Chullin — Blatt 77a

1am Pesaḥopfer beteiligen könne, und zweitens schont ja die Tora das Geld Jisraéls.

2R. Papa sprach zu Rabba: Da ist R. Šimo͑n b. Laqiš, auch ist hierbei ein Verbot der Tora zu berücksichtigen, und du sagst, es sei nichts zu befürchten!? Da schwieg er.

3Weshalb schwieg er, Raba sagte ja, die Halakha sei wie R. Šimo͑n b. Laqiš nur bei jenen dreiLehren!?

4Anders ist es hierbei, da R. Joḥanan zurücktrat und sich zur Ansicht des R. Šimo͑n b. Laqiš [bekannte]; er sprach nämlich zu ihm: Reize mich nicht, denn ich lehre es nur als Ansicht eines einzelnen.

5Einst kam vor Abajje ein Fall, daß ein Knochen gebrochen und nach außen herausgetreten war und davon etwas fehlte, und er zögerte damit drei Festversammlungen.

6Da sprach R. Ada b. Mathna zum [Eigentümer]: Geh zu Raba, dem Sohne des R. Joseph b. Ḥama, dessen Messer scharf ist. Als er zu ihm kam, sprach dieser: Merke, wir haben ja von dem Falle gelernt, wenn der Knochen gebrochen ist und nach außen heraustritt, somit ist es einerlei, ob davon etwas abgefallen ist oder nicht.

7Rabina fragte Raba: Wie ist es, wenn es sich zusammenlesen läßt? Wenn es zerstückelt ist? Wenn es zerfallen ist? Was heißt zerfallen? R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, erwiderte: Wenn der Arzt es fortschneidet.

8Sie fragten: Wie ist es, wenn es durchlöchert ist? Wenn es losgelöst ist? Wenn es gespalten ist? Wenn das untere Drittel fehlt?

9Komm und höre: U͑la sagte im Namen R. Joḥanans, die Haut gleiche dem Fleische. – Vielleicht nur in dem Falle, wenn die Haut [am Knochen] haftet.

10R. Aši sagte: Als wir bei R. Papi waren, fragten wir, wie es denn sei, wenn [vom Fleische] ringförmig fortgeschnitten ist, und wir entschieden es aus dem, was R. Jehuda im Namen Rabhs gesagt hat: Dies fragte ich Gelehrte und Ärzte, und sie sagten mir, man kratze [diese Stelle] mit einem Knochen ab und sie heilt. Eisen aber entzündet. R. Papa sagte: Dies nur dann, wenn es am Knochen haftet.

11WENN MAN EIN VIEH SCHLACHTET UND DARIN EINE EIHAUT FINDET, SO DARF, WER SICH NICHT EKELT, SIE ESSEN. DIESE IST WEDER ALS SPEISE VERUNREINIGUNGSFÄHIG NOCH ALS AAS VERUNREINIGEND. HAT MAN DIES BEABSICHTIGT, SO IST SIE ALS SPEISE VERUNREINIGUNGSFÄHIG, NICHT ABER ALS AAS VERUNREINIGEND.

12IST EINE EIHAUT ZUM TEIL HERAUSGETRETEN, SO IST SIE ZUM ESSEN VERBOTEN, DENN DIESE IST EIN ZEICHEN DER GEBURT SOWOHL BEI EINEM WEIBE ALS AUCH BEI EINEM VIEH.

13HAT EIN ERSTGEBÄRENDES [VIEH] EINE EIHAUT AUSGESTOSSEN, SO DARF MAN SIEHUNDEN VORWERFEN; WENN EIN OPFERTIER, SO IST SIE ZU BEGRABEN. MAN DARF SIE NICHT AN EINEM SCHEIDEWEG BEGRABEN ODER AN EINEN BAUM HÄNGEN, WEIL DIES EIN EMORITISCHER BRAUCH IST.

14GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Jedes Vieh &c. dürft ihr essen, dies schließt die Eihaut ein. Man könnte glauben, auch wenn ein Teil herausgetreten ist, so heißt es dieses, dieses, nicht aber die Eihaut.

15Merke, es gibt ja keine Eihaut ohne Geburt, wozu ist nun der Schriftvers nötig. – Der Schriftvers ist nur eine Anlehnung.

16WEDER [ALS SPEISE] VERUNREINIGUNGSFÄHIG. R. Jiçḥaq der Schmied fragte: Wie ist es, wenn man eine Eselshaut gesotten hat? – In welcher Hinsicht: wenn hinsichtlich der Verunreinigungsfähigkeit von Speisen, so haben wir es ja gelernt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.