Chullin — Blatt 69a

1Die Regel hierbei ist: was zum Körper gehört, ist verboten, was nicht zum Körper gehört, ist erlaubt. [Die Worte] ‘nicht zum Körper gehört’ schließen wohl einen solchen Fall ein.

2Nein, sie schließen den Einhufer im Leibe einer Kuh ein. Dies nach R. Šimo͑n, welcher sagt, der von einer Kuh geworfene Einhufer sei verboten; nur dann, wenn er in den Weltenraum gekommen ist, im Mutterleibe aber ist er erlaubt.

3R. Ḥananja fragte: Wie ist es, wenn die Geburt ein Vorderbein im Tempelhofe herausgestreckt hat: gilt dieser, da er das Gebiet für das Opfer ist, auch für die Geburt als solches, oder gilt er für diese nicht als solches, denn das Gebiet der Geburt ist die Mutter?

4Abajje sprach zu ihm: Du könntest ja auch hinsichtlich des Minderheiligen in Jerušalem fragen!? Diesbezüglich fragst du wohl deshalb nicht, weil das Gebiet der Geburt nur die Mutter ist, ebenso ist in jenem Falle das Gebiet der Geburt nur die Mutter.

5Ilpha fragte: Wie ist es, wenn die Geburt zwischen [dem Durchschneiden] des einen und des anderen Halsorganes ein Vorderbein herausgestreckt hat:

6wird das erste Halsorgan mit dem anderen vereinigt, um es von der Unreinheit des Aases zu entheben, oder nicht? Raba erwiderte: Dies ist ja [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn das eine Halsorgan mit dem anderen zusammen von Wirkung ist, die [Geburt] zum Essen erlaubt zu machen, wie sollte es nicht von Wirkung sein, es von der Unreinheit des Aases zu entheben!?

7R. Jirmeja fragte: Ist dies bei ihrer Nachkommenschaft zu berücksichtigen?

8In welchem Falle, wollte man sagen, wenn sie ein normales Vieh besprungen hat, so gilt dies ja nicht nur von dieser, an der das Verbot des Hinausgekommenen haftet,

9sondern auch von jeder anderen Schlitzgeburt!? R. Mešaršeja sagte nämlich: Nach demjenigen, welcher sagt, man berücksichtige den Samen des Vaters, gibt es, wenn eine Schlitzgeburt ein normales Vieh besprungen hat, für die Geburt kein Mittel mehr.

10In dem Falle, wenn sie eine Schlitzgeburt ihresgleichen besprungen hat: sagen wir, ein Glied erzeuge ein Glied, somit schneide man es ab und [die Geburt] ist erlaubt, oder wird der Same vermischt?

11Später sagte er: Es ist klar, daß der Same vermischt wird, denn wenn dem nicht so wäre, müßte ja ein Blindes ein Blindes, und ein Verstümmeltes ein Verstümmeltes zeugen.

12Vielmehr ist es klar, daß der Same vermischt wird; und die Frage lautet wie folgt: auch jedes andere Vieh entsteht ja durch Mitwirkung von Talg und Blut, dennoch ist es erlaubt, ebenso auch diese, oder setzen wir uns über zwei verbotene [Bestandteile] hinweg, nicht aber über drei?

13Nach wem, wenn nach R. Meír, so ist ja nur das Verbot von Talg und Blut vorhanden, nicht aber das Verbot des Hinausgekommenen,

14und wenn nach R. Jehuda, so ist ja nur das Verbot des Hinausgekommenen vorhanden, nicht aber das Verbot von Talg und Blut!?

15Es wird nämlich gelehrt: Beim Embryo hat das Gesetz von der Spannader Geltung und sein Talg ist verboten — so R. Meír; R. Jehuda sagt, es habe beim Embryo keine Geltung und sein Talg ist erlaubt.

16Vielmehr ist es erlaubt und wir berücksichtigen die Einwirkung nicht,

17und die Frage ist, ob man die Milch von dieser trinken dürfe: die Milch eines anderen Tieres gilt nicht als Glied eines lebenden Tieres und ist erlaubt,

18ebenso auch bei dieser, oder aber, bei jedem anderen kann das Verbot durch die Schlachtung aufgehoben werden, bei diesem aber kann das Verbot durch die Schlachtung nicht aufgehoben werden? — Dies bleibt unentschieden.

19VON DEH GEBURT &C. ABGESCHNITTEN. Woher dies? — Es heißt: jedes Vieh mit gespaltenen Klauen &c. Vieh im Vieh, dies schließt die Geburt ein.

20Demnach sollte man darauf umtauschen können,

21während wir gelernt haben, man könne weder eine Geburt auf Glieder noch Glieder auf eine Geburt noch ganze [Tiere] auf Glieder und Geburten noch solche auf ganze umtauschen!?

22Vielmehr, die Schrift sagt: jedes Vieh, dies schließt die Geburt ein.

23Demnach sollte dies auch von dem Falle gelten, wenn man etwas von der Milz oder den Nieren abgeschnitten hat, während wir gelernt haben, wenn man etwas von der Geburt im Leibe abgeschnitten hat, sei es zum Essen erlaubt, und wenn von der Milz oder den Nieren, sei es zum Essen verboten!? — Die Schrift sagt: Dieses, ein ganzes, aber kein Stück.

24Demnach sollte doch, wenn man ein Vieh geschlachtet hat, und darin eine Art Taube findet, diese erlaubt sein, während doch R. Joḥanan sagte, wenn man ein Vieh geschlachtet hat und darin eine Art Taube findet, sei sie zum Essen verboten!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.