN EINES SÜNDOPFERS GESCHLACHTET. R. Joḥanan sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn man kein Sündopfer schuldig ist, ist man aber ein Sündopfer schuldig, so könnte man glauben, er tue es auf den Namen seines Sündopfers. — Er sagte ja nicht: auf den Namen m eines Sündopfers!? R. Abahu erwiderte: Wenn er gesagt hat: auf den Namen meines Sündopfers.
15AUF DEN NAMEN EINES EINGETAUSCHTEN. R. Elea͑zar sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn er zuhause kein Schlachtopfer hat, hat er aber zuhause ein Schlachtopfer, so könnte man glauben, er habe es darauf eingetauscht. — Er sagte ja nicht: als Eingetauschtes für mein Schlachtopfer!? R. Abahu erwiderte: Wenn er gesagt hat: als Eingetauschtes für mein Schlachtopfer.
16DIE REGEL HIERBEI IST. Was schließt dies ein? — Dies schließt das Brandopfer eines Nazirs ein; man könnte glauben, [es sei zu berücksichtigen,] er hat ja nicht gelobt, so berücksichtige man vielmehr, er kann heimlich gelobt haben.
17DAS NICHT GELOBT UND GESPENDET WERDEN KANN. Dies schließt das Brandopfer der Wöchnerin ein.
18R. Elea͑zar sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn er keine Frau hat, hat er aber eine Frau, so könnte man glauben, er habe es für sie getan. — Er sagte ja nicht: auf den Namen des Brandopfers meiner Frau!? R. Abahu erwiderte: Wenn er gesagt hat: auf den Namen des Brandopfers meiner Frau. —
19Selbstverständlich!?
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.