Chullin — Blatt 82b
1Dieser [Schriftvers] ist ja an sich nötig!? – Es sollte ja heißen: sollst du nicht schlachten, während es heißt: sollt ihr nicht schlachten.
2Aber auch dies ist ja nötig, denn wenn der Allbarmherzige geschrieben hätte: sollst du nicht schlachten, so könnte man glauben, dies gelte nur von einem, nicht aber von zweien,
3daher schrieb der Allbarmherzige: sollt ihr nicht schlachten, auch zwei!?
4Es könnte ja heißen: sollen nicht geschlachtet werden, wenn es aber heißt: sollt ihr nicht schlachten, so ist beides zu entnehmen.
5HAT ER [DIE KUH], IHR JUNGES &C. Abajje sprach zu R. Joseph: Ist Symmachos dieser Ansicht aus dem Grunde,
6weil er der Ansicht ist, wenn man zwei Oliven Talg bei einem Entfallen gegessen hat, sei man zwei Sündopfer schuldig,
7demnach sollte erdies anderweitiggelehrt haben, nur lehrt er es deshalb hierbei, um die Ansicht der Rabbanan hervorzuheben, daß man nach ihnen auch bei geteilten Körpernfreisei,
8oder aber ist Symmachos der Ansicht, wenn man zwei Oliven Talg bei einem Entfallen gegessen hat, sei man nur einmal schuldig, hierbei aber ist er dieser Ansicht aus dem Grunde, weil es zwei getrennte Körper sind? Dieser erwiderte: Jawohl, er ist der Ansicht, wenn man zwei Oliven Talg bei einem Entfallen gegessen hat, sei man zwei Sündopfer schuldig.
9Woher dies? – Aus folgender Lehre: Hat jemand verschiedene Mischsaaten gesäet, so ist er zu geißeln. Was heißt geißeln: wollte man sagen, einmal geißeln, so ist dies ja selbstverständlich, und was heißt ferner verschiedene Mischsaaten; doch wohl zweimal.
10Von welchem Falle wird hier gesprochen: wenn nacheinander, bei zwei Warnungen, so ist dies ja bereits gelehrt worden: Hat ein Nazir den ganzen Tag Wein getrunken, so ist er nur einmal schuldig; wenn man ihm aber gesagt hat, daß er nicht trinken solle, und er getrunken hat, daß er nicht trinken solle, und er getrunken hat, so ist er wegen jedes Males schuldig. Doch wohl mit einem Male, bei einer Warnung.
11Nach wessen Ansicht: wenn nach den Rabbanan, die gegen Symmachos streiten, so sollte er doch, wenn man nach ihnen in jenem Falle, wo es geteilte Körper sind, frei ist, es um so mehr hierbei sein;
12doch wohl nach Symmachos. – Nein, tatsächlich nach den Rabbanan, nur lehrt er uns etwas nebenbei, daß es nämlich zwei Arten Mischsaat gebe.
13Dies schließt die Ansicht R. Jošijas aus. R. Jošija sagte, nur wenn man Weizen, Gerste und Weinbeerkerne mit einem Handwurfe gesäet hat, so lehrt er uns, daß man schuldig sei, auch wenn man nur Weizen und Weinbeerkerne oder Gerste und Weinbeerkerne gesäet hat.
14Komm und höre: Hat man eine Olive von der einen und eine Olive von der anderen gegessen, so erhält man achtzig [Geißelhiebe]; R. Jehuda sagt, man erhalte nur vierzig. In welchem Falle: wollte man sagen, nach einander, bei zwei Warnungen, was ist demnach der Grund R. Jehudas, die Warnung kann ja nur eine eventuelle sein, und wir wissen von R. Jehuda, daß er der Ansicht ist, die eventuelle Warnung gelte nicht als Warnung!?
15Es wird nämlich gelehrt: Hat er zuerst den einen und nachher den anderen geschlagen oder zuerst dem einen und nachher dem anderen geflucht, oder hat er beide gleichzeitig geschlagen oder beiden gleichzeitig geflucht, so ist er schuldig;
16R. Jehuda sagt, wenn gleichzeitig, sei er schuldig, wenn aber nacheinander, sei er frei. Doch wohl mit einem Male, bei einer Warnung.
17Wer ist nun der erste Autor: wenn die Rabbanan, die gegen Symmachos streiten, so sollte er doch, wenn er in jenem Falle, wo es getrennte Körper sind, nach ihnen frei ist, es um so mehr hierbei sein; doch wohl Symmachos.
18Nein, tatsächlich nacheinander, nach den Rabbanan, nur ist dieser Autor der Ansicht eines anderen Autors, nach dem R. Jehuda sagt,
19die eventuelle Warnung gelte als Warnung. Es wird nämlich gelehrt: Ihr sollt davon nichts bis zum Morgen zurücklassen, und was bis zum Morgen zurückbleibt, sollt ihr im Feuer verbrennen;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.