Chullin — Blatt 69b

1Es sind Klauen erforderlich, was bei dieser nicht der Fall ist.

2Demnach sollte doch der Einhufer im Leibe einer Kuh verboten sein!? — In der Schule R. Jišma͑éls wurde auch im Namen des R. Šimo͑n b. Joḥaj gelehrt: [Mit] Klauen im Vieh dürft ihr essen.

3R. Šimi b. Aši erwiderte: Tatsächlich wie du vorher erklärt hast, wenn du aber einwendest, man darf ja dann nicht umtauschen, so ist hier die Ansicht R. Šimo͑ns vertreten, der den Umtausch mit dem Zehnten vergleicht: wie der Zehnt bei Gliedern und Geburten keine Geltung hat, ebenso hat der Umtausch bei Gliedern und Geburten keine Geltung. — Woher entnimmst du dies?

4Wir haben gelernt: R. Jose sprach: Beim Heiligen gilt, wenn jemand sagt, das Bein von diesem [Vieh] sei ein Brandopfer, das ganze als Brandopfer, ebenso gilt, wenn jemand sagt, das Bein von diesem sei auf dieses eingetauscht, das ganze als Eingetauschtes für jenes.

5Wem erwiderte er dies: wollte man sagen R. Meír und R. Jehuda, so sind sie ja nicht dieser Ansicht, denn es wird gelehrt: Man könnte glauben, wenn jemand sagt, das Bein von diesem [Vieh] sei ein Brandopfer, sei das ganze Brandopfer, so heißt es: alles, was er davon dem Herrn gibt, sei heilig, davon heilig, nicht aber ist das ganze heilig.

6Demnach könnte man glauben, es werde profan, so heißt es sei, es verbleibe bei seinem Sein. Was ist nun zu machen? Man verkaufe es zur Verwendung als Brandopfer, und der Erlös, mit Ausnahme des Wertes des einen Gliedes, ist profan — so R. Meír und R. Jehuda.

7R. Jose und R. Šimo͑n sagten: Woher, daß, wenn jemand sagt, das Bein von diesem [Vieh] sei ein Brandopfer, das ganze Brandopfer ist? Es heißt sei, dies schließt das ganze ein.

8Wem [erwiderte er es] nun: wenn R. Meír und R. Jehuda, so sind sie ja nicht dieser Ansicht, doch wohl R. Šimo͑n.

9Nein, R. Jose sprach nach seiner eigenen Ansicht.

10WENN [EIN VIEH] BEI DER ERSTEN GEBURT SCHWER WIRFT, SO DARF MAN GLIEDER EINZELN ABSCHNEIDEN UND VOR DIE HUNDE WERFEN; IST DER GRÖSSERE TEIL HERVORGEKOMMEN, SO IST [DIE GEBURT] ZU BEGRABEN, UND [DAS VIEH] IST DER ERSTGEBURTSPFLICHT ENTHOBEN.

11GEMARA. Es wurde gelehrt: Wenn ein Drittel [der Geburt] hervorgekommen ist und man sie einem Nichtjuden verkauft hat, und nachdem dieses zurück hineingekommen, ein anderes Drittel hervorgekommen ist, so ist sie, wie R. Hona sagt, heilig, und wie Raba sagt, nicht heilig.

12R. Hona sagt, sie sei heilig, denn er ist der Ansicht, die Heiligkeit erfolge rückwirkend, und sobald der größere Teil hervorgekommen ist, stellt es sich heraus, daß sie rückwirkend schon vorher heilig war und der Verkauf ungültig ist.

13Rabba sagt, sie sei nicht heilig, denn er ist der Ansicht, die Heiligkeit erfolge von jetzt ab, und der Verkauf ist gültig.

14Sie vertreten hierbei ihre Ansichten, denn es wurde gelehrt: Wenn ein Drittel [der Geburt] durch die Seite und zwei Drittel durch die Gebärmutter herausgekommen sind, so ist sie,

15wie R. Hona sagt, nicht heilig, und wie Rabba sagt, heilig. R. Hona sagt, sie sei nicht heilig, denn er vertritt hierbei seiner Ansicht, die Heiligkeit erfolge rückwirkend, und der erste größere Teil war ja nicht in der Gebärmutter. Rabba sagt, sie sei heilig, denn er vertritt hierbei seine Ansicht, die Heiligkeit erfolge von jetzt ab, und der größere Teil kam durch die Gebärmutter heraus.

16Und [beide Lehren] sind nötig. Würde nur die eine gelehrt worden sein, so könnte man glauben, R. Hona vertrete seine Ansicht nur bei dieser, weil er sonst erleichternd wäre, bei der anderen aber, wo dieserschwerend ist, pflichte er Rabba bei.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.