Chullin — Blatt 67a
1und wende [die Regel von der] Generalisierung, Spezialisierung und Generalisierung an. Im Wasser, generell, in Seen und Flüssen, speziell, im Wasser, wiederum generell,
2und wenn auf eine Generalisierung eine Spezialisierung und wiederum eine Generalisierung folgt, so richte man sich nach der Generalisierung; wie das Speziellgenannte quellendes Wasser ist, ebenso jedes andere quellende Wasser, einbegriffen sind somit Graben und Tiefungen, daß es aus diesen verboten ist, ausgeschlossen sind Gruben, Zisternen und Höhlen, daß es aus diesen erlaubt ist. —
3Vielleicht aber: wie das Speziellgenannte Wasser auf Bodengrund ist, ebenso jedes andere Wasser auf Bodengrund, wonach auch Gruben, Zisternen und Höhlen einbegriffen sind, daß es aus diesen verboten ist, und nur Gefäße ausgeschlossen sind!? —
4Demnach hätte ja [das Wort] dürft ihr essen keine Verwendung.
5In der Schule R. Jišma͑éls lehrten sie: Es heißt zweimal im Wasser, und hierbei ist nicht [die Regel von der] Generalisierung und Spezialisierung, sondern die von der Einschließung und Ausschließung anzuwenden: im Wasser, einschließend, in Seen und Flüssen, ausschließend, im Wasser, wiederum einschließend, und wenn auf eine Einschließung eine Ausschließung und wiederum eine Einschließung folgt, so ist alles eingeschlossen; eingeschlossen sind Graben und Tiefungen, daß es aus diesen verboten ist, ausgeschlossen sind Gruben, Zisternen und Höhlen, daß es aus diesen erlaubt ist. —
6Vielleicht sind Gruben, Zisternen und Höhlen eingeschlossen, daß es aus diesen verboten ist, und ausgeschlossen sind Gefäße!? — Demnach hätte ja [das Wort] dürft ihr essen keine Verwendung. —
7Vielleicht entgegengesetzt!? — Nach einer Lehre Matathjas, denn Matathja b. Jehuda lehrte: Was veranlaßt dich, Gruben, Zisternen und Höhlen einzuschließen, daß es aus diesen erlaubt ist, und Graben und Tiefungen auszuschließen, daß es aus diesen verboten ist? Ich schließe Gruben, Zisternen und Höhlen ein, in denen [das Wasser] wie in Gefäßen eingeschlossen ist, und ich schließe Graben und Tiefungen aus, in denen es nicht wie in Gefäßen ein geschlossen ist.
8Von welchen wird dies stillschweigend und von welchen ausdrücklich gelehrt? — Hierüber streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, von denen, die [Kennzeichen] haben, wird dies ausdrücklich, und von denen, die keine haben, wird dies stillschweigend gelehrt, und einer sagt, von denen, die keine haben, wird dies ausdrücklich, und von denen, die sie haben, wird dies stillschweigend gelehrt.
9Was ist der Grund desjenigen, welcher sagt, von denen, die sie haben, werde es ausdrücklich gelehrt? — Er kann dir erwidern: aus diesem wird ja entnommen, daß es aus Gefäßen erlaubt ist. —
10Was ist der Grund desjenigen, welcher sagt, von denen, die keine haben, werde dies ausdrücklich gelehrt? — Von diesen wird ja auf jene gefolgert, denn hinsichtlich jener könnte man deduzieren, daß man sie aus Gefäßen nicht essen dürfe, auch wenn sie [Kennzeichen] haben.
11R. Hona sagte: Man gieße abends keinen Dattelwein durch einen Holzfilter, denn [ein Wurm] könnte im Filter sitzen bleiben und dann in den Becher fallen, und man würde übertreten [das Verbot:] jedes Kriechtier, das auf der Erde kriecht. —
12Demnach sollte dies auch von jedem anderen Gefäße gelten, denn er könnte an der Wand des Gefäßes sitzen bleiben und nachher in das Gefäß fallen!? — Hierbei ist dies sein Wachstum. —
13Woher entnimmst du dies? — Es wird gelehrt: Woher, daß auch Gruben, Zisternen und Höhlen einbegriffen sind, daß man ohne Bedenken sich bücken und aus diesen trinken dürfe? Es heißt: dürft ihr essen von dem, was im Wasser ist. Es ist ja zu berücksichtigen, [ein Wurm] könnte sich auf die Wand absondern und zurück hineinfallen!? Vielmehr ist dies sein Wachstum, ebenso ist es auch hierbei sein Wachstum.
14R. Ḥisda sprach zu R. Hona: Es gibt eine Lehre als Stütze für dich: Jedes Kriechtier, das auf der Erde kriecht, dies schließt die beim Seihen zurückbleibenden Insekten ein; nur wenn sie beim Seihen zurückbleiben, nicht durchgeseiht aber sind sie erlaubt.
15Šemuél sagte: Sind Gurken am Stengel haftend madig geworden,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.