Chullin — Blatt 55a

1genügend [Öl] zum Salben eines Kindes fassen. Ein Log gehört wohl nach unten!? — Nein, ein Log gehört nach oben. —

2Komm und höre: [Ein Bruchstück von einem Gefäße], von einem Log bis zu einer Seá, wenn es ein Viertel[log] faßt. Eine Seá gehört wohl nach unten!? — Nein, eine Seá gehört nach oben. —

3Komm und höre: Von einer Seá bis zwei Seá, wenn es ein halbes Log faßt. Zwei Seá gehören wohl nach unten!? — Nein, zwei Seá gehören nach oben. —

4Es wird ja aber gelehrt: das Log nach unten, die Seá nach unten, zwei Seá nach unten!? —

5Da erfolgt dies erschwerend. R. Abahu sagte nämlich im Namen R. Joḥanans: Bei allen von den Weisen festgesetzten Maßen richte man sich erschwerend, ausgenommen die Graupengröße bei [Blut]flecken, wobei man sich erleichternd richte.

6Dies ist auch zu beweisen, denn zu jener Lehre wird ergänzend gelehrt: fünf gehören nach oben, zehn gehören nach unten.

7DIE MILZ FORT IST. R. A͑vira sagte im Namen Rabas: Sie lehrten dies nur von dem Falle, wenn sie fort ist, ist sie aber durchlöchert, so ist es totverletzt.

8R. Jose b. Abin, nach anderen R. Jose b. Zebida, wandte ein: Ist etwas von der Geburt im Mutterleibe abgeschnitten worden, so ist es zum Essen erlaubt, wenn aber von der Milz oder von den Nieren, so ist es zum Essen verboten; das Vieh selbst ist demnach erlaubt!? —

9Auch das Vieh selbst ist verboten, da er aber im Anfangsatze lehrt, es sei zum Essen erlaubt, so lehrt er im Schlußsatze, es sei zum Essen verboten.

10DIE NIEREN FORT SIND. Rakhiš b. Papa sagte im Namen Rabhs: Ist eine Niere erkrankt, so ist es totverletzt. Im Westen sagten sie: Dies nur dann, wenn die Erkrankung

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.