Chullin — Blatt 83a

1die Schrift läßt ein Gebot auf das Verbot folgen, um zu sagen, daß man dieserhalb nicht zu geißeln sei – so R. Jehuda.

2R. Ja͑qob sagt, nicht aus diesem Grunde, sondern weil es ein Verbot ist, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, und wegen eines Verbotes, wobei keine Tätigkeit ausgeübt wird, nicht zu geißeln ist.

3Komm und höre: Hat jemand zwei [Spann]adern von zwei Keulen zweier Tiere gegessen, so erhält er achtzig [Geißelhiebe]; R. Jehuda sagt, er erhalte nur vierzig. In welchem Falle: wenn nach einander, bei zwei Warnungen, was ist demnach der Grund R. Jehudas, welcher sagt, nur vierzig und nicht mehr; doch wohl mit einem Male, bei einer Warnung.

4Wer ist nun der erste Autor: wenn die Rabbanan, die gegen Symmachos streiten, so sollte er doch, wenn er nach ihnen in jenem Falle, wo es getrennte Körper sind, frei ist, es um so mehr hierbei sein; doch wohl Symmachos.

5Nein, tatsächlich nach einander, wenn du aber einwendest, was demnach der Grund R. Jehudas sei: wenn [an einer] keine Olive ist. Es wird nämlich gelehrt: Wenn er sie gegessen hat und keine Olive daran ist, so ist er schuldig; R. Jehuda sagt, er sei nur dann schuldig, wenn daran eine Olive ist.

6AN VIER ZEITEN IM JAHRE MUSS MAN, WENN MAN JEMANDEM EIN VIEH VERKAUFT, IHM MITTEILEN, DASS MAN DIE MUTTER, BEZIEHUNGSWEISE DAS JUNGE ZUM SCHLACHTEN VERKAUFT HABE, UND ZWAR: AM VORABEND DES LETZTEN TAGES DES HÜTTENFESTES, AM VORABEND DES ERSTEN TAGES DES PESAḤFESTES, AM VORABEND DES WOCHENFESTES UND AM VORABEND DES NEUJAHRSFESTES; R. JOSE DER GALILÄER SAGT, IN GALILÄA AUCH AM VORABEND DES VERSÖHNUNGSTAGES.

7R. JEHUDA SAGTE: NUR DANN, WENN KEIN SPIELRAUM VORHANDEN IST, IST ABER SPIELRAUM VORHANDEN, SO BRAUCHT MAN ES NICHT MITZUTEILEN. JEDOCH PFLICHTET R. JEHUDA BEI, DASS, WENN MAN DIE MUTTER AN DEN BRÄUTIGAM UND DAS JUNGE AN DIE BRAUT VERKAUFT, MAN ES MITTEILEN MÜSSE, DENN BEIDE SCHLACHTEN SICHER AM SELBEN TAGE.

8AN DIESEN VIER ZEITEN IM JAHRE KANN MAN DEN SCHLÄCHTER ANHALTEN, GEGEN SEINEN WILLEN ZU SCHLACHTEN; SELBST WENN DAS RIND TAUSEND DENARE WERT IST UND DER KÄUFER DARAN MIT NUR EINEM DENAR BETEILIGT IST, KANN ER IHN ZUM SCHLACHTEN ZWINGEN; DAHER IST ES, WENN ES VERENDET, DEM KÄUFER VERENDET. ANDERS IST ES IN DEN ÜBRIGEN TAGEN DES JAHRES; DAHER IST ES, WENN ES VERENDET, DEM VERKÄUFER VERENDET.

9GEMARA. Es wird gelehrt: Hat er es ihm nicht mitgeteilt, so darf er gehen und ohne Bedenken schlachten.

10R. JEHUDA SAGTE: NUR DANN &C. Weshalb lehrt er: die Mutter an den Bräutigam und das Junge an die Braut? – Er lehrt uns nebenbei, daß es zur Lebensart gehöre, daß die Familie des Bräutigams mehr aufwende als die der Braut.

11AN DIESEN VIER ZEITEN &C. Er hat es ja nicht an sich gezogen!? R. Hona erwiderte im Namen Rabhs: Wenn er es an sich gezogen hat. – Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: anders ist es in den übrigen Tagen des Jahres; daher ist es, wenn es verendet, dem Verkäufer verendet; jener hat es ja an sich gezogen!?

12R. Šemuél b. R. Jiçḥaq erwiderte: Tatsächlich, wenn er es nicht an sich gezogen, jener es ihm aber durch einen anderen zugeeignet hat. An diesen vier Zeiten des Jahres erfolgt es zu seinem Vorteil, und bevorteilen kann man einen auch in seiner Abwesenheit, an den übrigen Tagen des Jahres aber erfolgt es zu seinem Nachteil, und benachteiligen kann man einen nur in seiner Anwesenheit.

13R. Elie͑zer erklärte im Namen R. Joḥanans: Für diese vier Zeiten haben die Rabbanan ihre Bestimmung auf eine Vorschrift der Tora gestützt.

14R. Joḥanan sagte nämlich: Nach der Tora wird [eine Sache] durch das Geld geeignet, nur deshalb sagten sie, sie werde nur durch das Ansichziehen geeignet, weil zu berücksichtigen ist, [der Verkäufer] könnte zu ihm sagen: dein Weizen ist auf deinem Söller verbrannt.

15BEI DEM ‘EINEN TAG’, VON DEM BEIM [GESETZE VOM] TIER UND SEINEM JUNGEN GESPROCHEN WIRD, FOLGT DER TAG DER NACHT. FOLGENDES TRUG R. ŠIMO͑N B. ZOMA VOR: BEIM SCHÖPFUNGSWERKE HEISST ES ein Tag UND BEIM [GESETZE VOM] VIEH UND SEINEM JUNGEN HEISST ES einem Tage, WIE DER EINE TAG, VON DEM BEIM SCHÖPFUNGSWERKE GESPROCHEN WIRD, DER NACHT FOLGTE, EBENSO FOLGT DER TAG, VON DEM BEIM [GESETZE VOM] VIEH UND SEINEM JUNGEN GESPROCHEN WIRD, DER NACHT.

16GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Folgendes trug R. Šimo͑n b. Zoma vor: Da dieser ganze Abschnitt vom Heiligen handelt, und beim Heiligen die Nacht dem Tag folgt, so könnte man glauben, auch hierbei, so heißt es hierbei einem Tage und beim Schöpfungswerke ebenfalls ein Tag, wie der eine Tag, von dem beim Schöpfungswerke gesprochen wird, der Nacht folgte, ebenso folgt auch der Tag, von dem beim [Gesetze vom] Vieh und seinem Jungen gesprochen wird, der Nacht.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.