Chullin — Blatt 54b

1und da man den von R. Mathna gelehrten Fall in die Regel einbegreifen könnte, denn er gleicht den Fällen, wenn etwas fort ist, so lehrt er bei den Totverletzungen ‘folgendes’, nur diese sind Totverletzungen, während es im von R. Mathna gelehrten Falle tauglich ist.

2R. Šimo͑n b. Laqiš aber sagt, [das Wort] ‘folgendes’ sei bei den Tauglichen genau zu nehmen; er zählt die Totverletzungen auf, und er lehrt eine Regel, und da man den von R. Mathna gelehrten Fall in die Regel nicht einbegreifen kann, denn er ist weder mit den Fällen der Durchlöcherung zu vergleichen, noch mit denen des Durchreißens, noch mit denen, wenn etwas fehlt, daher lehrt er bei den Tauglichen ‘folgendes’, nur diese sind tauglich, während es im von R. Mathna gelehrten Falle untauglich ist.

3Der Text. R. Mathna sagte: Wenn das Oberschenkelbein aus seiner Lage verrenkt ist, so ist es tot verletzt. Raba aber sagt, es sei tauglich, wenn aber die Sehne durchgerissen ist, totverletzt. Die Halakha ist, auch wenn diese durchgerissen ist, sei es tauglich, es sei denn, daß sie angefault ist.

4WIEVIEL DARF FEHLEN &C. Zee͑ri sagte: Für euch, die ihr dieses Maß nicht gesehen habt, gilt der gordianische Denar als Maß; er gleicht der kleinen Kupfermünze und findet sich unter den Kupfermünzen von Pumbeditha.

5R. Ḥana der Geldwechsler erzählte: Einst stand der Schmiedesohn über mir und verlangte von mir einen gordianischen Denar, um eine Totverletzung zu messen. Als ich vor ihm aufstehen wollte, sprach er zu mir: Bleibe sitzen, mein Sohn, Handwerker dürfen, wenn sie sich mit ihrer Arbeit befassen, nicht vor den Schriftgelehrten aufstehen. —

6Etwa nicht, wir haben ja gelernt: Alle Handwerker standen vor ihnen auf und begrüßten sie, indem sie zu ihnen sprachen: Brüder, Bürger aus dem und dem Orte, in Frieden sei euer Kommen!

7R. Joḥanan erwiderte: Vor ihnen müssen sie aufstehen, vor Schriftgelehrten dürfen sie nicht aufstehen. R. Jose b. Abin sagte: Komm und sieh, wie beliebt ein Gebot zur festgesetzten Zeit ist; vor ihnen müssen sie aufstehen, vor Schriftgelehrten aber dürfen sie nicht aufstehen. —

8Wieso dies, vielleicht nur aus dem Grunde, damit man sie nicht zu einem Verstoße in zukünftigen Fällen bringe.

9R. Naḥman sagte: Ein Sela͑ gilt als über ein Sela͑, ein Assar gilt als über ein Assar.

10R. Naḥman ist somit der Ansicht, ‘bis’ sei ausschließlich zu verstehen.

11Raba wandte gegen R. Naḥman ein: Wenn ein Strick bis fünf Handbreiten aus dem Bette herausragt, so ist er rein. Fünf gehört wohl nach unten!? — Nein, fünf gehört nach oben. —

12Komm und höre: Von fünf bis zehn ist erunrein. Zehn gehört wohl nach unten!? — Nein, zehn gehört nach oben. —

13Komm und höre: Ganz kleine Tongefäße oder Boden- und Seitenstücke von [Gefäßen] bis zu einem Log, sofern sie ungestützt stehen können, wenn sie

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.