Chullin — Blatt 83b
1Rabbi sagte: Einem Tage, der bezeichnete Tag; er benötigt der Bekanntmachung. Hieraus folgerten sie, an vier Zeiten im Jahre müsse, wer einem ein Vieh verkauft, es ihm mitteilen.
2DAS [GESETZ] VOM BEDECKEIN DES BLUTES HAT GELTUNG IM [JISRAÉL]LANDE UND AUSSERHALB DES LANDES, WENN DER TEMPEL BESTEHT UND WENN DER TEMPEL NICHT BESTEHT, NUR BEI PROFANEM UND NICHT BEI HEILIGEM. ES HAT GELTUNG BEIM WILDE UND BEIM GEFLÜGEL, BEI VORHANDENEM UND BEI NICHT VORHANDENEM. ES HAT GELTUNG BEIM KOJ, WEIL ÜBER IHN EIN ZWEIFEL BESTEHT.
3MAN DARF IHN AM FESTE NICHT SCHLACHTEN; HAT MAN IHN GESCHLACHTET, SO BEDECKE MAN DAS BLUT NICHT.
4GEMARA. Weshalb nicht beim Heiligen: wollte man sagen, wegen der Lehre R. Zeras, denn R. Zera sagte, der Schlachtende müsse unten und oben Erde streuen, denn es heißt: er schütte sein Blut fort und bedecke es in Erde; es heißt nicht ‘[mit] Erde’, sondern ‘in Erde’, und dies lehre, daß der Schlachtende unten und oben Erde streuen müsse,
5was hierbei nicht möglich ist. Wie sollte man dies machen: legt man [die Erde] hinauf und läßt sie liegen, so fügt man ja zum Bau hinzu, während es heißt: das alles geschrieben von der Hand des Herrn, er hat mich unterwiesen,
6und läßt man sie nicht liegen, so bildet sie ja eine Trennung.
7Aber zugegeben, daß dies unten nicht möglich ist, oben aber ist es ja möglich, und man sollte es bedecken.
8Es wird auch gelehrt: R. Jonathan b. Joseph sagte: Hat man zuerst ein Wild und nachher ein Vieh geschlachtet, brauche man es nicht zu bedecken, wenn aber zuerst ein Vieh und nachher ein Wild, so ist man zu bedecken verpflichtet.
9Dies nach R. Zera, denn R. Zera sagte, ist es zum Umrühren geeignet, sei das Umrühren nicht unerläßlich, und ist es zum Umrühren nicht geeignet, sei das Umrühren unerläßlich.
10Man kann es ja abkratzen und bedecken!? Wir haben ja auch gelernt, man müsse das verspritzte Blut und das, das sich am Messer befindet, bedecken, wonach man es abkratzen und bedecken muß, ebenso sollte man es auch in diesem Falle abkratzen und bedecken!?
11Bei Heiligem des Altars ist dem auch so, hier aber handelt es sich um Heiliges für den Tempelreparaturfonds.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.