Chullin — Blatt 6b

1Ist dies denn sonst nicht zu berücksichtigen, wir haben ja gelernt, daß, wenn jemand etwas seiner Hauswirtin gibt, er das, was er ihr gibt, und das, was er von ihr erhält, verzehnte, weil sie umzutauschen verdächtig ist!? – Auch hierbei erlaubt sie sich dies, indem sie sagt: soll lieber der Gelehrtenjünger das Warme essen, und ich will Kaltes essen. –

2Berücksichtigen wir denn nicht das Umtauschen, es wird ja gelehrt: Die Frau eines Gelehrten darf mahlen zusammen mit der Frau eines Menschen aus dem gemeinen Volke, wenn sie unrein ist, nicht aber, wenn sie rein ist.

3R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, auch wenn sie unrein ist, dürfe sie mit ihr nicht mahlen, weil ihre Freundin ihr etwas geben und sie essen könnte.

4Wenn sie nun des Raubes verdächtig ist, um wieviel mehr des Umtauschens!? R. Joseph erwiderte: Auch da erlaubt sie sich dies, indem sie sagt, das Rind frißt von dem, was es drischt.

5R. Jehošua͑ b. Zeruz, Sohn des Schwiegervaters R. Meírs, bekundete vor Rabbi, daß R. Meír ein Krautblatt in Beth-Šeán gegessen habe, und daraufhin erklärte Rabbi ganz Beth-Šeán als erlaubt.

6Hierauf taten sich seine Brüder und seine ganze väterliche Familie zusammen und sprachen zu ihm: Einen Ort, den deine Vorfahren und die Vorfahren deiner Vorfahren als verboten hielten, erklärst du als erlaubt!?

7Da trug er ihnen folgenden Schriftvers vor: Und er zerschlag die kupferne Schlange, die Moše gefertigt hatte; denn bis zu jenen Tagen pflegten die Kinder Jisraél ihr zu räuchern und sie nannten sie Neḥuštan. Ist es denn möglich, daß Asa sie nicht fortgeschafft hatte, daß Jehošaphaṭ sie nicht fortgeschafft hatte, Asa und Jehošaphaṭ hatten ja alle Götzen der Welt fortgeschafft!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.