Chullin — Blatt 77b

1und wenn hinsichtlich der Unreinheit von Aas, so haben wir es ja gelernt.

2Hinsichtlich der Verunreinigungsfähigkeit von Speisen, denn wir haben gelernt: Die Haut und die Eihaut sind nicht als Speise verunreinigungsfähig; hat man die Haut gesotten oder die Eihaut [zu essen] beabsichtigt, so sind sie als Speisen verunreinigungsfähig.

3Hinsichtlich der Unreinheit von Aas, denn wir haben gelernt: Sein Aas, nicht aber die Haut, die Knochen, die Adern, die Hörner und die Hufe.

4Hierzu sagte Rabba b. R. Ḥana, dies sei wegen des Falles nötig, wenn man sie im Topfe geschmort hat.

5Tatsächlich hinsichtlich der Verunreinigungsfähigkeit als Speise, denn anders verhält es sich bei einem Esel, da er widerlich ist.

6IST EINE EIHAUT HERAUSGETRETEN. R. Elea͑zar sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn darin keine Geburt ist, ist aber darin eine Geburt, so berücksichtige man eine andere Geburt nicht. R. Joḥanan aber sagte: Man berücksichtige, einerlei ob darin keine Geburt ist oder darin eine Geburt, eine andere Geburt.

7Dem ist ja aber nicht so, R. Jirmeja sagte ja, R. Elea͑zar lehre es erschwerend!?

8Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R. Elea͑zar sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn sie nicht mit der Geburt verbunden ist, ist sie aber mit der Geburt verbunden, so berücksichtige man eine andere Geburt nicht.

9R. Joḥanan aber sagte: Wir sprechen nur von einer Eihaut ohne Geburt, ist aber darin eine Geburt, so ist, einerlei ob sie mit der Geburt verbunden ist oder nicht, eine andere Geburt nicht zu berücksichtigen. Das ist es, was R. Jirmeja sagte, R. Elea͑zar lehre es erschwerend.

10Übereinstimmend mit R. Elea͑zar wird gelehrt: Wenn [ein Weib] eine Art Vieh, Wild oder Vogel und damit eine Eihaut ausgestoßen hat, so ist, wenn sie mit jener verbunden ist, eine andere Geburt nicht zu berücksichtigen, und wenn sie nicht verbunden ist, so lege man ihr die Erschwerung zweier Geburten auf,

11denn man nehme an, die Nachgeburt der einen Eihaut und die Eihaut der anderen Nachgeburt kann sich aufgelöst haben.

12HAT EIN ERSTGEBÄRENDES &C. AUSGESTOSSEN. Aus welchem Grunde? R. Iqa, Sohn des R. Ami erwiderte: Die Mehrheit des Viehs wirft das, woran die Heiligkeit des Erstgeborenen haftet, und die Minderheit wirft das, woran die Heiligkeit des Erstgeborenen nicht haftet, nämlich Unähnliches,

13ferner wirft die Hälfte Männchen und die Hälfte Weibchen, somit vereinige man die Minderheit der Unähnlichen mit der Hälfte der Weibchen, sodaß die Männchen in der Minderheit sind.

14WENN EIN OPFERTIER, SO IST SIE ZU BEGRABEN. Aus welchem Grunde? – Die Mehrheit besteht aus solchen, woran die Heiligkeit haftet.

15MAN DART SIE NICHT &C. BEGRABEN. Abajje und Raba sagten beide: Alles, was zu Heilzwecken erfolgt, gilt nicht als emoritischer Brauch, und was nicht zu Heilzwecken erfolgt, gilt als emoritischer Brauch.

16Es wird ja aber gelehrt, wenn ein Baum die Früchte abwirft, so bestreiche man ihn mit Farbe und belaste ihn mit Steinen. Erklärlich ist es, daß man ihn mit Steinen belaste, damit seine Kraft abnehme,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.