Chullin — Blatt 84a

1Man kann es ja auslösen und bedecken!? – Es ist ein Hinstellen und Schätzen erforderlich.

2Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Meír, welcher sagt, bei allem sei Hinstellen und Schätzen erforderlich, so ist er ja der Ansicht, das ungültige Schlachten gelte als Schlachten,

3und wenn nach R. Šimo͑n, welcher sagt, das ungültige Schlachten gelte nicht als Schlachten, so ist er ja der Ansicht, bei diesen sei Hinstellen und Schätzen nicht erforderlich.

4R. Joseph erwiderte: Es ist Rabbi, und er lehrt es nach der Ansicht verschiedener Autoren; hinsichtlich des untauglichen Schlachtens ist er der Ansicht R. Šimo͑ns, und hinsichtlich des Hinsteilens und Schätzens ist er der Ansicht R. Meírs.

5Wenn du aber willst, sage ich, alles nach R. Šimo͑n, nur ist es hierbei anders, denn die Schrift sagt: er schütte fort und bedecke es, nur wenn das Fortschütten und das Bedecken fehlt, nicht aber hierbei, wo das Fortschütten, das Auslösen und das Bedecken fehlt.

6Da du nun auf diese Erklärung gekommen bist, so kannst du es auch auf Heiliges des Altars beziehen, denn dies gilt nur von dem Falle, wenn nur das Fortschütten und das Bedecken fehlt, nicht aber hierbei, wo das Fortschütten, das Abkratzen und das Bedecken fehlt.

7Mar b. R. Aši erklärte: Die Schrift sagt: ein Wild oder ein Geflügel, wie kein heiliges Wild, ebenso auch kein heiliges Geflügel.

8Demnach sollte doch, wie dies vom Wilde gilt, bei dessen Art es kein Heiliges gibt, es auch vom Geflügel gelten, bei dessen Art es kein Heiliges gibt, ausgenommen Turteltauben und junge Tauben, bei deren Art es Heiliges gibt!?

9Nein, gleich dem Wilde; wie beim Wilde nicht unterschieden wird, ebenso ist auch beim Geflügel nicht zu unterscheiden.

10Der Minäer Ja͑qob sprach zu Raba: Es ist uns bekannt, daß hinsichtlich der Kennzeichen das Wild im Vieh einbegriffen ist, vielleicht ist ebenso das Vieh im Wilde hinsichtlich des Bedeckens einbegriffen!?

11Dieser erwiderte: Deinetwegen sagt die Schrift: auf die Erde schütte es fort wie Wasser; wie Wasser des Bedeckens nicht benötigt, ebenso benötigt auch dieses nicht des Bedeckens.

12Demnach sollte man darin untertauchen dürfen!? – Die Schrift sagt: nur eine Quelle, eine Zisterne und eine Wasseransammlung ist rein, nur diese, anderes aber nicht.

13Vielleicht aber schließt dies nur andere Flüssigkeiten aus, die nicht Wasser genannt werden, nicht aber Blut, das Wasser genannt wird!?

14Es gibt zwei Ausschließungen: Wasserquelle und Wasserzisterne.

15Vielleicht schließen beide nur andere Flüssigkeiten aus, die eine laufende und die andere angesammelte!?

16Es gibt drei Ausschließungen: Wasserquelle, Wasserzisterne und Wasseransammlung.

17Die Rabbanan lehrten: Der fangen wird; ich weiß dies nur von solchen, die man fängt, woher dies von solchen, die von selbst gefangen sind, wie Gänse und Hühner?

18Es heißt Fang, in jedem Falle. – Wozu heißt es demnach: der fangen wird!? – Die Tora lehrt eine Lebensregel, daß man Fleisch esse, nur wenn man es auf diese Weise erlangt.

19Die Rabbanan lehrten: Wenn der Herr, dein Gott, dein Gebiet erweitert: die Tora lehrt eine Lebensregel, daß man Fleisch esse, nur wenn man Verlangen danach hat.

20Man könnte glauben, man kaufe Fleisch auf dem Markte und esse, so heißt es:schlachte von deinem Rindvieh und deinem.Kleinvieh. Man könnte glauben, man schlachte all sein Rindvieh oder all sein Kleinviehund esse, so heißt es: von deinem Rindvieh, nicht aber all dein Rindvieh, von deinem Kleinvieh, nicht aber all dein Kleinvieh.

21Hieraus folgerte R. Elea͑zar b. A͑zarja: wer eine Mine besitzt, kaufe für seine Schüssel eine Litra Kräuter, wer zehn Minen, kaufe für seine Schüssel eine Litra Fische, wer fünfzig Minen, kaufe für seine Schüssel eine Litra Fleisch, und wer hundert Minen, lasse sich jeden Tag einen Topf [aufs Feuer] setzen. – Wie oft jene? – Von einem Vorabend des Šabbaths zum anderen.

22Rabh sagte: Wir haben auf die Worte des Greises zu achten. R. Joḥanan sagte: Abba entstammt einem Geschlechte von Kräftigen; bei uns aber soll, wer eine Peruṭa in der Tasche hat, sie zum Krämer bringen. R. Naḥman sagte: Solche wie wir, mögen auch borgen und essen.

23Lämmer für deine Kleidung; aus der Schur der Lämmer sei deine Kleidung. Böcke der Erlös deinen Feldes; stets verkaufe man sein Feld und kaufe dafür Böcke, nicht aber verkaufe man Böcke und kaufe dafür ein Feld. Und genug Ziegenmilch; der Mensch sei genügsam, sich durch die Milch der Ziegen und der Lämmer seines Hauses zu ernähren.

24Für deine Nahrung und die Nahrung deines Hauses; deine Nahrung geht der Nahrung deines Hauses vor. Lebensunterhalt für deine Mägde. Mar Zuṭra, Sohn des R. Naḥman, sagte: Gib deinen Mägden Lebensunterhalt. Damit lehrt die Tora eine Lebensregel, daß man seine Kinder nicht an Fleisch und Wein gewöhne.

25R. Joḥanan sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.