Chullin — Blatt 68b

1so ist das Fleisch, wie R. Meír sagt, von Aas,

2und wie die Weisen sagen, von totverletzt Geschlachtetem berührt worden.

3Im Anfangsatze lehrt er also, wenn die Geburt ein Vorderbein herausgestreckt und zurückgezogen, und man nachher die Mutter geschlachtet hat, sei es zum Essen erlaubt, und dies bezieht sich wohl auf das Glied!? — Nein, auf die Geburt.

4Wie ist, wenn dies sich auf die Geburt bezieht, der Schlußsatz zu erklären: hat sie es zurückgezogen, nachdem man die Mutter geschlachtet hat, so ist es zum Essen verboten; weshalb ist es verboten, wenn es sich auf die Geburt bezieht!?

5Wie R. Naḥman b. Jiçḥaq erklärt hat, dies beziehe sich auf die Schnittstelle, ebenso bezieht es sich auch hierbei auf die Schnittstelle.

6Dem ist ja aber nicht so, als R. Dimi aus Ḥozäa kam, brachte er folgende Lehre mit: Hat sie eine Klaue zurückgezogen, so iß sie, hat es die Klauen zurückgezogen, so iß sie. Dies ist wohl zu verstehen: hat sie eine Klaue zurückgezogen, so iß die Klaue!?

7Nein, hat sie die Klaue zurückgezogen, so iß die Geburt. — Wozu lehrt er es, wenn es sich auf die Geburt bezieht, von dem Falle, wenn sie sie zurückgezogen hat, dies gilt ja auch von dem Falle, wenn sie sie nicht zurückgezogen hat!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Dies ist wegen der Schnittstelle nötig.

8Er bezieht sich ja auf zwei Schriftworte, wahrscheinlich deutet eines auf das Glied und eines auf die Schnittstelle!? — Nein, eines auf die Schnittstelle und eines auf einen Einhufer im Leibe einer Kuh.

9Dies nach R. Šimo͑n, welcher sagt, der von einer Kuh geworfene Einhufer sei verboten; nur dann, wenn er in den Weltenraum gekommen ist, im Mutterleibe aber ist er erlaubt.

10U͑la aber sagte im Namen R. Joḥanans, auch das Glied selbst sei erlaubt.

11R. Jehuda sprach zu U͑la: Rabh und Šemuél sagen ja beide, das Glied selbst sei verboten!? Dieser erwiderte: Daß uns doch jemand vom Staube Rabhs und Šemuéls gäbe, wir würden ihn uns in die Augen streuen, aber folgendes sagte R. Joḥanan: Alles war ja einbegriffen [im Verbote:] Fleisch auf dem Felde, Zerrissenes, sollt ihr nicht essen,

12wenn nun die Schrift beim Sündopfer besonders nennt, daß es, wenn es aus seinem Gebiete hinausgekommen war und zurückgebracht worden ist, verboten sei, so gilt dies nur vom Sündopfer, das der Allbarmherzige besonders nennt, alles andere aber ist, wenn es wieder hineingekommen ist, erlaubt.

13Man wandte ein: Fleisch auf dem Felde, Zerrissenes, sollt ihr nicht essen; was lehrt dies? Wir finden beim zweiten Zehnten und bei den Erstlingen, daß sie, wenn sie aus ihrem Gebiete gekommen waren und hineingekommen sind, erlaubt sind; man könnte nun glauben, dies gelte auch von dieser, so heißt es: Zerrissenes.

14Wieso geht dies hieraus hervor? Rabba erwiderte: Gleich dem Zerrissenen; wie das Zerrissene, sobald es zerrissen worden ist, nicht mehr erlaubt werden kann, ebenso kann das Fleisch, sobald es aus seinem Gebiete gekommen ist, nicht mehr erlaubt werden. Dies ist eine Widerlegung der Lehre U͑las. Eine Widerlegung.

15Der Meister sagte: Wir finden beim zweiten Zehnten und bei den Erstlingen. Wo finden wir dies?

16Es heißt: Du darfst in deinen Städten nicht verzehren den Zehnten deines Getreides &c.; in deinen Städten darfst du es nicht, wenn sie aber aus ihrem Gebiete gekommen waren und zurück hineingekommen sind, so sind sie erlaubt.

17Im Westen lehrten sie es wie folgt: Rabh sagt, es gebe eine Geburt für einzelne Glieder, und R. Joḥanan sagt, es gebe keine Geburt für einzelne Glieder. — Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen?

18Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich des Verbotes des innen befindlichen kleineren Teiles eines Gliedes.

19Sie fragten: Wie ist es, nach demjenigen, welcher sagt, es gebe keine Geburt für einzelne Glieder, wenn die Geburt ein Vorderbein herausgestreckt und zurückgezogen hat, sodann das andere herausgestreckt und zurückgezogen hat, sodaß der größere Teil erreicht worden ist: sagen wir, es ist ja der größere Teil hervorgekommen, oder aber, zurückgezogen ist zurückgezogen?

20Und wie ist es ferner, wenn du entscheidest, zurückgezogen sei zurückgezogen, wenn die Geburt ein Vorderbein herausgestreckt und man es abgeschnitten hat, sodann das andere herausgestreckt und man es abgeschnitten hat, sodaß der größere Teil erreicht worden ist: sagen wir, es ist ja der größere Teil hervorgekommen, oder aber muß es beim größeren Teile mit einem Male erfolgt sein?

21Komm und höre:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.