Chullin — Blatt 78a

1wieso aber bestreiche man ihn mit Farbe!? – Damit die Leute es sehen und für ihn beten.

2Es wird nämlich gelehrt: Unrein, unrein rufe er; er muß sein Leid dem Publikum kund tun, damit das Publikum für ihn um Erbarmen flehe. Ebenso soll der, dem etwas zugestoßen ist, dies dem Publikum kund tun, damit das Publikum für ihn um Erbarmen flehe.

3Rabina sagte: Nach wessen Ansicht hängen wir einen Dattelkamm an eine Dattelpalme? Nach diesem Autor.

4DAS GESETZ] VOM VIEH UND SEINEM JUNGEN HAT GELTUNG SOWOHL IM [JISRAÉL]LANDE ALS AUCH AUSSERHALB DES LANDES, WENN DER TEMPEL BESTEHT UND WENN DER TEMPEL NICHT BESTEHT, BEI PROFANEM UND BEI HEILIGEM.

5UND ZWAR: HAT JEMAND EIN VIEH UND SEIN JUNGES AUSSERHALB ALS PROFANES GESCHLACHTET, SO SIND BEIDE TAUGLICH, UND WEGEN DES ANDEREN ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE];

6WENN AUSSERHALB ALS HEILIGES, SO IST ER WEGEN DES ERSTEN DER AUSROTTUNG SCHULDIG, BEIDE SIND UNTAUGLICH, UND WEGEN BEIDER ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE];

7WENN INNERHALB ALS PROFANES, SO SIND BEIDE UNTAUGLICH, UND WEGEN DES ANDEREN ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE]; WENN INNERHALB ALS HEILIGES, SO IST DAS ERSTE TAUGLICH UND ER IST FREI, UND WEGEN DES ANDEREN ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE] UND ES IST UNTAUGLICH.

8WENN AUSSERHALB ALS PROFANES UND ALS HEILIGES, SO IST DAS ERSTE TAUGLICH UND ER IST FREI, UND WEGEN DES ANDEREN ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE] UND ES IST UNTAUGLICH;

9WENN AUSSERHALB ALS HEILIGES UND ALS PROFANES, SO IST ER WEGEN DES ERSTEN DER AUSROTTUNG SCHULDIG, UND ES IST UNTAUGLICH, DAS ANDERE IST TAUGLICH, UND WEGEN BEIDER ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE];

10WENN INNERHALB ALS PROFANES UND ALS HEILIGES, SO SIND BEIDE UNTAUGLICH, UND WEGEN DES ANDEREN ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE]; WENN INNERHALB ALS HEILIGES UND PROFANES,

11SO IST DAS ERSTE TAUGLICH UND ER IST FREI, UND WEGEN DES ANDEREN ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE] UND ES IST UNTAUGLICH.

12WENN AUSSERHALB UND INNERHALB ALS PROFANES, SO IST DAS ERSTE TAUGLICH UND ER IST FREI, UND WEGEN DES ANDEREN ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE] UND ES IST UNTAUGLICH;

13WENN AUSSERHALB UND INNERHALB ALS HEILIGES, SO IST ER WEGEN DES ERSTEN DER AUSROTTUNG SCHULDIG, WEGEN BEIDER ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE], UND BEIDE SIND UNTAUGLICH; WENN INNERHALB UND AUSSERHALB ALS PROFANES, SO IST BAS ERSTE UNTAUGLICH UND ER IST FREI, UND WEGEN DES ANDEREN ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE] UND ES IST TAUGLICH; WENN INNERHALB UND AUSSERHALB ALS HEILIGES, SO IST DAS ERSTE TAUGLICH UND ER IST FREI, UND WEGEN DES ANDEREN ERHÄLT ER DIE VIERZIG [GEISSELHIEBE] UND ES IST UNTAUGLICH.

14GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Woher, daß [das Gesetz] vom Vieh und seinem Jungen beim Heiligen Geltung hat? Es heißt: wenn ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, und darauf folgt: und ein Rind oder ein Schaf, es und sein Junges, sollt ihr nicht an einem Tage schlachten; dies lehrt, daß [das Gesetz] vom Vieh und seinem Jungen beim Heiligen Geltung habe.

15Vielleicht nur beim Heiligen und nicht bei Profanem!? - [Das Wort] Rind trennt die Verbindung.

16Vielleicht nur bei Profanem und nicht beim Heiligen!? – Es heißt: und ein Rind, und das und verbindet dies mit dem Vorangehenden.

17Demnach sollte, wie der Mischling als Heiliges nicht verwendbar ist, auch das Gesetz vom Vieh und seinem Jungen beim Mischling keine Geltung haben, während gelehrt wird, [das Gesetz] vom Vieh und seinem Jungen habe Geltung beim Mischling und beim Koj!?

18Und ferner heißt es ja Schaf, und Raba sagte,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.