Chullin — Blatt 71b
1um wieviel mehr schützt ein Mensch, der die in ihm befindliche Unreinheit zurückhält, die in ihm befindliche Reinheit vor Verunreinigung.
2Wohl gilt dies von einem Tongefäße, das auch nicht von der Außenseite verunreinigungsfähig ist, während ein Mensch von der Außenseite verunreinigungsfähig ist!?
3Wir sprechen nicht von der Außenseite, sondern von der Innenseite, und in dieser Hinsicht ist es im Gegenteile beim Tongefäße strenger, da es sogar durch seinen Innenraum verunreinigend ist.
4Wir wissen dies von der verschluckten [Unreinheit], die oben eingedrungen ist, woher dies von der unten eingedrungenen [Unreinheit].
5Dies ist [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn die oben eingedrungene, wo keine Verwesung erfolgt, geschützt ist, um wieviel mehr ist die unten eingedrungene, wo eine Verwesung erfolgt, geschützt.
6Die Verwesung unten erfolgt ja durch die obere!? — Immerhin ist die unten erfolgte Verwesung wirksamer.
7Wir wissen dies vom Verschluckten in einem Menschen, woher dies vom Verschluckten in einem Vieh? — Dies ist [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere zu folgern: wenn ein Mensch, der lebend verunreinigungsfähig ist, das Verschluckte schützt, um wieviel mehr schützt ein Vieh, das lebend nicht verunreinigungsfähig ist, das Verschluckte.
8Wohl gilt dies von einem Menschen, der in einem aussätzigen Hause des Verweilens benötigt, während ein Vieh in einem aussätzigen Hause des Verweilens nicht benötigt!?
9Ein Vieh benötigt in einem aussätzigen Hause nicht des Verweilens, nur hinsichtlich der Sachen, die sich auf ihm befinden, und in dieser Hinsicht benötigt dessen ein Mensch ebenfalls nicht.
10Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand in ein aussätziges Haus eintritt und seine Kleider auf der Schulter und seine Sandalen und Ringe in den Händen trägt, so ist er samt diesen sofort unrein; wenn er aber seine Kleider [am Körper], seine Sandalen an den Füßen und seine Ringe an den Fingern anhat, so ist er sofort unrein und diese bleiben rein, bis er solange verweilt hat, als man ein Peras essen kann, Weizenbrot und nicht Gerstenbrot, und zwar angelehnt und mit Zukost.
11Raba sprach: Beides haben wir ja gelernt: von der verschluckten Unreinheit haben wir es gelernt, und von der verschluckten Reinheit haben wir es gelernt!?
12Von der verschluckten Unreinheit, denn wir haben gelernt: wenn jemand einen unreinen Ring verschluckt hat, so tauche er unter und esse seine Hebe; hat er ihn ausgebrochen, so ist er unrein und macht auch ihn unrein.
13Von der verschluckten Reinheit, denn wir haben gelernt: Wenn jemand einen reinen Ring verschluckt hat und in das Zelt eines Toten eingetreten ist, und nachdem er die Besprengung empfangen, dies wiederholthat und untergetaucht ist, ihn ausbricht, so verbleibt [der Ring] in seinem früheren Zustande.
14Rabba spricht von dem Falle, wenn jemand zwei Ringe verschluckt hat, einen unreinen und einen reinen, daß nämlich der unreine den reinen nicht unrein mache.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.